Politik und Markt
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Das Ausschreibungs- und Vergabegesetz für das Land Berlin (BerlAVG) (siehe Vergabeblog.de vom 29/04/2020, Nr. 43938 sowie Vergabeblog.de vom 03/04/2020, Nr. 43731) wurde am 30. April 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Heft Nr. 18 vom 30.4.2020, S. 276 verkündet. Es tritt gemäß Artikel 6 am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) für das Land Berlin verabschiedet (siehe Vergabeblog.de vom 03/04/2020, Nr. 43731). Ziel der Neuregelung ist die Modernisierung des landesspezifischen Vergaberechts. Das Gesetz soll terminologisch an das Bundes- und Europarecht angepasst und anwenderfreundlicher gestaltet werden.
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„Dank eines hohen Auftragsbestandes zu Jahresbeginn konnten die Unternehmen bei milder Witterung ihre Kapazitäten im Januar und Februar bereits gut auslasten. Diese erfreuliche Entwicklung setzt sich allerdings mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie ab Mitte März so nicht fort.“ So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Der ZDB erwartet einen deutlichen Nachfragerückgang für zweites Halbjahr 2020
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Die Umsätze steigen um 11 %; Die Nachfrage nur um 0,1 %. Die Aussichten für das Gesamtjahr trüben sich. Die Nachfrage schwächt sich ab, und Auftragsstornierungen nehmen zu. Dies ist das Fazit des Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. zu den Konjunkturindikatoren im Februar 2020.
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In den Verhandlungen über die künftigen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich hat es diese Woche kaum Fortschritte gegeben. Berichtet die EU-Kommission. „Das beunruhigt mich“, sagte EU-Verhandlungsführer Michel Barnier in einer Pressekonferenz am Freitag.
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Seit dem 20.04.2020 gilt für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie für dessen nachgeordneten Geschäftsbereich für die Durchführung von Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb eine Wertgrenze von 100.000 Euro. Die befristete Erhöhung dieser Wertgrenze soll einen Rückgriff auf die Verfahrensart der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb erleichtern und somit einen Beitrag im Sinne einer effizienten Bedarfsdeckung in den kommenden Monaten leisten.
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Der Wirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Armin Willingmann, will öffentliche Vergaben von Land und Kommunen bis zunächst Ende 2020 spürbar erleichtern. Durch die deutliche Anhebung der Wertgrenzen, bis zu denen vereinfachte Vergabeverfahren möglich sind, können durch die Öffentliche Hand beispielsweise Computer, Möbel und Fahrzeuge schneller bestellt sowie Bauleistungen leichter beauftragt werden.
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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 14. April das „Kompendium Videokonferenzsysteme“ vorgestellt. Es hilft Anwendern wie zum Beispiel Planern, Beschaffern, Betreibern, Administratoren, Revisoren und Nutzern, den gesamten Lebenszyklus organisationsinterner Videokonferenzsysteme sicher zu gestalten. Betrachtet werden sämtliche Phasen – von der Planung über Beschaffung und Betrieb bis hin zur Notfallvorsorge und Aussonderung.
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Durch die Corona-Pandemie kommt es zu Einschränkungen in vielen Lebensbereichen. Die sich täglich verschärfende Lage kann auch dazu führen, dass es Unternehmen unverschuldet nicht möglich ist, für die Aufrechterhaltung ihrer Präqualifikation vorzulegende Nachweise rechtzeitig beizubringen. Dies würde zu einer Streichung aus dem Präqualifikationsverzeichnis führen. Für einen Übergangszeitraum von zunächst sechs Monaten wird daher die Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens von Bauunternehmen vom 28. August 2019 (BAnz AT 18.09.2019 B1) wie folgt ergänzt:
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Staus sollen künftig spürbar reduziert werden. Dafür hat die Autobahn GmbH des Bundes zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gestern einen Runden Tisch mit hochrangigen Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden ins Leben gerufen.