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UNBEDINGT LESEN!
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Eignungsleihe ist auch im Konzern nicht entbehrlich
EuGH, Urt. v. 22.1.2026 – C-812/24 – LIPOR

Bewerber und Bieter können zum Nachweis ihrer Eignung grundsätzlich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgreifen. Bei dieser Eignungsleihe stellt sich die Frage, ob sie auch hundertprozentige Tochtergesellschaften erfasst. Der EuGH sah sich daher veranlasst, den Anwendungsbereich der Eignungsleihe näher zu konkretisieren.
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70 Jahre – endlich weise?
Die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO PR Nr. 30/53) im Lichte der Zeit

Seit über 70 Jahren soll die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen für marktwirtschaftliche Preise bei öffentlichen Aufträgen (im Folgenden „Verordnung“ bezeichnet) sorgen. Leider wird ihr Regelungszweck oft missverstanden. Sie dient der Preisstabilität. Hierzu stellt sie auf das volkswirtschaftliche Entstehen der Preise auf allgemeinen Märkten durch das Agieren von grundsätzlich konkurrierenden Anbietern und Nachfragern ab. Es ist das Ziel, für den Bereich des öffentlichen Auftragswesens den Grundsatz des Wettbewerbs eben sosehr durchzusetzen, wie dies für den Bereich des privaten Auftragsbereichs der Fall ist
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Stahl ist nicht Beton!
VK Saarland, Beschl. v. 18.11.2024 – 3 VK 03 / 2024

Die VK Saarland stellt klar: Wer bei ausgeschriebener Stahl-Modulbauweise ein Stahlbeton-System anbietet, bietet ein Aliud. Technische Gleichwertigkeit ersetzt keine formale Konformität mit der Leistungsbeschreibung.
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Wann sind Gesamtvergaben bei komplexen Baumaßnahmen zulässig?
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.01.2026 – Verg 16/25 und KG Berlin, Beschl. v. 08.10.2025 – Verg 2/25

Eine Gesamtvergabe mehrerer Fachlose ist nur im absoluten Ausnahmefall zulässig, etwa wenn die Gewerke derart eng mit einander verzahnt sind, dass eine Integration aller Leistungsschritte in einer Hand zur Erreichung des vom Auftraggeber angestrebten Qualitätsniveaus notwendig ist. Hierfür ist eine ausführliche Dokumentation vor Einleitung des Vergabeverfahrens notwendig.
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Die Ablehnung der geplanten Direktvergabe des Mobilen Aufklärungsunterstützungssystems (MAUS) durch den Haushaltsausschuss Ende Januar 2026 wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grenzen wettbewerbsloser Beschaffung im Verteidigungsbereich. Das 600-Millionen-Euro-Vorhaben sollte ohne Ausschreibung direkt an Rohde & Schwarz vergeben werden, doch die vergaberechtliche Begründung überzeugte die Parlamentarier nicht.
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Boxenstopp beim EuGH: Altverträge überholen den Wettbewerb
EuGH, Urt. v. 29.04.2025 – C-452/23 – Fastned Deutschland
Darf der Staat seine Altkonzessionäre ohne Wettbewerb an die Steckdose lassen? In einem Spannungsfeld zwischen wettbewerblicher Strenge und notwendiger Flexibilität schafft der EuGH eine zentrale dogmatische Klarstellung zur Änderbarkeit langfristiger Konzessionen für die Zukunft der Ladeinfrastruktur an Autobahnen und setzt der zeitlich unbegrenzten Infragestellung privatisierter In-House-Altverträge unionsrechtliche Grenzen.
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Gemischte Aufträge in der Verteidigungsvergabe: Komplexität und Konsequenzen
EuGH, Urt. v. 18.12.2025 – C-769/23 Mara

Die Vergabe verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Aufträge betrifft insbesondere die Beschaffung von Militärausrüstung sowie damit unmittelbar verbundene Liefer-, Dienst- und Bauleistungen. Für diese Aufträge gilt das spezielle EU-Verteidigungsvergaberecht, in Deutschland insbesondere in der VSVgV und VOB/A-VS umgesetzt. Der EuGH hat erstmals klargestellt, welches Vergaberegime bei gemischten Aufträgen anzuwenden ist, wenn das Verteidigungsvergaberecht mit dem allgemeinen Vergaberecht kollidiert.
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Um den erfolgreichen Abschluss eines Vergabeverfahrens sicherzustellen, annehmbare Angebote zu erhalten und eine Aufhebung ressourcenschonend zu vermeiden, erscheint es aus Sicht einer Vergabestelle zunächst nachvollziehbar, in einen „Informationsaustausch“ mit (potenziellen) Bietern einzutreten. Aus Unterlagennachforderungen und Aufklärungen können aber plötzlich Verhandlungen über die Angebote und Vertragsinhalte werden. Im schlimmsten Fall wird einem regionalen und vertrauten Bieter ein „Wink“ in Bezug auf Preise der Konkurrenz gegeben. Auch
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KI in der IT-Beschaffung: Handreichung für öffentliche Auftraggeber – Teil 4
Einsatz von KI in Vergabeverfahren

Nachdem die ersten drei Beiträge (siehe Teil 1: Vergabeblog.de vom 03/04/2025 Nr. 70410, Teil 2: Vergabeblog.de vom 24/04/2025 Nr. 70678 und Teil 3: Vergabeblog.de vom 03/07/2025 Nr. 71500) dieser Reihe einen Überblick über aktuelle Marktentwicklungen und Herausforderungen bei der Beschaffung von IT / KI, sowie Empfehlungen für die Beschaffung von IT mit KI-Anteilen und KI gegeben haben, geht dieser Beitrag nun in Richtung praktischer Ansätze für Vergabestellen: Wie kann KI hier helfen?
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EuGH zieht klare Linie: Was nicht hochgeladen ist, gilt nicht!
EuGH, Urt. v. 03.07.2025 – C-534/23 P, C-539/23 P – Instituto Cervantes ./. Kommission

Der EuGH unterstreicht die strikte Beachtung technischer Formvorgaben in EU-Ausschreibungsverfahren. Hyperlinks zu weiteren Angebotsunterlagen erfüllen diese Anforderungen nicht. Maßgeblich ist allein die vollständige und unveränderbare Vorlage sämtlicher Angebotsdokumente im vorgesehenen Einreichungssystem (Vergabeplattform). Die Entscheidung entfaltet trotz ihrer haushaltsrechtlichen Verankerung grundsätzliche Bedeutung für das gesamte EU-Vergaberecht.










