Politik und Markt
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Unter dem Titel: „Bund kam Corona-Beratung teuer zu stehen“ berichtet N-TV, dass sich Beratungs- und Unterstützungsleistungen, die die Bundesministerien im Jahr 2020 zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingekauft haben, auf fast 80 Millionen EUR beliefen. Dies gehe aus einer Aufstellung des Gesundheitsministeriums für die Linksfraktion im Bundestag hervor, die Capital vorliegt.
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Die Europäische Kommission hat am 22.02.2021 eine Ausschreibung für eine Studie zur Medienvielfalt in der EU gestartet. Damit soll ein Überblick gewonnen werden über bestehende Regeln und Ansätze, mit denen Medienpluralität und kulturelle Vielfalt gefördert werden. Insbesondere
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Die Wehrbeauftragte des Bundestages, Eva Högl, hat den Einsatz der Bundeswehr während der Corona-Pandemie ausdrücklich gelobt. Auch wenn es nicht zu ihrem Kernauftrag gehöre, habe sich im Rahmen der geleisteten Amtshilfe gezeigt, wie wichtig der Beitrag der Bundeswehr in der Pandemie sei, heißt es in ihrem Jahresbericht (19/26600), den sie am Dienstag an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble übergab.
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Das Auftragsberatungszentrum Bayern berichtet, dass am 01.01.2021 die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02.12.2020 (BGBl. I S. 2636) in Kraft getreten ist. Mit Rundschreiben vom 03.02.2021 hat nun das Bayerische Staatsmi-nisterium des Innern, für Sport und Integration (StMI) auf deren wesentliche Neuregelungen hingewiesen. Diese betreffen insbesondere die für das Vergaberecht wichtige Frage des angemessenen Honorars und einer möglichen Aufklärungspflicht im Rahmen des § 60 VgV. Das Rundschreiben des StMi finden Sie hier.
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Die Europäische Kommission hat vergangenen Dienstag eine öffentliche Konsultation (public consultaion) gestartet, in der Interessierte ihre Meinung zu den überarbeiteten Beihilfevorschriften für wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse kundtun können. „Unsere Regeln für wichtige Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse haben kürzlich den Weg für drei grenzüberschreitende Projekte für innovativere und nachhaltigere Batterien und Mikrochips geebnet“,
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Mit einer aktuellen Pressemitteilung pocht auf die AOK-Baden-Württemberg aufzusätzliche Vergabekriterien bei Antibiotika-Ausschreibungen. Umweltschutz und Versorgungssicherheit dürfen nicht auf der Strecke bleiben, so der Vorstandsvorsitzender der AOK-Baden-Württemberg und Federführer der AOK-Gemeinschaft für die bundesweiten Generikaverträge Bauernfeind. Die AOK unterlag jüngst in einem Nachprüfungsverfahren vor der VK Bund (siehe die gestrige Besprechung auf Vergabeblog.de vom 01/03/2021, Nr. 46390).
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Im November 2020 wurde ein neuer Beschluss zum EU-Umweltzeichen veröffentlicht: Beschluss der Kommission vom 27. November 2020 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für elektronische Displays. Sie ersetzt die bisherige Produktgruppe Fernsehgeräte. Die Produktgruppe „elektronische Displays“ erfasst „Fernsehgeräte, Monitore und digitale Signage-Displays“. Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens und die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2028.
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Mit klaren, transparenten und rechtssicheren Gütesiegeln kann bei den öffentlichen Beschaffungsstellen der Aufwand gesenkt und ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit geleistet werden. In dieser Einschätzung waren sich die am Mittwochabend zu einem öffentlichen Fachgespräch des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung geladenen Sachverständigen einig.
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Mit Drucksache 7/2209 hat die CDU-Fraktion im Dezember 2020 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes im Thüringer Landtag eingebracht. Die Thüringer IHKn haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 11. Februar 2021 dazu geäußert.
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Unter dem Titel: „Grüne wollen Beschaffungen der Bundeswehr gesetzlich regeln“, berichtet die Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) über ein ihr vorliegendes Papier. Danach sollen mit einem „Verteidigungsplanungsgesetz“ alle zehn Jahre die zehn bis 15 wichtigsten Beschaffungsvorhaben der Bundeswehr festlegt werden. Ein solches Planungsgesetz stelle zudem sicher, „dass der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber die Kontrolle über maximalen Finanzbedarf, der durch so ein Gesetz verursacht wird, behält“.