UNBEDINGT LESEN!
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Das Bundesbauministerium hat mit Datum vom 9. September 2016 den Erlass zur Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und damit insbesondere die näheren Einzelheiten für den ersten Abschnitt der VOB/A (Unterschwellenrecht) veröffentlicht.
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Gestern Abend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seinen, d.h. aus der Feder des Ministeriums, Diskussionsentwurf für eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht. Dieser soll die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) ersetzen.
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Die Beschaffung von Standardsoftware durch öffentliche Auftraggeber birgt für diese, ebenso wie für Bieter, diverse Stolperfallen. Um derartige Hindernisse souverän zu bewältigen, hat Dr. Roderic Ortner einen Leitfaden für öffentliche Auftraggeber entworfen, in dem er sich insbesondere mit Lösungen für die zusätzlichen Probleme befasst, die der Erwerb von „gebrauchter” Software mit sich bringt. Dieser Blogbeitrag, der aus zwei Teilen besteht, fasst die wesentlichen Gesichtspunkte des Leitfadens zusammen. Den Leitfaden können Sie über den Vergabeblog hier herunterladen.
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Die „Schulnotenrechtsprechung“ des OLG Düsseldorf wird vom EuGH nicht bestätigt. Die sogenannte Schulnotenrechtsprechung des OLG Düsseldorf hat zuletzt für Unsicherheit gesorgt. Danach sei neben den Zuschlagskriterien und deren Gewichtung auch die Bewertungsmethode bekannt zu machen. Die Bewertungsmethode müsse es zulassen, im Vorhinein zu bestimmen, welchen Erfüllungsgrad die Angebote auf der Grundlage des Kriterienkatalogs und konkreter Kriterien aufweisen müssen, um mit den festgelegten Punktwerten bewertet zu werden. Weit verbreitete Schulnoten- oder Punktesysteme zur Bewertung von Zuschlagskriterien reichten nicht aus.
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Die VOB/A 2016 verlangt in ihrem 1. Abschnitt – anders als § 16d Abs. 2 Nr. 2 VOB/A-EU 2016 im 2. Abschnitt – keine förmliche Angabe der einzelnen Wertungskriterien in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen. Im Gegensatz zum 1. Abschnitt der VOB/A 2016 verpflichtet hingegen § 16 Abs. 7 VOL/A (1. Abschnitt) den Auftraggeber die Zuschlagskriterien spätestens in den Vergabeunterlagen zu nennen.
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Das OLG München sieht einen drohenden Schaden auch bei dem Bieter, der an einem unzutreffend national durchgeführten Verfahren beteiligt wurde – eine durchaus zu diskutierende Entscheidung!
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Die Rechnungstellung an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung durch private Unternehmen soll zukünftig in elektronischer Form möglich sein. So sieht es das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes vor, das am 13.7.2016 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Marktpreis i.S.d. Preisrechts (§ 4 VO PR Nr. 30/53) entstehen kann? Ist dieser auch feststellbar, wenn ein Alleinstellungsmerkmal vorliegt bzw. die Leistung nur von der öffentlichen Hand nachgefragt wird? Die ausführliche Urteilsbegründung für diesen Sachverhalt liegt jetzt seit einigen Tagen vor.
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Das OLG Celle hatte dem europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Vorab-Entscheidungsverfahrens (C-51/15) die Frage vorgelegt, ob die Gründung und die damit verbundene Aufgabenübertragung von Abfallentsorgungsleistungen auf einen Zweckverband (hier: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover „aha“) einen vergaberechtlichen Vorgang darstellt. Am 30. Juni 2016 hat der Generalanwalt beim EuGH, Paolo Mengozzi, seine Schlussanträge in der Sache Remondis / Region Hannover gestellt.