Politik und Markt
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Anfang des Jahres hatte die EU-Kommission eine breit angelegte Konsultation zur Modernisierung der europäischen Vergaberechtrichtlinien eröffnet, die im April abgeschlossen wurde. Nachdem die konsolidierten Ergebnisse am 30. Juni in Brüssel vorgestellt wurden, sind nun auch die einzelnen eingegangenen Stellungnahmen abrufbar.
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Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) schreibt eine Studie zur “Entwicklung eines EU-weiten Bewertungsmechanismus für den Bereich Korruptionsbekämpfung mit besonderem Schwerpunkt auf der Erkennung und Verminderung der mit der Korruption im Bereich öffentliche Beschaffungen in Verbindung mit EU-Mitteln zusammenhängenden Kosten” aus (TED Dokumenten-Nr. 2011/S 186-303435). Damit nicht genug: Am 28. September hat die EU-Kommission beschlossen, eine neue Expertengruppe “Korruption” einzusetzen, die sich auch mit der öffentlichen Auftragsvergabe befassen soll. Experten werden noch gesucht.
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Man hatte den Eindruck, die Mahnungen der Brüsseler Wettbewerbshüter gegen die besonders in Deutschland immer wieder beliebte Vergabe von Abfallentsorgungsaufträgen ohne öffentliche Ausschreibung seien verstummt. Vielleicht gab es aber auch keinen Anlass mehr dazu. Aber nun: Die EU-Kommission fordert von Deutschland die Neuausschreibung eines Abfallbeseitigungsauftrags in Sachsen-Anhalt. Grund ist ein Eigentümerwechsel beim auftragnehmenden Abfallentsorgungsunternehmen.
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Nach so vielen Meldungen zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung möchten wir Sie noch einmal auf unsere Veranstaltung “Der schöne Schein der Nachhaltigkeit” am 15.11. in Bonn in Kooperation mit dem Beschaffungsamt des BMI hinweisen. Auf der bislang umfassendsten Veranstaltung zum Themenkomplex erläutern Experten aus Verwaltung und Wirtschaft Möglichkeiten und Grenzen eines nachhaltigen öffentlichen Einkaufs. Praxisbeispiele verdeutlichen, wie dieser bereits erfolgreich umgesetzt wird – aber auch, wo man sich besser nicht dem schönen Schein der Nachhaltigkeit hingibt. Hier geht es zum ausführlichen Programm und zur Anmeldung
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Alle Bundesministerien und die meisten Bundesbehörden versenden zukünftig Pakete nur noch CO2–neutral mit dem “GOGREEN-Service” von Deutsche Post DHL. Das Beschaffungsamt des BMI, das im Auftrag des Bundesverwaltungsamtes den Rahmenvertrag abgeschlossen hatte, stellte ihn nun entsprechend um.
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Was man nicht alles in TED findet: So aktuell eine Bekanntmachung (TED Dokumenten-Nr. 2011/S 183-298456 vom 23.09.2011) über die Auftragsvergabe der EU-Kommission, JRC — Institut für technologische Zukunftsforschung (IPTS), über “Technische Hilfe bei der Entwicklung oder Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen (Ecolabel) und zur umweltgerechten öffentlichen Beschaffung”.
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Das Ökoinstitut e.V. in Freiburg hat im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) eine Übersicht der verschiedenen Regelungen der Bundeländer zur umweltfreundlichen Beschaffung erarbeitet. Danach seien bislang nur einige Bundesländer der Aufforderung des Bundes gefolgt, den Einkauf energieintensiver Produkte und Dienstleistungen oder von Holzprodukten an verbindliche Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen. Zu den Vorreitern beim ökologischen Einkauf zählen demnach Berlin, Bremen und Hamburg.
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Wir möchten Sie recht herzlich einladen zur – vielleicht umfassendsten –Tagung zum Thema nachhaltige öffentliche Beschaffung am 15. November in Bonn. Die ganztägige Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern statt: „Der schöne Schein der Nachhaltigkeit“ 15. November 2011, Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Bonn Ausführliches Programm und Anmeldeformular hier
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Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung in nationales Recht sind Änderungen des GWB erforderlich, zudem wird es eine “Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit” geben. Beide sollen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 23. September mit dem “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit” befasst. Seine Stellungnahme finden Sie hier. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung hier.
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Einmal Microsoft, immer Microsoft? Die Verpflichtung zur produktneutralen Beschaffung ergibt sich aus dem europarechtlichen Diskriminierungsverbot gemäß dem Rahmenwerk der Direktive 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993. Nach Informationen der Zeitschrift ComputerWeekly soll man es in Brüssel selbst allerdings damit nicht so genau genommen haben: Die EU-Kommission höchstselbst habe seit – eben – 1993 diverse Male Software-Lizenzen von Microsoft beschafft, ohne auch nur ein einziges Mal mögliche Alternativprodukte anderer Hersteller ausgeschrieben zu haben.