Liefer- & Dienstleistungen
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Beruf und Beschäftigung sind wesentliche Eckpfeiler bei der Integration von Menschen mit Behinderung und benachteiligten Personen. Besonders wichtig sind dabei Behindertenwerkstätten und Unternehmen, deren Hauptzweck in der sozialen und beruflichen Integration dieser Personen liegt (Sozialunternehmen). Unter normalen Wettbewerbsbedingungen
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Ein öffentlicher Auftraggeber muss verhältnismäßige Eignungsanforderungen stellen. Bei hohen Eignungsanforderungen müssen gewichtige Gründe vorliegen, gerade wenn nur ein kleiner Bieterkreis vorhanden ist und nach der Eignungsauslese ein Leistungswettbewerb nachfolgt. Gewichtige Kompensationsmöglichkeiten in einem Bewertungssystem können die behaupteten Gründe für hohe Eignungsanforderungen widerlegen.
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Die Bundesregierung verteidigt die Beauftragung externer Beratungsfirmen durch die Bundesagentur für Arbeit.
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Wie müssen Auftraggeber bei widersprüchlichen Angaben in einem Angebot vorgehen? Diese Frage stellt Auftraggeber seit jeher vor Herausforderungen. Dies gilt umso mehr, nachdem der BGH im Jahr 2019 entschieden hat, dass Angebote, die wegen widersprüchlicher Angaben an formalen Mängeln leiden, nicht unmittelbar ausgeschlossen werden dürfen. Vielmehr besteht nach Auffassung des BGH eine Aufklärungspflicht des Auftraggebers. Nunmehr hat sich auch die Vergabekammer des Bundes umfassend mit dem vergaberechtskonformen Vorgehen bei widersprüchlichen Angaben in einem Angebot befasst.
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Face-Lift der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen – Nachdem die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR Nr. 30/53) nahezu 70 Jahre unverändert überstand, wurde sie nun einem „Face-Lift“ unterzogen. Während der die Verordnung prägende Marktpreisbegriff zunächst an die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung angepasst wurde, erfuhren dessen Voraussetzungen eine Ergänzung durch eine Vermutungsregelung.
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Bitkom hat die Aktualisierung des Leitfadens „Multifunktionsgeräte produktneutral ausschreiben“ abgeschlossen. Ziel des Dokuments ist es, den öffentlichen Auftraggebern in Bund, Ländern und Kommunen eine verlässliche und verständliche Hilfe an die Hand zu geben, damit sie ihre Ausschreibungen zur Beschaffung von Multifunktionsgeräten produktneutral, d. h. ohne Verwendung geschützter Markennamen und ohne Nennung eines bestimmten Herstellers, aber unter Berücksichtigung aktueller technischer Standards formulieren können.
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Mit Beitrag auf Vergabeblog.de vom 20/12/2021, Nr. 48488 haben die Rechtsanwältinnen Frau Dr. Herten-Koch und Frau Amelcenko übder den „Booster für einen nachhaltigen und ressourcenschonenden öffentlichen Hoch- und Tiefbau – Zur Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt in Berlin“ berichtet. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin teilt nun mit, dass neue und überarbeitete Formulare für Umweltanforderungen nach BerlAVG bereitgestellt wurden.
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Durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) gelten seit dem 01.01.2022 neue Regelungen für Vergabeverfahren des Bundes. Insbesondere sind danach Treibhausgasemissionen zwingend zu berücksichtigen. Die hierfür erforderlichen Informationen zum „ökologischen Fußabtritt“ der Beschaffung (beispielsweise bei der Ausschreibung von Rechenzentren oder mobilen Endgeräten) sind grundsätzlich von den Bietern einzuholen. Diese haben konkrete Angaben zum Energieverbrauch, aber auch zu den Treibhausgasemissionen ihrer Leistungen über den gesamten Lebenszyklus bereitzustellen.
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Nach Berechnungen des Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) beträgt der Umsatzanteil in der deutschen Unternehmensberatungsbranche, der 2020 auf den Öffentlichen Sektor entfallen ist, 9,9 Prozent bzw. 3,42 Mrd. Euro absolut. Zur Deckung des Bedarfs an unternehmischerer Beratung der öffentlichen Hand hat der BDU kürzlich einen Leitfaden zur Gestaltung von Vergabeverfahren über Leistungen der Unternehmensberatung im Unterschwellenbereich veröffentlicht. Das Dokument kann über die Internetpräsenz des BDU abgerufen werden.
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Die auch im Jahr 2021 erneut von AHO, Bundesingenieurkammer und VBI beauftragte Umfrage zeigt nach Auffassung der Umfragesteller trotz der pandemiebedingten Rahmenbedingungen in Bezug auf die wirtschaftlichen Eckdaten für das Wirtschaftsjahr 2020 ein überwiegend positives Bild. Insgesamt haben sich 653 Architektur- bzw. Ingenieurbüros an der Umfrage beteiligt, von denen 50,9 % der Architekturbüros und 44,7 % der Ingenieurbüros kleiner als fünf Personen sind. Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie hier.