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Die Zulässigkeit und die Wertung mündlicher Präsentationen stellt ein vergaberechtliches Dauerthema dar, mit dem sich die Nachprüfungsinstanzen immer öfter auseinandersetzen, teilweise mit unterschiedlichen Ergebnissen. Siehe dazu etwa die Beiträge von Ortner (Vergabeblog.de vom 19/08/2019, Nr. 41767) und Gielen (Vergabeblog.de vom 10/02/2020, Nr. 43258). Nun liegt hierzu auch eine jüngere Entscheidung des OLG Düsseldorf vor, die sich Dr. Roderic Ortner für unsere Leserschaft näher angeschaut hat.
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Der Präsident des Gerichts weist den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidungen zurück, die von der im Namen und im Auftrag der Europäischen Kommission handelnden Europäischen Weltraumorganisation getroffen wurden und die dahin gehen, die deutsche Gesellschaft OHB System bei der Vergabe des öffentlichen Auftrags für die „Beschaffung von Galileo-Übergangssatelliten“ nicht zu berücksichtigen – Die Abwägung der bestehenden Interessen spricht gegen die beantragte Aussetzung.
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Die Zahl der vergebenen Aufträge an das Beratungsunternehmen „PD – Berater der öffentlichen Hand“ beläuft sich im Jahr 2020 auf 329. Davon wurden den Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29617) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/29021) zufolge 63 Aufträge vom Bund, 84 von den Ländern, 44 von den Kommunen und 138 durch sonstige Auftraggeber beauftragt. Bei 122 der Aufträge habe eine Unterbeauftragung seitens PD stattgefunden, so die Bundesregierung. Die Antwort enthält außerdem eine typisierte Auflistung der Unterauftragnehmer, sowie eine tabellarische Übersicht über die abgeschlossenen Rahmenverträge von PD seit 2017.
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Ab dem 01.06.2021 können etwaige Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen in Rheinland-Pfalz auch bei Verfahren mit einem geschätzten Auftragsvolumen unterhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte gerügt und vor Vergabeprüfstellen überprüft werden. Die entsprechende Landesverordnung (GVBl. 2021 Nr. 9 v. 02.03.2021, S.123) bildet den Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte demjenigen oberhalb der Schwellenwerte strukturell nach. Die Regelungen sind damit weit umfangreicher und detaillierter als
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Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat im Rahmen der Pandemiebekämpfung die Beschaffung von COVID-19-Laienschnelltests für die Bundesbehörden im Geschäftsbereich des BMI beauftragt. Dieser akute Bedarf hat zurzeit eine Größenordnung von 2,5 Millionen Tests.
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Der rbb berichtet unter dem Titel: „Kritik an Berliner Verfahren – Vergabekammer stoppt Ausschreibung für Corona-Testzentren“ über die millionenschwere Ausschreibung für Testzentren in Berlin. Ein Privatunternehmen soll den Zuschlag erhalten, dass aber in das Vergabeverfahren involviert gewesen sein soll. Die Geschäftsführerin soll die Leistungsbeschreibung mitverfasst haben. Die Vergabe beinfet sich nach Informationen des rbb in der Nachprüfung der Vergabekammer Berlin.
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Am Dienstag berichtete zunächst der Spiegel über einen offenen Brief von Vergabe-Experten, in dem NRW-Behörden, anderen Landesregierungen und der Bundesregierung „systematische Missachtung des EU-Vergaberechts“ vorgeworfen wird (dazu Vergabeblog.de vom 04/05/2021, Nr. 46954). Wir haben mit Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Klaus Greb, einem der Mitunterzeichner, gesprochen.
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Transparency International UK kritisiert die Vergabe von Aufträgen zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung in der Corona-Pandemie. Die Art und Weise, wie die britische Regierung mit Angeboten umgegangen sei, erschiene „partisan and systemically biased“ und zwar zu Gunsten der Politik nahestehender Unternehmen.
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Hessen hat mit LDr. 20/5277 die Novelle des HVTG auf den Weg gebracht. Damit reiht sich das Bundesland nicht nur in die immer länger werdende Reihe von Umsetzungen der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein (siehe auch Vergabeblog.de vom 01/04/2021, Nr. 46727), sondern stellt eine umfassende Neuregelung des Landesvergaberegimes vor.
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Entgegen der Schlussanträge von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona (Vergabeblog.de vom 28/10/2020, Nr. 45305) hat der EuGH entschieden, dass Österreich nicht gegen die Vergaberichtlinie 2004/18 verstoßen hat, indem die Stadt Wien den Abschluss eines Vertrages bezüglich des Bürogebäudes „Gate 2“ in der Guglgasse in Wien ohne Durchführung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens und ohne entsprechende Bekanntmachung direkt vergeben hat. Nach Auffassung