Liefer- & Dienstleistungen
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Die 1. Vergabekammer des Bundes hat am 10. Juni 2021 über einen Nachprüfungsantrag der Fa. Haenel GmbH, Suhl, entschieden. Mit dem Nachprüfungsantrag wandte sich Haenel gegen die Entscheidung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), die Fa. Heckler & Koch, Oberndorf am Neckar, mit der Lieferung neuer Sturmgewehre für die Bundeswehr zu beauftragen.
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Der Tagesspiegel berichtete bereits über einen möglichen Rückzug der Alstom aus dem Vergabeverfahren Berliner S-Bahn (Vergabeblog.de vom 19/05/2021, Nr. 47046). Nun berichtet die Zeitung unter dem Titel: „Deutsche Bahn, Siemens und Stadler gründen gemeinsames Unternehmen“, dass das Bundeskartellamt derzeit eine Firmenneugründung der drei Wettbewerber prüfe, die dadurch beabsichtigten, ihre Position in der milliardenschweren S-Bahn-Vergabe weiter zu verbessern. Ein „Wirtschaftskrimi“.
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Mit Gesetz vom 16.03.2021, in Kraft seit dem 24.03.2021, ist das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz (NRettDG) geändert worden. Neben der Einfügung einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und der gesetzlichen Etablierung des sogenannten Notfallkrankenwagens (NKTW) wurde damit ein neuer Satz in § 5 NRettDG (Beauftragte des Rettungsdienstes) eingefügt: „§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB bleibt unberührt.“
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Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz geht zur Schätzung des Auftragswertes bei der Verwertung von Altpapier von folgender Formel aus: Auftragswert = Wert des Altpapiers – Erlösauskehr + Handlingskosten. Ist die Ermittlung des Auftragswerts durch die Vergabestelle unzureichend, muss die Vergabekammer eine eigene Ermittlung des Auftragswerts von Amts wegen vornehmen.
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Der 2011 erschienene Leitfaden (siehe Vergabeblog.de vom 01/02/2011, Nr. 8815) der EU Kommission zur Berücksichtigung sozialer Aspekte im öffentlichen Auftragswesen wurde in zweiter Auflage neu aufgelegt. Zweck dieses Leitfadens ist es, öffentlichen Auftraggebern eine Hilfestellung an die Hand zu geben und zur Förderung bewährter Verfahren beizutragen.
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Die Zulässigkeit und die Wertung mündlicher Präsentationen stellt ein vergaberechtliches Dauerthema dar, mit dem sich die Nachprüfungsinstanzen immer öfter auseinandersetzen, teilweise mit unterschiedlichen Ergebnissen. Siehe dazu etwa die Beiträge von Ortner (Vergabeblog.de vom 19/08/2019, Nr. 41767) und Gielen (Vergabeblog.de vom 10/02/2020, Nr. 43258). Nun liegt hierzu auch eine jüngere Entscheidung des OLG Düsseldorf vor, die sich Dr. Roderic Ortner für unsere Leserschaft näher angeschaut hat.
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Der Präsident des Gerichts weist den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidungen zurück, die von der im Namen und im Auftrag der Europäischen Kommission handelnden Europäischen Weltraumorganisation getroffen wurden und die dahin gehen, die deutsche Gesellschaft OHB System bei der Vergabe des öffentlichen Auftrags für die „Beschaffung von Galileo-Übergangssatelliten“ nicht zu berücksichtigen – Die Abwägung der bestehenden Interessen spricht gegen die beantragte Aussetzung.
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Die Zahl der vergebenen Aufträge an das Beratungsunternehmen „PD – Berater der öffentlichen Hand“ beläuft sich im Jahr 2020 auf 329. Davon wurden den Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29617) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29021) zufolge 63 Aufträge vom Bund, 84 von den Ländern, 44 von den Kommunen und 138 durch sonstige Auftraggeber beauftragt. Bei 122 der Aufträge habe eine Unterbeauftragung seitens PD stattgefunden, so die Bundesregierung. Die Antwort enthält außerdem eine typisierte Auflistung der Unterauftragnehmer, sowie eine tabellarische Übersicht über die abgeschlossenen Rahmenverträge von PD seit 2017.
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Ab dem 01.06.2021 können etwaige Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen in Rheinland-Pfalz auch bei Verfahren mit einem geschätzten Auftragsvolumen unterhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte gerügt und vor Vergabeprüfstellen überprüft werden. Die entsprechende Landesverordnung (GVBl. 2021 Nr. 9 v. 02.03.2021, S.123) bildet den Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte demjenigen oberhalb der Schwellenwerte strukturell nach. Die Regelungen sind damit weit umfangreicher und detaillierter als
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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat im Rahmen der Pandemiebekämpfung die Beschaffung von COVID-19-Laienschnelltests für die Bundesbehörden im Geschäftsbereich des BMI beauftragt. Dieser akute Bedarf hat zurzeit eine Größenordnung von 2,5 Millionen Tests.