Sicherheit & Verteidigung
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Unter dem Titel: „U-Ausschuss vorerst gestoppt“ berichtet die Tagesschau, dass Union und SPD die Bildung eines Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre im Verteidigungsministerium vorerst gestoppt haben. Grund hierfür seien formale Bedenken gegen die vorgebrachten Untersuchungsfragen. Der Geschäftsordnungsausschuss soll nun die Formulierung des Untersuchungsauftrages prüfen.
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Unter dem Titel: „Von der Leyens Vertraute traut sich nicht in den Bundestag“ berichtet die Welt am 11.12.2018, dass die ehemalige Staatssekretärin Suder in der Bundeswehr-Berateraffäre nicht vor dem Verteidigungsausschuss aussagen wolle. Sie soll angeboten haben, Fagen schriftlich zu beantworten.
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Das Verteidigungsministerium hat eine „Fachaufsicht Vergabe der Bundeswehr“ über allen Beschaffungsstellen des Ministeriums eingerichtet und die Anforderungen in der Zentralen Dienstvorschrift zur „Inanspruchnahme externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen“ betont.
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Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch mehrere 25-Millionen-Vorlagen des BMVgBundesministerium der Verteidigung mit einem Finanzvolumen von insgesamt rund 250 Millionen Euro gebilligt. Unter diesen Begriff fallen alle Beschaffungsprojekte der Bundeswehr, deren Gesamtvolumen 25 Millionen Euro übersteigt.
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Im Zuge der Kritik an den Beauftragungen externer Unternehmensberatungen in Millionenhöhe (Bericht im Vergabeblog vom 25.09.2018) durch das Bundesverteidigungsministerium (BMVg), die unter dem Verdacht der Umgehung des Vergaberechts stehen, räumte Bundesverteidigungsministerien Ursula von der Leyen nun Fehler ein. In einem Interview mit dem Magazin der Stern sagte die Ministerin: „Die Art und Weise, wie die Beratungsleistungen abgerufen worden sind, war in Teilen nicht in Ordnung. Da müssen wir ran“. Als Verbesserung würde im Ministerium nun eine zentrale Vergabestelle eingerichtet sowie eine Stärkung der Fachaufsicht vorgenommen.
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Die Firma Airbus hat bisher 65 Luftfahrzeuge des Typs A 400 M an die Bestellernationen ausgeliefert.
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Heise berichtete am 22. Juni 2018 unter dem Titel: “Datenkrake Polizei? Palantir als die Spitze des Eisberges”, dass die Oppositionsparteien gegen die schwarze-grüne Mehrheit im hessischen Landtag am 20. Juni durchsetzten, dass ein Untersuchungsausschuss die Umstände der Auftragsvergabe des Landes Hessen an Palantir zur Beschaffung der Spionagesoftware Gotham aufklären soll.
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Ab 2025 soll die Bundeswehr mit der hochfliegenden Aufklärungsdrohne Pegasus ausgestattet werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2199) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.
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Bei der Bundeswehr ist, zu Lande, zu Wasser, und in der Luft, der Wurm drin: Kein U-Boot taucht mehr (Handelsblatt v. 9.12.17), ganze 4 von 128 Eurofightern fliegen noch (Morgenpost v. 5.5.2018), und der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Hans-Peter Bartel, fürchtet, ”dass der Marine die einsatzfähigen Schiffe ausgehen” (Bundeswehr-Journal v. 12.2.2018) – wohlgemerkt, in Friedenszeiten! Die Schuld dafür sucht man nun nicht etwa bei der politischen Führung – seit 2005 ist das Bundesministerium der Verteidigung (BMVG) in Unionshand – sondern hat sie, wie einfach, im Vergaberecht gefunden. Wie der SPIEGEL hier berichtet, schlagen Wirtschaftsberater des BMVG diesem angesichts der maroden Situation vor, ein Privatunternehmen für die Beschaffung großer Rüstungsprojekte zu gründen. Die neue BWServices solle dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in Koblenz zur Seite gestellt werden. Die neue Firma solle als GmbH frei vom Vergaberecht agieren können, möglich mache es ein „Gesetz zur vorübergehenden Erleichterung der Rüstungsbeschaffung“. Frei nach Pipi Langstrumpf “mach‘ mir die Welt, Widdewidde, wie sie mir gefällt”.