Liefer- & Dienstleistungen
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In seinem Urteil vom 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Bestimmungen der europäischen Dienstleistungs-Richtlinie 2006/123/EG verstoßen, konkret gegen Artikel 15 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe g und Absatz 3 der Richtlinie (s. Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456). Mit Verkündung des Urteils in der Rechtssache C-377/17 besteht für die Bundesrepublik Deutschland die Pflicht, der Entscheidung nachzukommen und die nationale Rechtsordnung an die Vorgaben des Urteils anzupassen. Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) enthält die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage der HOAI. Diese gibt bislang vor, in der HOAI Mindest- und Höchsthonorarsätze festzulegen. Daher ist infolge des EuGH-Urteils zunächst das ArchLG anzupassen. Dazu dient der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des ArchLG.
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Ein über die E-Vergabeplattform verschlüsselt und fristgerecht eingereichtes Angebot ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil es zuvor als unverschlüsselter Anhang einer E-Mail übermittelt wurde. Dies gilt jedenfalls dann, wenn gewährleistet ist, dass es zu keiner vorfristigen Kenntnis vom Inhalt des per E-Mail formwidrig abgegebenen Angebots kam bzw. dies ohne vernünftige Zweifel ausgeschlossen werden kann. Allein die Möglichkeit der abstrakten Gefährdung des Geheimwettbewerbs rechtfertige einen Ausschluss vom Vergabeverfahren nach Auffassung des OLG Frankfurt nicht.
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Im März hat die Bundesregierung die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff) beschlossen. Die Neufassung der AVV-EnEff wurde am 26.5.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 27.5.2020 in Kraft getreten.
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Mit dem Programm „Zukunftsfähige Feuerwehr“ stellt das Land Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten vier Jahren insgesamt 50 Mio. Euro zur Verbesserung des flächendeckenden Brandschutzes bereit. Mit dem Geld werden die Freiwilligen Feuerwehren besser ausgestattet.
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Der Beitrag befasst sich anlässlich der aktuellen Entscheidung des OLG Hamburg zur Angebotsauswahl per Losentscheid mit den vergaberechtlichen Anforderungen an eine solche – aus Sicht der Autoren auf wenige Ausnahmefälle zu beschränkende – Verfahrensweise. Das OLG Hamburg äußert sich – anders als zuletzt die Vergabekammer Baden-Württemberg – vergleichsweise wohlwollend zur Zuschlagsentscheidung per Losentscheid. Darüber hinaus räumt das Gericht dem Auftraggeber relativ große Freiheiten bei der Ausgestaltung des Losverfahrens ein.
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Als der Bund das Ausmaß der Corona-Krise erkannte, war höchste Eile geboten. Denn trotz zunächst anders lautender Beteuerungen wurde klar: Es fehlt allerorten an Atemschutzmasken, Desinfektionsmitteln, Schutzkitteln und medizinischen Handschuhen. Im Eilverfahren wurden in einem Open-House-Verfahren Verträge zu vorgegeben Preisen geschlossen und zahlreiche Lieferanten begannen, die Produkte, meist aus Asien, einzukaufen. Doch der Bund bezahlt die Ware immer häufig nicht oder verspätet. Was können Auftragnehmer tun?
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Nach dem Umweltbundesamt (UBA) ist Recyclingkunststoff Plastik mit Vergangenheit – und mit Zukunft. Plastik sei wertvoll, denn es besteht aus einer unserer wertvollsten Ressourcen: Erdöl. Das Recyceln von Plastik schone daher diesen Rohstoff und verkleinert die Müllberge.
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Wenn es nicht mit hoher Sicherheit feststeht, dass ein bei der Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag offensichtlich unzulässig oder (offensichtlich) unbegründet ist, gebieten es die rechtsstaatlichen Grundsätze in Gestalt der Verfahrensbestimmungen über das Nachprüfungsverfahren im 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), dass die Vergabekammer (a) den Nachprüfungsantrag dem öffentlichen Auftraggeber in Textform übermittelt, (b) die Vergabeakte von dem Auftraggeber anfordert und zur Kenntnis nimmt, (c) dem antragstellenden Unternehmen Akteneinsicht gewährt, (d) den zuschlagsfavorisierten Bieter beilädt sowie schließlich (e) eine mündliche Verhandlung durchführt.
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Mit Gemeinsamem Rundschreiben SenStadtWohn V M / SenWiEnBe II D Nr. 04/2020 erläutert die Senatverwaltung das novellierte Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
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Im Laufe dieser Legislaturperiode (seit 2017) hat die Bundesregierung insgesamt 35,537 Millionen Euro Honorare an Rechtsanwaltskanzleien gezahlt.