Liefer- & Dienstleistungen
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Tauchen die Angebote später nicht wieder auf, ist das Vergabeverfahren in den Stand vor Aufforderung zur Abgabe der Angebote zurückzuversetzen.
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Mit dem Artikel: “Verkehrswende verursacht in Kommunen mehr Aufwand bei der Vergabe öffentlicher Aufträge”, beleuchtet das Handelsblatt innovative Ansätze in der Elektromobilität. Zitiert wird neben Marco Junk, Geschäftsführer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), u.a. auch unser Autor im Vergabeblog, Dr. Mathias Mantler.
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In einem mit Spannung erwarteten Urteil hat der EuGH die Bereichsausnahme in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB konkretisiert. Dabei hat der Gerichtshof einige stark umstrittene Auslegungsfragen beantwortet, während andere Fragen weiterhin offengeblieben sind. Was bedeutet das Urteil für die zukünftige Vergabe von Rettungsdienstleistungen?
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Das Verhältnis des europäischen Vergaberechts zu anderen Rechtsgebieten, wie etwa dem kollektiven Arbeitsrecht, führt immer wieder zu Streit. Der EuGH hat z.B. bereits mit Urteil vom 15.07.2010 (C-271/08 – Betriebliche Altersvorsorge) entschieden, dass die Durchführung eines zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung dem Anwendungsbereich des europäischen Vergaberechts grundsätzlich nicht entzogen ist. Im Kern
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Wenn Vergabeverfahren preislich aus dem Ruder laufen, setzen Auftraggeber ihre Hoffnungen oft auf eine Aufhebung. Doch ab wann ist dies gefahrlos möglich? Bei Überschreitungen der eigenen Kostenschätzung um 80 %, wie etwa in einem Fall des OLG Frankfurt (Beschluss vom 14.05.2013 , Az: 11 Verg 4/13), liegt eine Aufhebung natürlich nahe. Doch die aktuelle Entscheidung des OLG Dresden zeigt auf, dass auch schon weitaus geringere Abweichungen ausreichen können – selbst, wenn die Kostenschätzung möglicherweise Defizite hat.
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Die Bundesregierung hat die Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (19/9477) vorgelegt.
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Als größter ziviler Einkäufer des Bundes hat das Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesinnenministeriums (BMI) auch 2018 wieder zahlreiche Produkte und Dienstleistungen für seine Kunden aus der öffentlichen Verwaltung mit einem Volumen von rund 1.887 Mio. EUR eingekauft.
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Die Direktvergabe von Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen, die nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen annehmen, unterliegt nicht der Verordnung Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße . Vielmehr ist die Zulässigkeit einer solchen Direktvergabe anhand der allgemeinen Vergaberichtlinien unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu beurteile.
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Die Vergabekammer Südbayern hat sich intensiv mit der Frage befasst, wie transparent ein Auftraggeber die Zuschlags- und Unterkriterien festlegen muss. Bleibt unklar, was er bei einem normativen Kriterium erwartet, z.B. an Funktionalitäten oder Eigenschaften, was er positiv oder negativ bewertet, dann ist das Kriterium unzureichend und eine darauf beruhende Wertung ebenfalls.
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Das aktualisierte „Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“ des Umweltbundesamtes (UBA) geht auf die vergaberechtlichen Regelungen hinsichtlich der Berücksichtigung von Umweltaspekten ein und zeigt auf, wie bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen auf diese geachtet werden kann.