UNBEDINGT LESEN!
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In diesem Jahr finden alle DVNW-Tagungen (Deutscher Vergabetag, Bau-Vergabetag, IT-Vergabetag) mit vielen Möglichkeiten zur interaktiven Beteiligung online statt. Für den 7. Deutschen Vergabetag digital ist ab sofort die Ticketbuchung zum Frühbuchertarif eröffnet (Hier geht es direkt zur Onlineanmeldung). Wie immer erwartet Sie bei unserer Leitveranstaltung für Vergaberecht und öffentliches Auftragswesen ein aktuelles und hochwertiges Programm mit starker Fokussierung auf die Praxis. Verfolgen Sie den Livestream, den wir aus dem Theater am Delphi in Berlin (bekannt aus der ARD-Serie „Babylon Berlin“) übertragen werden. Verpassen Sie außerdem keine Vorträge, Diskussionen und Workshops, da alle Medieninhalte aufgezeichnet in der Mediathek für mehrere Tage verfügbar bleiben. Vernetzen Sie sich, stellen Sie Ihre Fragen und sagen Sie Ihre Meinung mittels vieler interaktiver Beteiligungsmöglichkeiten. Seien Sie bei der Digitalpremiere des 7. Deutschen Vergabetags dabei und profitieren Sie von einer Teilnahme von überall. Hier geht es zu Programm & Infos.
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Im März hat die Bundesregierung die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen (AVV-EnEff) beschlossen. Die Neufassung der AVV-EnEff wurde am 26.5.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 27.5.2020 in Kraft getreten.
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Die mündliche Verhandlung ist in allen Prozessordnungen im Grundsatz vorgesehen. Die Präsenz der Beteiligten, die Möglichkeit mündlicher Diskussion, der direkte Kontakt mit Zeugen und die über reinen Text und Sprache hinausgehende Kommunikation ermöglichen eine Interaktion, die oft den Ausgang eines Rechtsstreits beeinflusst. Es stellt sich die Frage, ob und wie in Nachprüfungsverfahren ggf. auf Distanz per Videokonferenz mündlich verhandelt werden kann.
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Als der Bund das Ausmaß der Corona-Krise erkannte, war höchste Eile geboten. Denn trotz zunächst anders lautender Beteuerungen wurde klar: Es fehlt allerorten an Atemschutzmasken, Desinfektionsmitteln, Schutzkitteln und medizinischen Handschuhen. Im Eilverfahren wurden in einem Open-House-Verfahren Verträge zu vorgegeben Preisen geschlossen und zahlreiche Lieferanten begannen, die Produkte, meist aus Asien, einzukaufen. Doch der Bund bezahlt die Ware immer häufig nicht oder verspätet. Was können Auftragnehmer tun?
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Es ist schon eine ganze Weile her, als Sie hier zum letzten Mal von mir etwas über die Entwicklung des Vergabeblog lesen konnten, in einem Beitrag aus dem Jahr 2012 (Vergabeblog.de vom 25/10/2012, Nr. 13583). Vielleicht ist der uns alle durch Corona treffende Bruch der Kontinuität des Laufs der Dinge der Anlass dafür, aber auch so ist es nach 8 Jahren an der Zeit, als Gründer des Vergabeblog mal wieder die Feder in die Hand zu nehmen und eine Zwischenbilanz zu ziehen: Vergabeblog 2007 – 2020. Wie die Zeit vergeht!
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Das OLG Düsseldorf hat sich in einem brisanten Beschluss zur kontroversen Entscheidung des BGH zur möglichen Aufklärung bei Änderungen der Vergabeunterlagen (Urt. v. 18.06.2019 – XZR 86/17) positioniert. Durchaus überraschend folgt das OLG der Linie des BGH nicht uneingeschränkt und legt jedenfalls eine eigene Interpretation des Urteils zu Grunde.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) hat in der Zeit vom 7. bis zum 24. April Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern öffentlicher Auftraggeber in einer anonymisierten Umfrage zum beruflichen Umgang mit der Corona-Pandemie befragt. Lesen Sie im Weiteren die Ergebnisse.
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Der Deutsche Vergabetag, der Bau-Vergabetag und der IT-Vergabetag werden in diesem Jahr erstmalig zu vollständig digitalen Tagungen mit vielen interaktiven Elementen. Erleben Sie die Tagungen von überall und profitieren Sie von vielen interessanten neuen Mehrwerten.
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Seit dem 20.04.2020 gilt für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie für dessen nachgeordneten Geschäftsbereich für die Durchführung von Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb eine Wertgrenze von 100.000 Euro. Die befristete Erhöhung dieser Wertgrenze soll einen Rückgriff auf die Verfahrensart der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb erleichtern und somit einen Beitrag im Sinne einer effizienten Bedarfsdeckung in den kommenden Monaten leisten.
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Mit Gemeinsamen Runderlass vom 14. April haben das hessische Wirtschafts-, Innen- und Finanzministerium eine Änderung der Nr. 1.1.b des hessischen Vergabeerlasses angekündigt. Danach kommt § 14 VOB/A grundsätzlich nicht mehr zur Anwendung.