UNBEDINGT LESEN!
-
Minuspreise sind aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers doch eigentlich eine Annehmlichkeit. Er muss für die betreffende Leistungsposition nichts bezahlen, sondern er erhält vielmehr eine Gutschrift. Das erscheint ganz logisch, und es kann zumindest rechnerisch relativ einfach gehandhabt werden. Aber es ist wie so häufig: Das Recht, und speziell das Vergaberecht, kennt so seine eigenen Regeln, die das Leben wieder kompliziert machen können. Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 22.12.2010 – VII-Verg 33/10) hat sich im Interesse der Stärkung des Wettbewerbs zu der Frage der Wertbarkeit von Minuspreisen jüngst positiv geäußert. Indes: Nicht nur das Vergaberecht steht dem entgegen, sondern es wurde wohl auch die dabei entstehende Umsatzsteuerproblematik übersehen.
-
Wie jedes Jahr hat das Beschaffungsamt des BMI seinen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Dieses Mal im ansprechenden Gewand eines Kalenders für das Jahr 2011, der ausgewählte Motive der Stadt Bonn und ihres Umlandes zeigt. “Damit will das Beschaffungsamt deutlich machen, dass es seine Standortentscheidung für den Neubau sehr bewusst für diese Stadt getroffen hat”, so der Direktor Klaus-Peter Tiedtke im Vorwort. Neben den Eindrücken aus der alten Hauptstadt liefert der Bericht interessante Zahlen.
-
Mit seiner Entscheidung vom 27.10.2010 (VII – Verg 47/10) hat das OLG Düsseldorf weitere Facetten der Forderung von Eignungsnachweisen beleuchtet, insbesondere zum Thema Rügepflicht. Erneut werden Diskrepanzen zur Spruchpraxis anderer Vergabenachprüfungsorgane deutlich. Das Thema bleibt ein vergaberechtlicher Evergreen!
-
Im Dezember 2010 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Korruptionsregistergesetz (KRG) unter Vornahme einiger Änderungen bestätigt und damit den Bestand des Korruptionsregisters auf unbefristete Zeit gesichert. Das KRG in seiner ursprünglichen Fassung wäre zum 31.12.2010 ausgelaufen. Unternehmen, die sich korruptionsrelevanter oder auch sonstiger Rechtsverstöße schuldig gemacht haben, droht damit durch eine Eintragung in das Korruptionsregister weiterhin der dauerhafte Ausschluss von öffentlichen Vergaben durch Behörden des Landes Berlin.
-
In Kürze ist dem dem Referentenentwurf des BMWi zu einem Rechtschutz unterhalb der Schwellenwerte zu rechnen. Vergabeblog sprach mit Regierungsdirektor Bernhard Fett1, Sächsisches Staatsministerium des Innern (Zentrale Vergabestelle), Dresden, über die Erfahrungen aus dem sog. “sächsischen Modell“, über mehr Transparenz bei der öffentlichen Auftragsvergabe, eine Verlängerung der Erleichterungen des KP II und über ganz grundsätzlichen Reformbedarf. Mit einem Blick zum Nachbarn Österreich.
-
Welche Bundesländer haben die erhöhten Wertgrenzen aus dem KP II verlängert und welche nicht? Das Netzwerk der Auftragsberatungsstellen in Deutschland hat eine Umfrage vorgenommen, um die (verwirrende) Situation sowohl für bietende Unternehmen als auch Vergabestellen zu klären.
-
Sie haben sicher schon das leicht veränderte Aussehen des Vergabeblog bemerkt. Im Juni dieses Jahres ging in Berlin das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) an den Start. Das DVNW ist ein hochwertiges, internetbasiertes Netzwerk zum Öffentlichen Auftragswesen. Es richtet sich an Verwaltung, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft. Neben der Vernetzung der Mitglieder steht die inhaltliche Diskussion sowie der Erfahrungs- und Wissensaustausch im Vordergrund. Im Vergabeblog ist nun ein direktes Login zum Netzwerk sowie ein Aufnahmeformular für die kostenlose Mitgliedschaft im DVNW geschaltet. Interesse?
-
Das Jahr 2010 und mit ihm die vergaberechtlichen Erleichterungen des KP II neigen sich – zumindest bisher – dem Ende entgegen, für 2011 steht die umstrittene Einführung eines effektiven Rechtschutzes im Unterschwellenbereich und die Umsetzung der EG-Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit an. Vergabeblog sprach darüber mit Dr. Georg Nüßlein, MdB, über die letzte Reform, ein einheitliches Vergabegesetzbuch und die Berücksichtigung des Mittelstands und schaute dabei auch über den vergaberechtlichen Tellerrand. Das Interview führte Marco Junk.
-
Reduziert ein Auftraggeber in einem laufenden Vergabeverfahren den Leistungsumfang, muss er den Bietern in jeder Lage des Verfahrens Gelegenheit geben, hierauf zu reagieren. Das gilt auch dann, wenn die Angebote bereits geöffnet wurden. Das OLG Düsseldorf hat nun klargestellt: Jedes andere Vorgehen verstößt gegen die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung.
-
Immer wieder ein beliebtes Mittel, um bei nationalen Ausschreibungen unterhalb des Schwellenwertes (VOL/A 193.000,- € netto/VOB/A 4.845.000,- € netto) den Bieterkreis einzugrenzen: man sucht sich die geeignete Ausschreibungsplattform, veröffentlicht dort die Ausschreibung und erreicht so gezielt die „gewünschten“ Unternehmen. Für die Bekanntmachung in Internetportalen wurde diesem Vorgehen nun eine klare Absage erteilt: Die VK Südbayern (Beschluss v. 25.06.2010 – Z3-3-3194-1-30/05/10) hat entschieden, dass eine nationale Veröffentlichung einer Ausschreibung ausschließlich auf der eigenen Homepage grundsätzlich gegen das Transparenzgebot nach § 97 Abs.7 GWB verstößt.