Liefer- & Dienstleistungen
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Das europaweite Vergabeverfahren mit dem Titel „Bau und betriebsfertige Lieferung des eisbrechenden Polarforschungs- und Versorgungsschiffes POLARSTERN II“ (Werftausschreibung) konnte nicht vergaberechtskonform durch einen Zuschlag beendet werden. Die Aufhebung des Verhandlungsverfahrens wurde am 23. April 2020 an das Amt für Veröffentlichungen der EU versandt (TED).
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Seit dem 20.04.2020 gilt für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie für dessen nachgeordneten Geschäftsbereich für die Durchführung von Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb eine Wertgrenze von 100.000 Euro. Die befristete Erhöhung dieser Wertgrenze soll einen Rückgriff auf die Verfahrensart der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb erleichtern und somit einen Beitrag im Sinne einer effizienten Bedarfsdeckung in den kommenden Monaten leisten.
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Mit einem Angebot muss ein Bieter erklären, dass er an dieses innerhalb einer vom öffentlichen Auftraggeber vorgegebenen Frist gebunden ist. Der Ablauf dieser sog. Bindefrist hindert den Auftraggeber jedoch grundsätzlich nicht daran, dieses Angebot zu bezuschlagen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Zuschlag nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen würde. Der öffentliche Auftraggeber kann aus haushaltsrechtlichen Gründen sogar zur Zuschlagserteilung verpflichtet sein.
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Der Wirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Armin Willingmann, will öffentliche Vergaben von Land und Kommunen bis zunächst Ende 2020 spürbar erleichtern. Durch die deutliche Anhebung der Wertgrenzen, bis zu denen vereinfachte Vergabeverfahren möglich sind, können durch die Öffentliche Hand beispielsweise Computer, Möbel und Fahrzeuge schneller bestellt sowie Bauleistungen leichter beauftragt werden.
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Mit Schreiben vom 14. April 2020 wendet sich das Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Nordrhein-Westfalen an die Kommunen und gibt eine Hilfestellung auf vermehrte Anfragen bezüglich des kommunalen Vergaberechts in der Corona-Krise.
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Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass „(d)ie Anwendung der UVgO … gegenüber dem zuvor geltenden Rechtszustand hinsichtlich der Vergabe freiberuflicher Leistungen im Ergebnis keine wesentliche Änderung (bedeutet).“ Dies geht aus einer Antwort (19/18036) der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17459) hervor. Der Bundesregierung liegen nach eigener Aussage keine Hinweise darauf vor, dass Paragraf 50 der Unterschwellenvergabeordnung von Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung oder von Zuwendungsempfängern des Bundes, die Zuwendungen von mehr als 100.000 Euro erhalten, nicht beachtet wird.
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Die Neufassung der Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung – NWertVO) ist am 07.04.2020 im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden. Die dazugehörige Begründung ist hier abrufbar.
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Die Bundesingenieurkammer geht davon aus, dass die Coronavirus-Epidemie auch Auswirkungen auf das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand hat. Zur Sicherstellung der Bedarfsdeckung seien aktuell unbürokratische und vor allem zügige Verfahren unerlässlich.
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Die Europäische Kommission vergibt 160 Mio. Euro für gemeinsame Projekte der Verteidigungsindustrie im Jahr 2020 und hat dazu am 06.04. Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht (SEDIA). Außerdem wurden sieben neue Verteidigungsforschungsprojekte ausgewählt, die mit mehr als 23 Mio. Euro aus dem Haushalt 2019 gefördert werden sollen.
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Die unter anderen für Glücksspielrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt hat in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 01.04.2020 auf Antrag eines in Österreich ansässigen Sportwettenanbieters dem Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium in Darmstadt, aufgegeben, im Rahmen des aktuell stattfindenden Konzessionsvergabeverfahrens vorläufig keine Konzessionen für Sportwetten an teilnehmende Bewerber zu vergeben.