Sicherheit & Verteidigung
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Der Wirtschaftsausschuss hat sich am Montag, 4. Juli 2002, mit der Beschaffung von Waffen und Ausrüstung bei der Bundeswehr befasst. Grundlage der öffentlichen Anhörung ist der Entwurf des Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/2353). Der Gesetzentwurf sieht hauptsächlich eine Änderung des Vergaberechts vor.
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Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. kritisiert das geplante Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffung im Kontext des Sondervermögens der Bundeswehr, dass voraussichtlich bereits in der kommenden Woche verabschiedet werden soll (siehe Vergabeblog.de vom 28/06/2022, Nr. 50140). Transparency International Deutschland hat hierzu die folgende Pressemitteilung veröffentlicht:
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Jetzt soll alles ganz schnell gehen. Der Gesetzesentwurf zum Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwBBG) soll bereits am kommenden Montag, den 04.07. um 14 Uhr öffentlich im Ausschuss angehört werden. Bereits zu Ende der kommenden Woche soll dann der Gesetzesentwurf (Drucksache 20/2353) im Plenum in 2. und 3. Lesung beschlossen werden. Das Ziel: Beschleunigte Beschaffung, vereinfachte Vergaben und bessere europäische Kooperation – Mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz wollen die Ampelfraktionen den Ausbau der Bundeswehr schneller voranbringen.
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Vergangene Woche berichteten wir, dass das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG) auf die Agenda der Kabinettssitzung gelangen sollte (siehe Vergabeblog.de vom 14/06/2022, Nr. 49992). So ist es nun auch gekommen: Am 21.06. hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines „Gesetzes zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen der Bundeswehr“ beschlossen.
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Im politischen Berlin ist es offensichtlich mehrheitsfähig, dass es am Vergaberecht liegt, wenn öffentliche, insbesondere komplexe Groß- und IT-Projekte nicht rechtzeitig fertig werden, nicht im Kostenrahmen bleiben oder beides eintritt. Dies gilt erst recht für den desolaten Zustand der Bundeswehr. Vielleicht auch deshalb, weil man damit einen Schuldigen gefunden hat. Richtig aber ist, dass ungedeckter verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Bedarf, der auf politischen Versäumnisse vergangener Jahrzehnte beruht, nicht so schnell wie nun nötig im Wege geordneter Regel-Vergabeverfahren nachgeholt werden kann. Und so kommt, was kommen muss: Das „Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)“. Es steht dem Vernehmen nach in dieser Woche auf der Agenda der Kabinettssitzung. Dem Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) liegt das zugrundeliegende Eckpunktepapier vor:
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Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit haben die Länder am 10. Juni 2022 der vom Bundestag beschlossenen Verfassungsänderung zugestimmt, die die Voraussetzung für ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro zur Ertüchtigung der Streitkräfte schafft. Gebilligt hat der Bundesrat auch das Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz – BwFinSVermG – zur Einrichtung dieses Sondersvermögens.
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Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochabend den Weg für das „Sondervermögen Bundeswehr“ freigemacht. Ziel des Sondervermögens mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro ist die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit durch Schließung der Fähigkeitslücken der Bundeswehr.
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Eine Woche nach der Analyse der Investitionslücken im Verteidigungsbereich mobilisiert die EU-Kommission neue Mittel, um die strategischen Fähigkeiten der EU voranzubringen. Für 2022 werden insgesamt bis zu 924 Mio. Euro bereitgestellt. Das geht aus dem vorgelegten zweiten Jahresarbeitsprogramm des Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) hervor. Dazu kommen eine Reihe neuer Förderinstrumente, und zwar unter dem Dach des neuen EU-Innovationsprogramm für den Verteidigungsbereich (EU Defence Innovation Scheme (EUDIS)). EUDIS wird in Partnerschaft mit dem Innovationszentrum der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) aufgelegt.
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Die Europäische Kommission und der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell haben vergangenen Mittwoch eine Analyse der Investitionslücken im Verteidigungsbereich vorgelegt. Sie schlagen weitere Maßnahmen vor, die erforderlich sind, um die industrielle und technologische Verteidigungsbasis Europas zu stärken.
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Mit dem Gesetz „zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ sollten Vergabeverfahren im Bereich der Sicherheit und Verteidigung schneller werden (s. Vergabeblog.de vom 14/02/2020, Nr. 43328). Die Beschleunigung aus dem Jahr 2020 muss augenscheinlich weiter beschleunigt werden. Unter dem Titel „Bundesregierung will Beschaffung für Bundeswehr beschleunigen“ berichtet bspw. die Wirtschaftswoche, dass die Bundesregierung das Vergaberecht weiter anpassen und Sicherheitsinteressen vereinfacht berücksichtigen will. So sollen sich die Verfahren stark beschleunigen. Einen ausführlichen Artikel finden Sie in Kürze hier auf Vergabeblog.