UNBEDINGT LESEN!
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Zur Wahrung eines fairen und transparenten Vergabewettbewerbs ist es grundsätzlich unzulässig, nach Angebotsabgabe die Identität des Bieters zu ändern: Zum Inhalt eines Angebotes zählt nicht nur die Beschaffenheit der Leistung, sondern auch die
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Der versehentlich falsch eingetragene Einheitspreis ist vergaberechtlicher Alltag. Diese instruktive Entscheidung zeigt, wie man es als Bieter besser nicht anstellen sollte, wenn man trotzdem den Auftrag haben will.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) hat in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einen neuen Fachausschuss im DVNW eingerichtet. Dieser hat zum Ziel, die Rahmenbedingungen und den Stand der öffentlichen Beschaffung in Bezug auf Strategie, Innovationskraft und Nachhaltigkeit zu beleuchten.
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Am 6. und 7. Oktober ist es so weit: Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) lädt Sie zum 3. Deutschen Vergabetag 2016 ins Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nach Berlin ein. Abermals erwartet Sie ein spannendes Programm mit brandaktuellen Themen, praxisnahen Workshops und hochkarätigen Referenten aus Rechtsprechung, Vergabepraktikern aus Bund, Ländern und Kommunen und der Rechtsberatung. Neben einer ersten Zwischenbilanz zum neuen Vergaberecht spannen wir den Bogen über die neueste Rechtsprechung und aktuelle Herausforderungen der Beschaffungspraxis bis hin zum innovativen öffentlichen Einkauf – und geben einen Ausblick darauf, was uns im Vergaberecht in Zukunft erwartet. Unsere festliche Abendveranstaltung am Potsdamer Platz bietet Gelegenheit, sich mit Referenten und Fachkollegen auszutauschen und zu vernetzen. Wir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Buchung, da in den letzten zwei Jahren der Kongress mit über 400 Personen bereits im Vorfeld ausverkauft war. Hier geht es zu Programm und Anmeldung
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Die IT-Sicherheit in Deutschland ist in Gefahr! Daher ist die durch den „No Spy“-Erlass in der durch die Handreichungen vom 19.08.2014 und 17.03.2016 klargestellten Vorgehensweise zwingend im Rahmen von Vergabeverfahren zu berücksichtigen:
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Die Kritik blieb nicht ungehört: Um die bürokratischen Anforderungen an Unternehmen und öffentliche Auftraggeber deutlich zu reduzieren, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Vereinfachung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG) beschlossen. So soll künftig nur der Gewinner der Ausschreibung die nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz erforderlichen Nachweise und Erklärungen vorlegen (Bestbieterprinzip). Alle übrigen Bieter sind davon befreit.
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Es hat etwas gedauert, aber nun steht die Webseite: Die neue Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann über einen Online-Dienst der EU-Kommission ausgefüllt werden. Dieser führt die Nutzer Schritt für Schritt durch die EEE-Erstellung (dann wohl die „EEEE“). Diese kann dann als PDF und in weiteren Formaten abgerufen werden. Sie finden den Dienst hier. Dass die EEE nach wie vor mehr Fragen als Antworten aufwirft, zeigt auch eine Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Bewerber und Bieter können sich zum Nachweis ihrer Eignung grundsätzlich auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Diese Regel kennt aber Ausnahmen. So können der Auftragsgegenstand und die damit verfolgten Ziele derart besonders sein, dass eine Eignungsleihe nur dann möglich ist, wenn das Drittunternehmen unmittelbar und persönlich an der Auftragsausführung beteiligt ist, so der EuGH.
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Der 3. Deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) findet vom 6. bis 7. Oktober statt, abermals im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin. Merken Sie sich den Termin bitte schon vor!
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Geht es nach der 2. Vergabekammer des Bundes so ist der Abschluss unbefristeter Verträge grundsätzlich unzulässig. Anders sieht dies anscheinend der Europäische Gerichtshof. Doch wer hat nun recht?