ITK
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Sogar die Bundespolizei nutzt Cloudservices, wie zuletzt zu lesen war (zB. in der ZEIT). Die EVB-IT Arbeitsgruppe von Vertretern aus Bund und Ländern und Vertretern der Wirtschaft unter Führung des BITKOM arbeitet an “EVB-IT Cloud”, bislang aber ohne Ergebnis. Was also tun? Bestehende EVB-IT anpassen? Die Antwort erfahren Sie auf unserem IT-Vergabetag am 15. Mai 2019 in Berlin von RA Thomas Fischer, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Waldeck Rechtsanwälte, der Mitglied der EVB-IT Arbeitsgruppe ist. Zu Programm & Anmeldung.
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Am 25. März wurde es ernst: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stieg als zweite Behörde nach dem Bundesamt für Justiz (BfJ) in die Pilotierungsphase der E-Akte Bund ein.
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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat am 01.04.2019 für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein förmliches Vergabeverfahren auf bund.de bekannt gemacht.
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Am 15. Mai 2019 findet mit dem IT-Vergabetag die Fachtagung zur Beschaffung und Vergabe von IT-Leistungen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) zum vierten Mal in Berlin statt.
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Bei der Weiterentwicklung des V-Modell XT zur aktuellen Version 2.3 stand abermals die Verbesserung der Anwendbarkeit im Mittelpunkt.
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IT-Planungsrat beschließt weitere Vorhaben. Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, Unternehmenskonto, Registermodernisierung – diese und andere Digitalisierungsthemen hat der IT-Planungsrat auf seiner 28. Sitzung am 12. März 2019 in Lübeck vorangebracht. Den Vorsitz hat in diesem Jahr der Bremer Finanz-Staatsrat Henning Lühr inne.
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Die Versteigerung von Frequenzen für die neue Mobilfunkgeneration 5G konnte gestern beginnen. Das Verwaltungsgericht Köln hat vergangenen Freitag den Beteiligten übermittelten Beschlüssen Eilanträge der drei großen Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Telefónica und Vodafone gegen die von der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 26. November 2018 erlassenen Frequenznutzungs- und Versteigerungsbedingungen abgelehnt. Auch ein Eilantrag der Diensteanbieter mobilcom-debitel/freenet auf Aufnahme einer so genannten Diensteanbieterverpflichtung in die Vergabebedingungen blieb ohne Erfolg.
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Die Fraktion Die Linke dringt auf eine „Umsetzung effektiver Maßnahmen für digitale Sicherheit“.
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Eine Bevorzugung von Open Source Software in öffentlichen Ausschreibungen ist laut Bundesregierung vergaberechtlich nicht zulässig.
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Offene Standards als zentrale Voraussetzung für eine gemeinwohlorientierte Gestaltung der Digitalisierung. Grundlegende Prinzipien wie Netzneutralität, Open Data und offene Software können zur Selbstbestimmung der Nutzer beitragen, marktmächtige Strukturen der Digitalwirtschaft aufbrechen und so die Sicherheit der digitalen Welt verbessern. Das schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/7589).