ITK
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Am 18. Oktober dieses Jahres endet die letzte Übergangsfrist zur verpflichtenden Einführung der eVergabe für EU-Vergaben öffentlicher Auftraggeber (siehe auch Vergabeblog.de vom 18/04/2017, Nr. 30786). Ab dem 19.10. sind öffentliche Auftraggeber dann verpflichtet, EU-Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchführen.
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Der IT-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks geht in die 3. Auflage. Nach der großen Nachfrage in den Vorjahren setzen wir unsere Fachtagung zur Beschaffung von IT-Leistungen auch 2018 an gewohnter Stelle im Tagungszentrum der Katholischen Akademie im Hotel Aquino, Berlin fort.
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In seinem als Unterrichtung vorgelegten Jahresgutachten 2017/2018 (hier) empfiehlt der Sachverständigenrat angesichts des anhaltenden Wirtschaftsaufschwungs in Deutschland verstärkt Investitionen, die den digitalen Wandel unterstützen. Die gute konjunkturelle Lage biete die Chance für eine Neujustierung der Wirtschaftspolitik, „Dabei sollten die Herausforderungen der Zukunft im Mittelpunkt stehen, die sich aus Globalisierung, demografischem Wandel und Digitalisierung ergeben“, schreibt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
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Mit der Mehrheit der großen Koalition aus SPD und CSU hat der Münchener Stadtrat Ende November nunmehr endgültig beschlossen, die Nutzung von Linux als Client-System der Stadtverwaltung und damit das einstige Open-Source-Vorzeigeprojekt der Landeshauptstadt zu beenden. Bis 2020 soll die Stadtverwaltung nun wieder auf Windows umgestellt werden.
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Das Recht des öffentlichen Auftraggebers, den Beschaffungsgegenstand selbst zu bestimmen, und das vergaberechtliche Gebot, im Interesse eines möglichst großen Wettbewerbs produktneutral auszuschreiben, stehen häufig im Widerstreit. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss die rechtlichen Grenzen zwischen dem Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers einerseits und dem Wettbewerbsgrundsatz des Vergaberechts andererseits thematisiert und die Möglichkeiten einer produktspezifischen Ausschreibung aufgezeigt.
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Bei der Entwicklung komplexer Leistungen mit sich ständig ändernden Anforderungen wird in der Industrie standardmäßig agil vorgegangen. Auch öffentliche Auftraggeber sind zunehmend an diesem Modell zur Beschaffung von Leistungen interessiert, z.B. zur Beschaffung einer individuell zugeschnittenen Verwaltungssoftware oder aber einer neuen komplexen Homepage. Es fehlen jedoch Vorlagen für Bewerbungsbedingungen, Verträge sowie Eignungs- und Zuschlagskriterien, die eine agile Vorgehensweise berücksichtigen; es fehlen somit sog. „best practices“. Unser Autor Dr. Roderic Ortner, ein ausgewiesener Experte für IT-Beschaffungen, hat sich auf dieses im Vergaberecht neue Terrain begeben und auch schon entsprechende Ausschreibungen begleitet. In seinem Beitrag gibt er am Beispiel der Vergabe eines agilen Softwareentwicklungsvertrages einen Überblick über die Pflöcke, die im Vergabeverfahren einzuschlagen sind, dabei beschränkt er sich auf das Modell Scrum1.
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Mit Auswirkungen des Einsatzes von Open-Source-Betriebssystemen auf die IT-Sicherheit befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13069) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12698). Danach ist es ein zentraler Aspekt innerhalb der IT-Strategie des Bundes, „Monokulturen zu vermeiden, weil diese leichter angreifbar und daher sicherheitstechnisch bedenklich sind“.
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Mit Beschluss des IT-Rats hat die Bundesverwaltung ihre IT-Strategie für den Zeitraum 2017 bis 2021 verabschiedet: Leistungsfähig, nachhaltig und sicher soll die IT der Bundesverwaltung in der digitalen Zukunft sein. Die Digitalisierung ist eines der zentralen Handlungsfelder, die zur Erreichung der zehn strategischen Ziele aufgelegt wurden. Die IT-Strategie stellt einen Rahmen für die verschiedenen IT-bezogenen Maßnahmen und Initiativen, wie insbesondere die IT-Konsolidierung, für die Informationstechnik der Bundesverwaltung dar.