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Angesichts der Haushaltssperre für die Ministerien des Bundes stehen Auftraggeber vor der Frage, wie mit Vergabeverfahren und Verträgen rechtssicher umzugehen ist, ohne den gesamten Vergabe-Workflow einzufrieren. Auch wenn der beschlossene Nachtragshaushalt Anlass für Hoffnung bietet, haben die aktuellen Vorgänge gezeigt, wie schnell der sonst so krisensichere Vergabesektor in Bredouille kommen kann. Dieser Beitrag möchte in aller Kürze die wesentlichen Eckpunkte beleuchten.
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In den letzten 10 Jahren ist der Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch nationale, regionale und lokale Behörden in der gesamten EU deutlich zurückgegangen. Zu diesem Schluss gelangt der Europäische Rechnungshof (EuRH) in einem aktuellen Bericht. Zwischen 2011 und 2021 hätten immer weniger Unternehmen an Vergabeverfahren teilgenommen, um öffentlichen Stellen ihre Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen anzubieten. Stattdessen hätten sich die Behörden häufig direkt an bestimmte Unternehmen gewandt.
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Die EU-Schwellenwerte werden zum 01.01.2024 erneut leicht steigen. Die ab Januar 2024 geltenden Schwellenwerte wurden am 16.11.2023 im Amtsblatt der EU (OJ L – C/2023/7642) veröffentlicht. Mit den Verordnungen (EU) 2023/2495 – 2497 und 2023/2510 vom 16. November 2023 gelten ab dem 01.01.2024 folgenden Schwellenwerte:
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Die GDL – Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hat am Dienstagabend kurzfristig einen bundesweit flächendeckenden Streik von Mittwoch, 15.11., 22 Uhr bis Donnerstag, 16.11., 18 Uhr angekündigt. Der Streik wird sich massiv auf den gesamten deutschen Bahnbetrieb auswirken. Sollten Sie Ihre Anreise zum 10. Deutschen Vergabetag heute mit der Bahn geplant haben, empfehlen wir Berlin vor 22 Uhr zu erreichen. Die Bahn kündigt Kulanz gegenüber der Bahnkundschaft an:
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Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen trat bereits zum 24.08.2023 in Kraft. Ab heute gelten jedoch auch die für die eForms besondere Anwendungsregelungen, d.h. sie sind – wie auf EU-Ebene – seit dem 25.10.2023 anzuwenden. Mehr zu den eForms und „den steinigen Weg der Umsetzung (nicht nur) in Deutschland“ finden Sie auf Vergabeblog.de vom 09/10/2023, Nr. 54606.
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Aktuell steigen in Deutschland die Zugangszahlen von Geflüchteten stark an. Die Asylzugangszahlen entwickeln sich im 5-Jahres-Vergleich in 2023 deutlich oberhalb der Zahlen der vergangenen Jahre. Mit einem gemeinsamen Erlass haben daher das Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie Nordrhein-Westfalen Verfahrenshinweise für die Beschaffung von Leistungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten bekannt gegeben.
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Ab dem 25.10.2023 sind die eForms auf EU-Ebene verpflichtend zu nutzen (siehe Vergabeblog.de vom 24/08/2023, Nr. 54340). Bei einer schlichten Umsetzung der neuen eForms als Ersatz der zum 25.10.2023 abzulösenden Standardformular aus der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 hat es die Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht belassen. Aber auch die eForms an sich stellen sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter vor neue Herausforderungen.
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Auch Berufs- oder Datenschutzrecht zwingen öffentliche Auftraggeber nicht, bloß anonymisierte Referenzen abzufragen. Öffentliche Auftraggeber dürfen von Bietern konkrete Referenzangaben fordern. Denn bei einer Anonymisierung würden zentrale Daten fehlen, die für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eine wichtige Rolle spielen.
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Der zweite Halbjahresbericht 2021 zur bundesweiten elektronischen Vergabestatistik wurde aktuell veröffentlicht. Diesem ging der erste Halbjahresbericht 2021 (siehe Vergabeblog.de vom 24/10/2022, Nr. 51349) voraus. Somit liegen nun für das gesamte Berichtsjahr 2021 Erkenntnisse vor.
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In der Beschaffungspraxis können Inhouse-Geschäfte in verschiedenen Varianten vorkommen. Die Regeln dazu in § 108 GWB sind umfangreich. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren Grenzen für kreative Inhouse-Geschäfte aufgezeigt. Der obergerichtlich entschiedene Fall einer Schwester-Schwester-Vergabe zeigt das besonders deutlich.