Kategorie:
Politik und Markt
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Digitalminister Karsten Wildberger hat angekündigt, den Einsatz von Softwarelösungen des US-Konzerns Microsoft in der Bundesverwaltung schrittweise zu reduzieren. Ziel ist eine stärkere digitale Souveränität sowie die Verringerung einseitiger Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern.
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Frankreich treibt die digitale Souveränität seiner Verwaltung mit hohem Tempo voran. Der angekündigte Umstieg von Windows auf Linux ist dabei nur das sichtbarste Element einer umfassenden Strategie, um Abhängigkeiten von außereuropäischen IT-Anbietern zu reduzieren. Das wirft spannende – und teilweise neue – Fragen für das Vergaberecht auf.
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Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat Open-Source-KI-Module veröffentlicht, die Planungs- und Genehmigungsverfahren schneller und einfacher machen. Die KI hilft, Unterlagen zu prüfen, Infos zu extrahieren und Prozesse zu organisieren – Entscheidungen treffen weiterhin die Menschen.
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„Ohne Zustimmung keine Beschaffung: Die 25-Millionen-Euro-Vorlagen“ – So lautet der Titel der vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) veröffentlichten Erläuterung zu dem Zustimmungsvorbehalt des Deutschen Bundestages bei Beschaffungsvorhaben mit einem Auftragswert größer 25 Mio. EUR. Denn, so leitet das BMVg weiter ein: Ob aus einer geplanten Beschaffung ein Auftrag wird, entscheidet sich nicht allein im Verteidigungsministerium. Bei größeren Vorhaben tritt ein zentrales Kontrollinstrument in den Mittelpunkt: die sogenannte 25-Millionen-Euro-Vorlage. Sie bindet den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags verbindlich mit ein. Verträge können erst nach dessen Billigung rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
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Die Beschleunigung öffentlicher Vergabeverfahren ist seit mehreren Jahren ein zentrales Reformanliegen des Bundes. Aktuell stehen dabei zwei Gesetzesinitiativen im Fokus: Das Vergabebeschleunigungsgesetz sowie das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG). Während Letzteres bereits in Kraft getreten ist, befindet sich das Vergabebeschleunigungsgesetz weiterhin im parlamentarischen Verfahren.
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Der Öffentliche Gesamthaushalt war beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 4. Quartals 2025 mit 2 661,5 Milliarden Euro verschuldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem 3. Quartal 2025 um 1,9 % oder 50,8 Milliarden Euro. Gegenüber dem Jahresende 2024 erhöhte sich der öffentliche Schuldenstand zum Ende des 4. Quartals 2025 um 6,0 % oder 151,0 Milliarden Euro. Zum Öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte.
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Die Suche der ASFINAG nach dem bestgeeigneten Konzessionsnehmer, der künftig E-Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf den ASFINAG-Rastplätzen plant, errichtet und betreibt, läuft erfolgreich. Ziel ist, bis 2030 alle rund 60 ASFINAG-Rastplätze mit Ladestationen auszustatten.
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Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat grünes Licht für die Erweiterung des ersten deutschen Weltraumüberwachungsradar-Projekts gegeben. Das Gremium billigte weiterhin eine Vorlage zur Beschaffung von Lenkflugkörpern für den Kampfjet F-35A.
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Im Jahr 2025 hat der Öffentliche Gesamthaushalt 6,0 % mehr ausgegeben und 5,2 % mehr eingenommen als 2024: Einnahmen von rund 2 081 Milliarden Euro standen Ausgaben von rund 2 208 Milliarden Euro gegenüber. Die Kern- und Extrahaushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung schlossen nach Abgrenzung der Finanzstatistiken mit einem Finanzierungsdefizit von 127,3 Milliarden Euro ab, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Das Defizit war 22,9 Milliarden Euro höher als 2024 und erreichte das Niveau des Energiekrisen-Jahres 2022.
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Die EU Kommission hat einen Bericht veröffentlicht, der die wichtigsten Ergebnisse der Konsultation der EU Kommission zur Modernisierung und Vereinfachung der europäischen Vergaberegelungen (siehe zuletzt Vergabeblog.de vom 05/02/2026 Nr. 73469) darstellt. An der Konsultation nahmen 1.037 Personen aus einem breiten Spektrum von Interessengruppen teil. Die meisten Antworten kamen von Unternehmen (24 %) und Wirtschaftsverbänden (23 %), gefolgt von öffentlichen Stellen (13 %) und zivilgesellschaftlichen Organisationen (11 % Gewerkschaften und 10 % Nichtregierungsorganisationen).












