Kategorie:
Politik und Markt
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Unter dem Titel: „Streit um S-Bahn-Ausschreibung in Berlin beendet“, berichtet der RBB, dass nach jahrelangem Streit um die Vergabe von Teilen des Berliner S-Bahn-Netzes der Vergaberechtsstreit beendet sei. Der Schienenfahrzeug-Hersteller Alstom habe gegenüber rbb|24 bestätigt, dass das Unternehmen keine weiteren juristischen Schritte unternehmen will. Die rund 15 Milliarden Euro schweren Ausschreibungen für die Beschaffung neuer Züge und den Betrieb der Stadtbahn sowie der Nord-Süd-Verbindungen hatte die Deutsche Bahn (DB) sowie Siemens und Stadler vergangenen Herbst gewonnen (siehe hierzu: Vergabeblog.de vom 02/09/2025 Nr. 72034).
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Die sechs geplanten Fregatten des Typs F126 für die Deutsche Marine werden nicht beschafft. Diese Entscheidung hat das Verteidigungsministerium aufgrund von erheblichen zeitlichen Verzögerungen, enormen Kostensteigerungen sowie nicht zu kalkulierenden Risiken getroffen. Ein Ersatz für die wichtige Aufgabe der U-Boot-Jagd ist bereits in Aussicht.
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Für die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu Beginn der Legislaturperiode zehn Rahmenvereinbarungen mit externen Dienstleistern abgeschlossen. Das geht aus der Antwort (21/6366) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5854) der AfD-Fraktion hervor.
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Mit den am 10. Juni 2026 bekannt gemachten Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Nutzung von Verhandlungsvergaben auf Bundesebene schafft die Bundesregierung neue Erleichterungen für die öffentliche Beschaffung (siehe hierzu bereits: Vergabeblog.de vom 24/06/2026 Nr. 74651). Die Regelungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft und sollen Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen auf Bundesebene beschleunigen und vereinfachen.
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Nach Ablauf der Stellungnahmefrist (s. Vergabeblog.de vom 23/06/2026 Nr. 74640) hat auch das Bundeskartellamt seine Stellungnahme zum Referentenentwurf der 12. GWB-Novelle veröffentlicht. Die Behörde befasst sich darin insbesondere mit den geplanten Änderungen zur effektiveren Durchsetzung des Kartellverbots und damit auch mit dem vorgesehenen Vergabescreening.
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Das Bundeskabinett hat am 10. Juni 2026 neue Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der öffentlichen Beschaffung beschlossen. Die „Abweichenden Verwaltungsvorschriften zu Erleichterungen für Start-ups in der öffentlichen Beschaffung“ (AVV) sowie weitere Regelungen zur Beschleunigung von Beschaffungen wurden am 18. Juni 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten zum 1. Juli 2026 in Kraft (siehe hierzu auch Vergabeblog.de vom 23/06/2026 Nr. 74635).
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Der Bund will Flächenländer von 2026 bis 2029 mit insgesamt 650 Millionen Euro jährlich unterstützen, damit diese Länder ihre von besonders hohen Schulden betroffenen Kommunen entlasten können. Die finanziellen Mittel sollen einen Beitrag zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen leisten, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen
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Am 19. Juni 2026 endete die Frist zur Stellungnahme zum Referentenentwurf der 12. GWB-Novelle. Die Aufmerksamkeit richtete sich in den vergangenen Wochen vor allem auf die geplanten Änderungen der Fusionskontrolle. Für die Vergabepraxis könnte jedoch ein anderer Regelungskomplex die größere praktische Bedeutung erlangen: Das geplante Vergabescreening durch das Bundeskartellamt.
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Die Gesundheitsausgaben sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Wie aus der Antwort (21/5664) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5267) der AfD-Fraktion hervorgeht, lagen die Gesundheitsausgaben 2023 bei rund 500 Milliarden Euro, 2024 bei rund 538 Milliarden Euro und 2025 bei rund 579 Milliarden Euro.
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Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner 88. Plenarsitzung am 18. Juni 2026 die Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) in zweiter Lesung verabschiedet. Damit endet das parlamentarische Verfahren für eines der vergaberechtlich bedeutendsten Landesgesetze der laufenden Wahlperiode.













