Politik und Markt
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Palantir hat bereits im Jahr 2018 für Aussehen gesorgt. Denn in Hessen wurde 2018 ein Untersuchungsausschuss wegen Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffung der Analysesoftware „Gotham“ der Firma Palantir Technologies eingerichtet (siehe Vergabeblog.de vom 18/09/2018, Nr. 38509). Heute steht Palantir erneut in den Medien, da das Bundesverfassungsgericht den Einsatz einer Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg zwar grundsätzlich für möglich hält, aber gesetzliche Änderungen fordert. Das Berichtet der Tagesspiegel unter dem Titel: „Urteil zur Palantir-Software: Automatisierte Datenanalyse bei der Polizei ist verfassungswidrig – in der jetzigen Form“.
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Die Bundesregierung informiert in Form einer Unterrichtung (20/5613) über die über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Quartal 2022. Das Gros der genehmigten über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen fiel danach im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung an und wurde mit Beschluss des Haushalts 2022 regulär etatisiert.
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Der Bundesrat sprach sich am 10. Februar 2023 dafür aus, die Schwellenwerte im Vergaberecht der Europäischen Union (EU) anzuheben (siehe hierzu Vergabeblog.de vom 14/02/2023, Nr. 52485). Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Änderungsbedarf bei den EU-Schwellenwerten zu prüfen oder sich für einen Sonderschwellenwert für das Planungswesen und freiberufliche Leistungen einzusetzen. Die Bundesingenieurkammer begrüßt dies ausdrücklich.
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Mit seinem Jahresbericht teilt der Rechnungshof seine Prüfungsergebnisse der Bürgerschaft, dem Senat und der Öffentlichkeit mit. Er ist eine wesentliche Grundlage für die Entlastung des Senats durch die Bürgerschaft.
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Fast ein Jahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine geht es der EU-Wirtschaft besser als erwartet. In der Zwischenprognose vom Winter wird der diesjährige Wachstumsausblick für die EU auf 0,8 Prozent und für den Euroraum auf 0,9 Prozent angehoben. Auch die Inflationserwartungen für 2023 und 2024 werden in der Prognose etwas zurückgenommen.
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Zu dem Ergbnis, dass „Kaum Wettbewerb bei öffentlichen Vergaben“ vorherrsche, kommt eine Analyse der Unternehmensberatung EFS Consulting, Österreich. Danach liegt das jährliche Auftragsvolumen bei öffentlichen Ausschreibungen mit etwa 61 Milliarden Euro bei rund 18 Prozent des Bruttoinlandsproduktes von Österreich; Tendenz steigend. Allerdings sollen von rund 47.000 potenziellen Auftragnehmern in Österreich 2021 nur etwa 5000 Unternehmen tatsächlich Ausschreibungen für sich entscheiden haben. Hierüber berichtet Report.
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In Vorbereitung eines Modernisierungsprozesses des Vergaberechts führt das das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) derzeit eine öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) durch (siehe Vergabeblog.de vom 05/01/2023, Nr. 52121). Die Frist zur Beteiligung endet heute, am 14.02.2023.
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Der Bundesrat plädiert dafür, die Schwellenwerte europaweiter Ausschreibungen für öffentliche Aufträge zu erhöhen. Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für höhere, an die Inflation angepasste Grenzwerte einsetzen – dies fordern die Länder in einer am 10. Februar 2023 auf Initiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen gefassten Entschließung (siehe hierzu Vergabeblog.de vom 07/02/2023, Nr. 52416). Sie wird nun der Bundesregierung zugeleitet.
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Gemäß Abschnitt I.1. und I.2. des Vergabeerlasses ist beim Direktauftrag eine Markterkundung durchzuführen, wenn der Auftragswert 1 000 Euro übersteigt. Hierzu bedarf es der Klarstellung, dass in Mecklenburg-Vorpommern der Direktauftrag sowohl für Bauleistungen als auch Liefer- und Dienstleistungen bis zu einer Wertgrenze von 5.000 EUR netto zulässig ist.
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Das Umweltbundesamt hat den Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender herausgegeben. Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für das System Stoffhandtuchrollen im Stoffhandtuchspender (DE-UZ 77, Ausgabe Januar 2021).