Politik und Markt
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Das Auftragsberatungszentrum Bayern berichtet, dass am 01.01.2021 die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02.12.2020 (BGBl. I S. 2636) in Kraft getreten ist. Mit Rundschreiben vom 03.02.2021 hat nun das Bayerische Staatsmi-nisterium des Innern, für Sport und Integration (StMI) auf deren wesentliche Neuregelungen hingewiesen. Diese betreffen insbesondere die für das Vergaberecht wichtige Frage des angemessenen Honorars und einer möglichen Aufklärungspflicht im Rahmen des § 60 VgV. Das Rundschreiben des StMi finden Sie hier.
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Die Europäische Kommission hat vergangenen Dienstag eine öffentliche Konsultation (public consultaion) gestartet, in der Interessierte ihre Meinung zu den überarbeiteten Beihilfevorschriften für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse kundtun können. „Unsere Regeln für wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse haben kürzlich den Weg für drei grenzüberschreitende Projekte für innovativere und nachhaltigere Batterien und Mikrochips geebnet“,
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Mit einer aktuellen Pressemitteilung pocht auf die AOK-Baden-Württemberg aufzusätzliche Vergabekriterien bei Antibiotika-Ausschreibungen. Umweltschutz und Versorgungssicherheit dürfen nicht auf der Strecke bleiben, so der Vorstandsvorsitzender der AOK-Baden-Württemberg und Federführer der AOK-Gemeinschaft für die bundesweiten Generikaverträge Bauernfeind. Die AOK unterlag jüngst in einem Nachprüfungsverfahren vor der VK Bund (siehe die gestrige Besprechung auf Vergabeblog.de vom 01/03/2021, Nr. 46390).
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Im November 2020 wurde ein neuer Beschluss zum EU-Umweltzeichen veröffentlicht: Beschluss der Kommission vom 27. November 2020 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für elektronische Displays. Sie ersetzt die bisherige Produktgruppe Fernsehgeräte. Die Produktgruppe „elektronische Displays“ erfasst „Fernsehgeräte, Monitore und digitale Signage-Displays“. Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2028.
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Mit klaren, transparenten und rechtssicheren Gütesiegeln kann bei den öffentlichen Beschaffungsstellen der Aufwand gesenkt und ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit geleistet werden. In dieser Einschätzung waren sich die am Mittwochabend zu einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung geladenen Sachverständigen einig.
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Mit Drucksache 7/2209 hat die CDU-Fraktion im Dezember 2020 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes im Thüringer Landtag eingebracht. Die Thüringer IHKn haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 11. Februar 2021 dazu geäußert.
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Unter dem Titel: „Grüne wollen Beschaffungen der Bundeswehr gesetzlich regeln“, berichtet die Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) über ein ihr vorliegendes Papier. Danach sollen mit einem „Verteidigungsplanungsgesetz“ alle zehn Jahre die zehn bis 15 wichtigsten Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr festlegt werden. Ein solches Planungsgesetz stelle zudem sicher, „dass der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber die Kontrolle über maximalen Finanzbedarf, der durch so ein Gesetz verursacht wird, behält“.
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Ein Bündnis aus zwölf Nichtregierungsorganisationen kritisiert, dass die Bundesregierung keine verbindlichen Schritte geht, um die Textilbeschaffung der Bundesverwaltung fair und nachhaltig zu gestalten. Die Bundesministerien verfehlten klar ihr eigenes Ziel, bis 2020 die Hälfte der Textilien nach sozialen und ökologischen Kriterien zu beschaffen.
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Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe plädiert für Beibehaltung der bewährten Vergabepraxis und fairen Wettbewerb. „Die Übernahme sämtlicher Aufgaben in Bezug auf die Autobahnen in Deutschland durch die Autobahn GmbH des Bundes am 1. Januar 2021 darf nicht dazu führen, dass vergabefremde Wertungskriterien in den Fokus von Vergaben rücken. Wir haben ein eingeführtes und bewährtes Vergabesystem, das auch bei der Autobahn GmbH angewendet werden muss. Wir brauchen keine pseudo-innovativen Änderungsvorschläge.“
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Die Expertengruppe Ressourceneffizienz in der IKT (Green-IT) der Allianz für nachhaltige Beschaffung der Bundesregierung hat im Rahmen einer Umfrage das Thema nachhaltige Beschaffung und Nutzungsdauerverlängerung von IKT-Geräten in der öffentlichen Verwaltung untersucht.