ITK
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Die Europäische Kommission hat ihren Angemessenheitsbeschluss für den Datenschutzrahmen EU-USA angenommen. Darin wird festgelegt, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau – vergleichbar mit dem der Europäischen Union – für personenbezogene Daten gewährleisten, die
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Die Vergabekammer Westfalen musste in dem zugrundeliegenden Verfahren entscheiden, wann eine Änderung der Vergabeunterlagen vorliegt, die zum Ausschluss eines Unternehmens vom Vergabeverfahren führt und wie eine solche festgestellt werden kann. Zudem ließ die VK ihre Rechtsauffassung zu einigen immer wieder auftauchenden vergaberechtlichen Fragestellungen durchblicken, ohne hier jedoch eine abschließende Entscheidung zu treffen.
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Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hätten Bund und Länder bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen online anbieten müssen. Der Bundesrechnungshof kommt nun zu dem Ergebnis, dass dieses Ziel deutlich verfehlt wurde: Bisher sind nur 19 % der digitalisierbaren Verwaltungsleistungen online verfügbar.
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Die Bundeswehr kann mit ihrem IT-Informationstechnik-Dienstleister, der BWI GmbH, einen weiteren Änderungsvertrag über zusätzliche Leistungen zum Betrieb ihrer Informations- und Kommunikationstechnik abschließen. Einer entsprechenden Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen hat der Haushaltsausschuss des Bundestages am 21. Juni 2023 zugestimmt.
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Dieser Beitrag zeigt Aspekte und Nuancen der „Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“ (UfAB) auf, welche sich in Laufe der vergangenen Jahre überholt haben, er ist aber zugleich ein Plädoyer für die aktive Nutzung der UfAB 2018 – und sei es nur als punktuelles Referenzwerk. Mit diesem Beitrag wird eine Lanze für die UfAB 2018 gebrochen. Diese ist zwar nunmehr 5 Jahre alt und gilt somit in der IT-Zeitrechnung mittlerweile als fast steinalt, jedoch kann sie jedem, der mit einer IT-Beschaffung betraut wird, ans Herz gelegt werden. Um einen Überblick zu bekommen, wird zunächst die Historie und der Hintergrund der UfAB beleuchtet, um im Weiteren die überholten Aspekte zu beleuchten und die Vorzüge der Arbeit mit der UfAB darzustellen.
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Die Nutzung von Cloud-Technologien wirft nicht nur aus vergaberechtlicher Sicht viele Fragen auf, sondern stellt die öffentliche Verwaltung vor komplexe Herausforderungen. Bei unserer Tagung „Ab in die Cloud – Perspektiven von Cloud-Technologien im öffentlichen Sektor“ ist dabei deutlich geworden: Alle Akteure sind sich bewusst, dass moderne Verwaltung ohne Cloud-Nutzung nicht möglich ist.
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Der Beschluss des Vergabesenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen ist insbesondere wegen seines obiter dictum bemerkenswert: Entgegen der bisherigen Rechtsprechung und Kommentarliteratur erwägt der Senat, die Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB könne nicht an einem Sonn- oder Feiertag enden, sondern sei auf den folgenden Arbeitstag zu verlängern. Darüber hinaus befasst sich das Gericht mit den Anforderungen an einen erfolgreichen Nachprüfungsantrag nach Zuschlagserteilung sowie mit dem Ausschluss eines Bieters wegen Änderung der Vergabeunterlagen. Der folgende Beitrag erläutert, wie die Entscheidung rechtlich – und vor allem praktisch – einzuordnen ist und welche Schlussfolgerungen die Akteure im Vergaberechts-Kosmos daraus ziehen können.
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Markus Richter, CIO des Bundes, und Felix Zimmermann, Bundesministerium des Innern, haben vergangenen Woche das neue Legal-Tech-Tool auf Open Source-Basis zur Vertragsgestaltung vorgestellt. Das Ziel: Aus Formularen werden Daten.
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Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bei der Softwarebeschaffung und -entwicklung in der Verwaltung auf Open Source Software zu setzen, um die digitale Souveränität zu stärken. Bisher fehlen aber noch konkrete Ansätze, dieses Ziel umzusetzen. Ein von der Open Source Business Alliance in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten macht Vorschläge, wie ein Vorrang von Open Source Software bei der Beschaffung im Sinne des Koalitionsvertrages rechtssicher gesetzlich verankert werden kann.
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Cloud-Nutzung ist bereits Alltag in der deutschen Verwaltung, doch viele Fragen sind nicht abschließend geklärt: Wir steht es um Datensicherheit und Souveränität? Welche Struktur ist vorteilhaft und wie beschafft man Cloud-Leistungen am besten? Am 7. Juni 2023 diskutieren wir deshalb mit hochrangigen VertreterInnen der Verwaltung und der Wirtschaft über die Zukunft von Cloud-Technologien im öffentlichen Sektor.