Politik und Markt
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Am 22. Juli vergangenen Jahres trat das neue Berliner Vergabegesetz in Kraft. Rund 5 Mrd. Euro gibt das Land Berlin jährlich für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen aus. Mit dem Gesetz sollte eine ökologische und soziale Produktion dieser Bedarfe gesichert werden. Zum Geburtstag kritisieren die im FAIRgabe-Bündnis vertretenen Gewerkschaften, umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen aus Berlin die mangelhafte Umsetzung als auch Unterstützung durch die Berliner Senatsverwaltung – ein Blick in aktuelle Ausschreibungen zeige, dass das Gesetz bis kaum Umsetzung finde. Besonders schön: Zulässige Eigenerklärungen über den Nichtnachweis sozialer Standards.
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Der Bundesanzeiger soll künftig ausschließlich elektronisch über das Internet herausgegeben werden. Dies sieht die Bundesregierung mit dem von ihr eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung von Vorschriften über Verkündungen und Bekanntmachungen vor. Grund seien die hohen Druck- und Vertriebskosten des gedruckten Bundesanzeigers.
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Das Umweltbundesamt (UBA), Referat Z 6, schreibt die inhaltliche Weiterführung des Informationsportals “www.beschaffung-info.de” aus. Die seit 2008 vom UBA gepflegte Seite ist Deutschlands zentrale Plattform um öffentliche Auftraggeber über das Thema „umweltfreundliche Beschaffung“ zu informieren. Dazu zählen auch die vergaberechtlichen Möglichkeiten sowie Empfehlungen für konkrete Umweltkriterien. Im Rahmen des nun geplanten Autoren-Outsourcings der Seite soll diese um weitere Produktgruppen wie Kaffeemaschinen, Computer und Textilien ergänzt werden. Die Ausschreibung finden Sie hier. Wenn man nicht bereits so viel zu tun hätte…
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Das Internet ist eine feine Sache. So bringt es für Unternehmen die Möglichkeit, überregional, zielgerichtet und effizient nach öffentlichen Ausschreibungen zu recherchieren. Im Laufe der letzten Jahre etablierten sich unzählige, teils kommerzielle, teils von den Bedarfsträgern selbst getragene elektronische Bekanntmachungsplattformen. Der so geschaffene Vorteil kehrte sich in sein Gegenteil: Über 60, wahrscheinlich deutlich mehr, elektronische Bekanntmachungsplattformen bilden den viel zitierten Flickenteppich, der von den Bietern, insb. KMU, kaum mehr beherrschbar ist. Das für die letzte Vergaberechtsreform federführende BMWi erkannte die Not und fand mit § 12 Abs. 1, S. 2 VOL/A eine im wahrsten Wortsinn weitreichende Regelung: “Bekanntmachungen in Internetportalen müssen zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können”. Was aber bedeutet das? Die Frage erhitzt seit dem die Gemüter, insbesondere derer, die über Jahre hinweg kommerzielle Plattformen aufgebaut haben. Nun alles für lau?
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Im Freistaat Sachsen können aufgrund leerer Kassen in diesem Jahr voraussichtlich keine neuen Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen begonnen werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6182) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zum Sachstand wichtiger Verkehrsprojekte in Sachsen (17/5967).
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Für was die EU-Kommission sich nicht alles interessiert: Wie der TED-Veröffentlichung 2011/S 131-216723 vom 12. Juli zu entnehmen ist, hat die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration einen Studienauftrag “zum Schutz der Rechte von Arbeitern bei Untervergabeverfahren in der EU” vergeben.
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Die Bundesregierung plant nicht, Leistungsbeschreibungen bei der Vergabe von ÖPP-Projekten öffentlich zugänglich zu machen. Die Wahrung des Geheimwettbewerbs sowie der Schutz von Produktions- und Geschäftsgeheimnissen seien tragende Grundsätze des Vergabewesens und „daher nicht zu verändern“. Die bei ÖPP-Projekten eingegangenen finanziellen Verpflichtungen würden ordnungsgemäß im Bundeshaushalt ausgewiesen. Hierbei handele es sich weder um eine verdeckte Staatsverschuldung noch um eine Umgehung der Verschuldungsobergrenze, so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Quelle: Deutscher Bundestag, Parlamentskorrespondenz)
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Wie wir berichteten steht eine erneute Novelle der Vergabeverordnung (VgV) an: Künftig sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich nur Beschaffungen getätigt werden, die im Hinblick auf die Energieeffizienz das höchste Leistungsniveau aufweisen und zur höchsten Effizienzklasse gehören. Nun hat auch das Plenum des Bundesrats dazu abschließend Stellung bezogen – und fordert ein Zurückrudern.
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Mit den Argumenten für und gegen eine Ausschreibungspflicht für Integrationsfachdienste zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben schwerbehinderter Menschen beschäftigten sich die geladenen Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 4. Juli in Berlin. Dabei vertrat der Einzelsachverständige Richard Auernheimer die Auffassung, eine Ausschreibungspflicht führe nicht automatisch zu einer Qualitätsverbesserung der Leistungen seitens der Anbieter. Er forderte, zur bisherigen Praxis zurückzukehren, die keine Ausschreibungspflicht vorsah.
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Immer wieder stolpert man über Ausschreibungen, die neugierig machen, was denn dahinter steckt: So die aktuelle öffentliche Ausschreibung der EU-Kommission, Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien, veröffentlicht im Amtsblatt der EU unter der Doc-ID 204971-2011 vom 1. Juli: “Quantifizierung der öffentlichen Auftragsvergabe im Bereich Erforschung und Entwicklung von IKT-Lösungen in Europa.”