Recht
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Die VK Bund kritisiert in ihrem Beschluss vom 03.03.2015 – VK 1-4/15, dass bestimmte Zuschlagsformeln preislich höhere Angebote im Vergleich zu anderen Zuschlagsformeln tendenziell bevorzugen bzw. weniger sanktionieren würden.
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“Weg frei für größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren”, so der Bundesminister Sigmar Gabriel. Das Bundeskabinett am gestrigen 8. Juli 2015 den von dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten “Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergRModG)” verabschiedet.
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Das vergaberechtliche Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB gebietet es, dass der öffentliche Auftraggeber „die Formel, unter deren Zuhilfenahme die angebotenen Preise der Bieter in Wertungspunkte umgerechnet“ werden, den Bietern vor Angebotsabgabe bekanntgibt, so die 1. Vergabekammer des Bundes (VK Bund) in ihrem Beschluss vom 3. März 2015, Az.: VK 1-4/15.
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Auftraggeber müssen Vergabeverfahren beginnen, auch wenn der Beschaffungsbedarf noch nicht feststeht, um ein Verhandlungsverfahren wegen Dringlichkeit oder eine Verkürzung von Fristen abzuwenden.
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Die EU-Kommission hat den Mitgliedstaaten einen Entwurf für eine Durchführungsverordnung zur Einführung der EEE übermittelt. Dieser wurde Juni 2015 überarbeitet und befindet sich in der Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten. Er liegt gegenwärtig nur in englischer Sprache vor.
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Einer Pressemitteilung vom 18. Juni 2015 (IP/15/ 5199) zufolge bereitet die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedsstaaten, u. a. auch Deutschland, wegen Verstößen gegen die Dienstleistungsrichtlinie vor.
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Das Leistungsbestimmungsrecht kann vor der Vergabe im Wege der Markterkundung eine Produktvorgabe (auch ohne den Zusatz „oder gleichwertig“) rechtfertigen.
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Produktneutrale Ausschreibung versus Bestimmungsrecht des Auftraggebers.
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Tritt eine Interimsbeauftragung selbstständig neben den Hauptauftrag hat die Auftragswertberechnung eigenständig zu erfolgen.
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Die Anwendungsmöglichkeiten von Geoinformationen sind vielfältig, das Entwicklungspotential ist beachtlich, die Zukunftsaussichten sind rosig und die Bundesregierung ist begeistert (siehe etwa 3. Geo-Fortschrittsbericht der Bundesregierung).