Recht
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Nein, die Rüstungsbeschaffung ist auch in diesem Jahr kein Schwerpunkt unseres Deutschen Vergabetages im Oktober. Gleichwohl wollen wir das Thema dort angesichts eines geplanten „Gesetzes zur vorübergehenden Erleichterung der Rüstungsbeschaffung“ (Beitrag im Vergabeblog) kritisch unter die Lupe nehmen. Wie man in Berlin hört, wird dieses, dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVG) von einschlägigeren Wirtschaftsberatern empfohlenes Gesetz, “wohl kommen” bzw. – je nach persönlichem Standpunkt – “nicht mehr aufzuhalten sein”
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Ein Pachtvertrag über die Ausübung des Fischereirechts ist ein ausschreibungspflichtiger öffentlicher Auftrag. Die Annahme einer Dienstleistungskonzession bei der Verpachtung eines Fischereirechts scheitert daran, dass der Pächter im Ergebnis kein wirtschaftliches Risiko trägt.
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Die Vergabe von Stromnetzkonzessionen und auch das Rechtsschutzverfahren richten sich ausschließlich nach dem EnWG. Gleichwohl ist Auftraggebern zu empfehlen, zusätzlich auch die Bestimmungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) zu beachten. Stromnetzkonzessionen unterfallen nicht der Konzessionsvergabeverordnung, sondern dem EnWG. Dementsprechend sind für Rechtsstreitigkeiten auch nicht die Vergabekammern, sondern die ordentlichen Gerichte zuständig.
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Das OLG Düsseldorf hat gegenüber dem DVNW bestätigt, dass Dr. Christine Maimann die neue Vorsitzende Richterin des Vergabesenats, des 2. Kartellsenats und des 27. Zivilsenats ist. Die Ernennung erfolgte rückwirkend zum 01. Juni 2018. Frau Dr. Maimann, die schon seit einigen Jahren im Vergabesenat tätig ist, übernimmt damit die Position, die der im März diesen Jahres in den Ruhestand getretene Hans-Peter Dicks seit 2005 inne hatte. Eine offizielle Pressemitteilung des OLG Düsseldorf zur Nachfolge liegt derweil noch nicht vor. Für die neue Tätigkeit wünscht das DVNW Frau Dr. Maimann alles Gute. Herr Dicks wird am 25.10.2018 um 11:30 Uhr auf dem 5. Deutschen Vergabetag zu seinen Entscheidungen im Vergabesenat des OLG Düsseldorf vortragen sowie ein persönliches Resumée und einen Ausblick liefern. Hier gelangen Sie zum vollständigen Programm des Deutschen Vergabetages und hier zur Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung demnächst ausverkauft sein wird. Eine Warteliste wird wieder einrichtet.
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§ 67 VgV dient allgemeinen politischen Zielen und verleiht daher keinen Bieterschutz. § 67 schränkt das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers ein und ist daher nicht bieterschützend. Im Übrigen ist § 67 VgV auf die Sammlung von Abfällen schon nicht anwendbar, da gem. Art. 1 Abs 3 lit. b der Richtlinie RL 2010/30/EU, die in § 67 VgV umgesetzt wurde, Verkehrsmittel zur Güterbeförderung von dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind. Die Beförderung von Abfällen ist nach Ansicht der Vergabekammer ein Fall des Gütertransports.
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass das Vergabeverfahren des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW(BLB), das die Sanierung des Schieferdachs des Poppelsdorfer Schlosses in Bonn betrifft, nicht durch Erteilung des Zuschlags abgeschlossen werden darf. Der Senat änderte damit eine anderslautende Entscheidung der Vergabekammer Rheinland und gab einem Dachdecker Recht, der gegen seinen Ausschluss vom Vergabeverfahren vorgegangen war.
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Es bleibt dabei – beinahe jede dritte Preisprüfung endet mit einer Rechnungskürzung. Zu einem ähnlichen Ergebnis wie in den Vorjahren kam auch die aktuell veröffentlichte Preisprüfstatistik 2017 des BMWi für geprüfte öffentliche Aufträge und Zuwendungen. Nach einer schrittweisen Steigerung dieser Quote von 24% in 2005 bis 28% in 2010 und 2011, pendelt sich der Anteil der Kürzungen seitdem zwischen 29 und 31% ein.
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Die neuen Vorschriften im BGB zur rechtlichen Behandlung von Bauverträgen haben zahlreiche Auswirkungen auf die Beschaffung. Wie ist mit den Änderungen in der Baupraxis und bei Ausschreibungen umzugehen? Wo liegen die Abweichungen zur VOB/B? Welche Widersprüche und rechtlichen Konflikte sind entstanden? Übersichtlich und verständlich werden in dem Seminar die Änderungen vermittelt, welche sich für die Beschaffung, Baupraxis, Vertragsgestaltung und Planerverträge ergeben. Weitere Informationen und Anmeldung. Melden Sie sich bis zum 29.07.2018 an und sichern Sie sich den Frühbucherrabatt!
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Stadt Düsseldorf die soziale Betreuung von Flüchtlingen nicht europaweit ausschreiben muss, sondern die Aufgabe der sozialen Betreuung den örtlichen Wohlfahrtsverbänden überlassen kann und diesen dafür finanzielle Zuwendungen zukommen lassen darf. Der Senat änderte damit eine anderslautende Entscheidung der Vergabekammer Rheinland und gab der Stadt Düsseldorf und dem Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Düsseldorf e.V. (SKFM) Recht, die gegen die Entscheidung der Vergabekammer sofortige Beschwerde eingelegt hatten.
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Bei der Vergabe von Planungsleistungen ist nach wie vor nicht abschließend geklärt, ob unterschiedliche Planungsdisziplinen bei der Ermittlung des Auftragswerts zusammenzurechnen sind. In diesem Zusammenhang hat die Vergabekammer Nordbayern entschieden, dass eine Addition der Auftragswerte unterschiedlicher Leistungsbilder nur in Betracht kommt, wenn eine besonders enge Verzahnung zwischen den unterschiedlichen Planungsleistungen vorliegt, wie es für komplexe oder hochtechnische Anlagen typisch ist.