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Für die streitwertabhängige Zuständigkeitsverteilung zwischen Amts- und Landgerichten gilt bisher: Amtsgerichte sind in Zivilsachen für Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 5 000 Euro zuständig. Dies soll mit dem Gesetz zur Änderung der Zuständigkeitsstreitwerts, das im Referentenentwurf veröffentlicht wurde, geändert werden.
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Die Digitalisierung bietet vielfältige Chancen zur Gestaltung in der Verwaltung. Der Einfluss den Clouddienste, Open Source oder Datenstrategien in Zukunft auf den Arbeitsalltag der öffentlichen Verwaltung haben werden, wird stetig wachsen. Deshalb wollen wir am 5. Juni 2024 in Berlin mit unserer Tagung „IT Vergabetag: Praxis und Perspektiven der Verwaltungsdigitalisierung – Was Deutschland voranbringt“ diese Themen umfassend beleuchten und mit den maßgeblichen Akteur:innen in Diskussion treten.
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Ergeht ein Zuwendungsbescheid unter der Auflage der Einhaltung des Vergaberechts und hat der Zuwendungsempfänger in einem Vergabeverfahren einen Bieter ungeachtet der Nichtvorlage von im Hinblick auf Nachunternehmer nachgeforderten Erklärungen nicht aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, liegt ein Vergaberechtsverstoß vor. Dieser zwingt im Regelfall zum Widerruf der Zuwendung, sofern nicht
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Anlässlich der Vorlage eines portugiesischen Gerichts befasst sich der EuGH mit den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinienvorgaben zu den fakultativen Ausschlussgründen in nationales Recht. Die Entscheidung enthält wichtige Aussagen zu Begründungs- und Informationspflichten öffentlicher Auftraggeber bei der (Nicht-)Anwendung von Ausschlussgründen.
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Der EuGH hat im Zusammenhang mit wesentlichen Auftragsänderungen einerseits entschieden, dass eine Auftragsänderung auch ohne Vorliegen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung gegeben sein kann und andererseits wenig überraschend festgestellt, dass der Umstand, dass ein gewöhnliches Wetter herrscht, nicht zur Verlängerung vertraglich vereinbarter Ausführungsfristen berechtigt. Praktische Konsequenzen für öffentliche Auftraggeber lassen sich trotzdem daraus ableiten.
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Professor Hermann Hill moderiert am 13. März zum zweiten Mal die Tagung „Die Kultur des Vergaberechts“ in Berlin. Doch was genau hat das Vergaberecht mit Kultur zu tun? Welche Ziele verfolgt die Tagung und wie profitieren Sie als Praktiker:in? Marco Junk, Geschäftsführer des Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW), hat zum Thema „Was bedeutet Kultur für die Praxis des Vergaberechts“ mit Professor Hill gesprochen. Lesen Sie hier das Interview!
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Bei dem nach deutscher Rechtspraxis bereits seit vielen Jahren bemühten Rechtsinstitut der Interimsvergabe war der Blick bis zum 6. Dezember 2023 Richtung Luxemburg gerichtet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte diesbezüglich den EuGH mittels Vorabentscheidungsersuchen angerufen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Februar 2023, Verg 9/22). Nachdem die Antragstellerin die sofortige Beschwerde in dem Hauptsacheverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgenommen und der Vergabesenat dies gegenüber dem EuGH angezeigt hatte, wurde die Rechtssache im Register des Gerichtshofs nach erfolgtem Streichungsbeschluss des EuGH gestrichen (EuGH, Streichungsbeschluss vom 6. Dezember, C-128/23 – Müller Reisen).
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Katja Wilken wurde zur zukünftigen Präsidentin des Bundverwaltungsamtes ernannt – wir gratulieren zur Ernennung und freuen uns, dass Sie unsere Tagung „Die Kultur des Vergaberechts“ mit einer Keynote zum Thema „Neue Führung und Arbeitskultur in Verwaltungen“ bereichert.
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Laut einer sehr weit verbreiteten Ansicht erzwingt die Einfache Richtwertmethode ganz offensichtlich eine 50 %-Gewichtung zwischen Leistung und Preis. So hat nun auch die VK Lüneburg ihren Beschluss unter Bezugnahme auf mehrere Vergaberechtskommentare begründet. Aber so offensichtlich, wie man meinen könnte, ist es nicht – Gehen wir der Behauptung also einmal auf den Grund:
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Transparenz ist eine der Säulen der Prüfungsarbeit, des Europäischen Rechnungshofes (EuRH). Im Dezember wurde ein Bericht über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU veröffentlicht, in dem die Prüfer darauf hinweisen, dass der Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in den letzten 10 Jahren zurückgegangen ist (siehe Vergabeblog.de vom 05/12/2023, Nr. 55127). Einen konkreten Beitrag zur Transparenz soll zudem das eigene Dashboard für das öffentliche Auftragswesen bringen. Hierzu schreibt der Rechnungshof: