Politik und Markt
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Unter dem Titel: „Wohin mit den 20.000 Beatmungsgeräten?“, berichtet die Badische Zeitung über weiter aufkommende Kritik an der Vorgehensweise des Bundesgesundheitsministeriums BMG im Rahmen der Corona-Pandemie. Der südbadische FDP-Abgeordnete Christoph Hoffmann meine, dass kopflos gehandelt und die Regeln für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen missachtet orden seien. Es zeige sich zudem, dass Kliniken so viele zusätzliche Geräte gar nicht benötigen.
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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst& Young (EY) ist seit April 2020 für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tätig, um dieses bei der Beschaffung von Schutzausrüstung im Kontext der Corona-Pandemie zu unterstützen (siehe auch Vergabeblog.de vom 28/07/2020, Nr. 44639). Für die Dauer von sechs Monaten unterstützt EY das BMG und erhält dafür 9,5 Millionen Euro.
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Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Schiffe, Flugzeuge, Drohnen und Fahrzeuge die EU-Grenzschutzagentur Frontex beschaffen will.
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Unter dem Titel: „Das Acht-Milliarden-Drama offenbart die Verpuffungsgefahr aller Hilfspakete“ brichtet die Welt, unter Bezug auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage, dass pandemiebedingte Verzögerungen bei der Vergabe dafür gesorgt hätten, dass Investitionen nicht getätigt werden könnten. Im Ergebnis einer erfolgten Abfrage des BMWi bei den Bundesressorts sei ein geschätztes Auftragsvolumen in Höhe von insgesamt 8.053.486.637 Euro betroffen.
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„Die Entwicklung der Auftragseingänge im Mai bestätigt die Einschätzung unserer Unternehmen. Der Rückgang der Order insgesamt um 10,6 % fällt sehr deutlich aus und ist im Wirtschaftsbau mit minus 22 % erwartungsgemäß besonders ausgeprägt. Bereits in den beiden Vormonaten waren die neuen Aufträge rückläufig. Dieses wird die Bautätigkeit in den kommenden Monaten bremsen. Derzeit arbeiten die Unternehmen immer noch die hohen Auftragsbestände vom Jahresbeginn ab.“
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Die Aussichten für ein neues Partnerschaftsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich zum 1. Januar 2021 sind zunehmend ungewiss. Nach der 6. Verhandlungsrunde über die künftigen Beziehungen hat sich EU-Chefunterhändler Michel Barnier vergangenen Donnerstag in London skeptisch geäußert. Da das Vereinigte Königreich sich weigere, sich zu Bedingungen für einen fairen Wettbewerb und zu einem ausgewogenen Fischereiabkommen zu verpflichten, sei ein rechtzeitiger Abschluss eines Handelsabkommens zum Ende der Übergangsfrist Ende 2020 derzeit unwahrscheinlich, sagte Barnier. Dennoch werde die EU mit den britischen Partnern weiter nach Lösungen suchen.
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Der Großteil der Bundesländer verfügt nach den Ergebnissen des Umweltbundesamts (UBA) über Landesabfall- und Vergabegesetze sowie andere rechtliche Regelungen, die die Beachtung von Umweltaspekten in der öffentlichen Beschaffung aufgreifen. Der Verbindlichkeitsgrad sei jedoch unterschiedlich. Vor allem Berlin, Hamburg und Bremen hätten weitreichende Vorgaben und Handlungshilfen.
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Unter dem Titel: „Beraterverträge zu Maskengeschäft – Spahn muss sich vor Kartellamt verantworten“, berichtet der Tagesspiegel, dass spätestens Anfang September die 2. Vergabekammer des Bundes darüber entscheiden werde, ob das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Ernst & Young (EY) mit einer „operativen Betriebsführung“ für das Open-House-Verfahren zur Beschaffung von Schutzausstattung ohne vorherige Ausschreibung beauftragen durfte (siehe auch Vergabeblog.de vom 28/07/2020, Nr. 44639).
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Unternehmen, die mithilfe von Steueroasen Steuerzahlungen vermeiden, sollen keine finanzielle Unterstützung von den EU-Mitgliedstaaten erhalten. Das hat die Europäische Kommission vergangenen Dienstag empfohlen. Diese Beschränkung soll auch für Unternehmen gelten, die wegen schwerwiegender Finanzdelikte, etwa Finanzbetrug, Korruption oder Nichtzahlung von Steuern und Sozialabgaben, verurteilt wurden.
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Unter dem Titel: „Teure Beratung beim Schutzmaskenkauf – ohne Ausschreibung“ berichtet Die Welt, dass das Bundesgesundheitsministerium im Zuge der Beschaffung von Schutzausstattung die Unternehmensberatung Ernst & Young beauftragt hat. Hierfür entsünden Kosten von fast zehn Millionen Euro entstanden. Eine offizielle Ausschreibung sei aufgrund der Corona-Pandemie nicht erfolgt. Die Masse der Angebote habe die Beauftragung erforderlich gemacht. Das BMG steht aufgrund schleppender Vertragsabwicklungen in der Kritik (siehe auch „Beschaffung von Schutzausstattung – Lässt der Bund seine Lieferanten im Stich?“ auf Vergabeblog.de vom 27/05/2020, Nr. 44197).