Liefer- & Dienstleistungen
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In der Praxis öffentlicher Auftraggeber spielen Zertifikate, Gütezeichen und Normen sowohl im Rahmen der Leistungsbeschreibung als auch bei der Eignungsprüfung und der Zuschlagsentscheidung eine immer wichtigere Rolle.
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Das von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) angekündigte Siegel für faire Kleidung soll laut Bundesregierung im Laufe des Jahres eingeführt werden.
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In der Beschaffungspraxis (z.B. Klärschlammentsorgung) sind Rahmenvereinbarungen heute kaum mehr wegzudenken. Denn häufig ist eine genaue, abschließende Bestimmung des zu beschaffenden Leistungsvolumens nicht möglich. Mit Hilfe von Rahmenvereinbarungen können öffentliche Auftraggeber ihren Beschaffungsbedarf flexibel eindecken. So regelt das deutsche Vergaberecht, dass das in Aussicht genommene Auftragsvolumen so genau wie möglich zu ermitteln, aber nicht abschließend anzugeben ist. Breite Anwendung findet das Beschaffungsinstrument auch deshalb, weil oftmals mehrere öffentliche Auftraggeber auf Grundlage derselben Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben.
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Die Vergabestellen von öffentlichen Auftraggebern müssen sich beim Einkauf und der Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen an das öffentliche Vergaberecht halten und Vergabeverfahren durchführen. Bei den „klassischen“ öffentlichen Auftraggebern wie Bund, Land, Landkreise, Städte und Gemeinden bestehen keine Zweifel an der Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber. Mitunter kann die Frage der Qualifizierung als öffentlicher Auftraggeber in bestimmten Konstellationen jedoch nicht so einfach beantwortet werden, beispielsweise bei Beschaffungen des Personalrats eines öffentlichen Auftraggebers.
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Mit Urteil vom 18. Januar 2019 (Az.: 5 O 2411/18) hat das Landgericht Leipzig auf Antrag der VWS Verbundwerke Südwestsachsen GmbH der Stadt Stollberg untersagt, mit der Stadtwerke Schneeberg GmbH einen neuen Strom- und Gaskonzessionsvertrag abzuschließen.
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Nicht wenige Vergabestellen stehen regelmäßig vor der Entscheidung, Finanzierungsverträge schließen zu wollen bzw. schließen zu müssen. Sei es, weil es als öffentliche Bank zu der Geschäftstätigkeit des öffentlichen Auftraggebers gehört, oder sei es, weil sie als öffentlicher Auftraggeber abseits der Bankenbranche Geldmittel für sonstige Vorhaben oder Projekte benötigen.
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Beim Vergabeverfahren für die Veräußerung der Geschäftsanteile des Mautbetreibers Toll Collect GmbH liegen bislang nach Angaben der Bundesregierung „keine endgültigen Angebote“ vor. Nach einem „Spiegel“-Bericht soll sich Bundesminister Scheuer (BMVI) gegen eine erneute Privatisierung des Lkw-Mautbetreibers Toll Collect entschieden haben.
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Unter dem Titel: „FDP ruft wegen Beraterverträgen Rechnungshof an“ berichtet der Tagesspiegel am 7. Januar 2019, dass die FDP-Bundestagsfraktion mit Blick auf die Berichterstattung des Tagesspiegel über Beraterverträge des Verkehrsministeriums zur Pkw-Maut und zur Lkw-Maut den Rechnungshof zu einer Prüfung aufgefordert habe.
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Die Vergabekammer Brandenburg befasst sich mit der spannenden Frage, was bei vorzeitiger Vertragsbeendigung einzelner Lose im Rahmen der Neuausschreibung zu beachten ist. Dabei geht sie vor allem auf die Auftragswertschätzung im Rahmen des § 132 GWB ein.