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Anlässlich der Vorlage eines portugiesischen Gerichts befasst sich der EuGH mit den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Richtlinienvorgaben zu den fakultativen Ausschlussgründen in nationales Recht. Die Entscheidung enthält wichtige Aussagen zu Begründungs- und Informationspflichten öffentlicher Auftraggeber bei der (Nicht-)Anwendung von Ausschlussgründen.
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Der EuGH hat im Zusammenhang mit wesentlichen Auftragsänderungen einerseits entschieden, dass eine Auftragsänderung auch ohne Vorliegen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung gegeben sein kann und andererseits wenig überraschend festgestellt, dass der Umstand, dass ein gewöhnliches Wetter herrscht, nicht zur Verlängerung vertraglich vereinbarter Ausführungsfristen berechtigt. Praktische Konsequenzen für öffentliche Auftraggeber lassen sich trotzdem daraus ableiten.
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Professor Hermann Hill moderiert am 13. März zum zweiten Mal die Tagung „Die Kultur des Vergaberechts“ in Berlin. Doch was genau hat das Vergaberecht mit Kultur zu tun? Welche Ziele verfolgt die Tagung und wie profitieren Sie als Praktiker:in? Marco Junk, Geschäftsführer des Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW), hat zum Thema „Was bedeutet Kultur für die Praxis des Vergaberechts“ mit Professor Hill gesprochen. Lesen Sie hier das Interview!
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Bei dem nach deutscher Rechtspraxis bereits seit vielen Jahren bemühten Rechtsinstitut der Interimsvergabe war der Blick bis zum 6. Dezember 2023 Richtung Luxemburg gerichtet. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte diesbezüglich den EuGH mittels Vorabentscheidungsersuchen angerufen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Februar 2023, Verg 9/22). Nachdem die Antragstellerin die sofortige Beschwerde in dem Hauptsacheverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgenommen und der Vergabesenat dies gegenüber dem EuGH angezeigt hatte, wurde die Rechtssache im Register des Gerichtshofs nach erfolgtem Streichungsbeschluss des EuGH gestrichen (EuGH, Streichungsbeschluss vom 6. Dezember, C-128/23 – Müller Reisen).
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Katja Wilken wurde zur zukünftigen Präsidentin des Bundverwaltungsamtes ernannt – wir gratulieren zur Ernennung und freuen uns, dass Sie unsere Tagung „Die Kultur des Vergaberechts“ mit einer Keynote zum Thema „Neue Führung und Arbeitskultur in Verwaltungen“ bereichert.
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Laut einer sehr weit verbreiteten Ansicht erzwingt die Einfache Richtwertmethode ganz offensichtlich eine 50 %-Gewichtung zwischen Leistung und Preis. So hat nun auch die VK Lüneburg ihren Beschluss unter Bezugnahme auf mehrere Vergaberechtskommentare begründet. Aber so offensichtlich, wie man meinen könnte, ist es nicht – Gehen wir der Behauptung also einmal auf den Grund:
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Transparenz ist eine der Säulen der Prüfungsarbeit, des Europäischen Rechnungshofes (EuRH). Im Dezember wurde ein Bericht über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU veröffentlicht, in dem die Prüfer darauf hinweisen, dass der Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in den letzten 10 Jahren zurückgegangen ist (siehe Vergabeblog.de vom 05/12/2023, Nr. 55127). Einen konkreten Beitrag zur Transparenz soll zudem das eigene Dashboard für das öffentliche Auftragswesen bringen. Hierzu schreibt der Rechnungshof:
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Das Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes – Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachung im Thüringer Vergaberecht vom 16. November 2023 wurde am 30. November 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14 (S. 331 ff) verkündet und trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
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Die Bereichsausnahme Gefahrenabwehr/Rettungsdienst ermöglicht, einen Mehrwert für den Bevölkerungsschutz einzufordern.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat gestern ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden veröffentlicht. In dem Rundschreiben werden unter Bezugnahme auf die bisherigen Veröffentlichungen die vergaberechtlichen Instrumente dargestellt, wie dringende Bedarfe im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden genutzt werden können.