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Gestern trat die Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten in Kraft (Verordnung (EU) 2022/2560). Diese neuen Vorschriften gegen Wettbewerbsverfälschungen erlauben es der EU, offen für Handel und Investitionen zu bleiben und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle im Binnenmarkt tätigen Unternehmen zu gewährleisten. Die neuen Vorschriften
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Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) hat eine neue Leitung. Zum 01. Januar 2023 hat Dr. Alexander Eisvogel die Amtsgeschäfte übernommen.
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Der Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ hat das Ziel, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Hierzu beabsichtigt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) das Vergaberecht praxisgerecht zu modernisieren. In Vorbereitung dieses Modernisierungsprozesses führt das BMWK derzeit eine öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) durch, an der Sie sich bis zum 14.02.2023 beteiligen können.
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Zum Start in das neue Jahr 2023 wünschen wir Ihnen viel Glück, Gesundheit und Erfolg. Zu Beginn des Jahres schauen wir freudig zurück auf den 17. und 18. November 2022, an denen der 9. Deutsche Vergabetag mit ca. 600 Teilnehmenden aus Vergabepraxis, Rechtspflege, Wirtschaft und Wissenschaft als unser bisher größte Vergabetag stattgefunden hat (Rückblick auf Vergabeblog.de vom 20/12/2022, Nr. 51725) und wir schauen erwartungsvoll nach vorne auf den 19. und 20. Januar 2023, an denen wir gerne mit Ihnen die „Kultur“ des Vergabewesens im Rahmen unseres neuen Forums „Kultur des Vergaberechts“ in Berlin analysieren möchten. Die DVNW Akademie wird Ihnen auch im Jahr 2023 in gewohnter Qualität, zielführend und informativ Fortbildungsveranstaltungen und Seminare anbieten – das aktuelle Programm finden Sie hier. Neben regelmäßigen Nachrichtenbeitragen rund um das Thema Vergabe und Beschaffung dürfen Sie sich bereits jetzt auf spannende Beiträge auf Vergabeblog freuen. Mit zwei Entscheidungsanalysen zum Sektorenauftragsvergaberecht und den vergaberechtlichen Tücken von Angeboten konzernverbundener Unternehmen sowie einem Beitrag zu der Frage, unter welchen Bedingungen ein Auftraggeber im Vertragsverhältnis auf nicht bezuschlagte Angebote zurückgreifen darf, starten wir in das neue Jahr. Wir wünschen Ihnen viel Freude und gute Informationen auf Vergabeblog. Bringen Sie sich gerne mit ein. Möchten auch Sie einen Beitrag über Vergabeblog veröffentlichen? Ihren Ideen und Wünschen sehen wir unter redaktion@dvnw.de entgegen.
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Liebe Leserinnen und Leser, der Vergabeblog verabschiedet sich an dieser Stelle in die Weihnachtspause. Im neuen Jahr 2023 melden wir uns mit aktuellen Meldungen zum Thema Vergabe und Beschaffung zurück. Bereits jetzt freuen wir uns schon ganz besonders, mit Ihnen die „Kultur“ des Vergabewesens im Rahmen unseres neuen Forums „Kultur des Vergaberechts“ am 19. und 20.01.2023 persönlich in Berlin zu analysieren. An dieser Stelle möchten wir uns bei Ihnen herzlich bedanken, für Ihr ganzjähriges Interesse, Ihre Mitwirkung und Ihre Treue. Wir wünschen Ihnen frohe und friedvolle Weihnachten, etwas Ruhe „zwischen den Jahren“ und einen guten Start ins neue Jahr. Ihr Team vom Vergabeblog / Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).
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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) und das Bundesarbeitsministerium (BMAS) führen in der Zeit vom 7. Dezember bis 23. Dezember 2022 eine öffentliche Konsultation zur Bindung der Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen („Bundestariftreue“) durch. Von einer Bundestariftreue betroffenen Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern haben jetzt die Möglichkeit, ihre Einschätzungen und Ideen frühzeitig, transparent und bürokratiearm einzubringen.
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Öffentliche Auftraggeber haben einen hohen Bedarf an Beschaffungsdienstleistungen. Hier hat sich in den letzten Jahren eine eigene Branche etabliert. Ungeklärt war hierbei jedoch bis zuletzt die Frage, inwiefern die Beschaffungsdienstleister auch Rechtsdienstleistungen erbringen können bzw. dürfen. Hierzu hat das OLG Düsseldorf nunmehr eindeutige Vorgaben gemacht.
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Bald ist es wieder soweit: das Jahr neigt sich dem Ende zu. Manche Bieter argwöhnen, dass Auftraggeber die Feiertage zwischen den Jahren mitunter geschickt für ihre Informationsschreiben nach § 134 GWB nutzen. Die Mindeststillhaltefrist bis zum Zuschlag ist nämlich in Kalendertagen, nicht in Arbeitstagen bemessen. Wer die vollen 10 Tage für die Erstellung eines Nachprüfungsantrags nutzen möchte, muss
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Der Schutz der Vertraulichkeit im Bereich des öffentlichen Auftragswesens muss gegen die Erfordernisse der Transparenz und des wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes abgewogen werden – Das Unionsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die die Publizität aller von den Bietern übermittelten Informationen mit Ausnahme allein der Geschäftsgeheimnisse vorschreiben, da diese Rechtsvorschriften den öffentlichen Auftraggeber daran hindern können, bestimmte Angaben, die zwar keine Geschäftsgeheimnisse sind, aber unzugänglich bleiben müssen, nicht offenzulegen.
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Nach 32% im Vorjahr (siehe Vergabeblog.de vom 07/10/2021, Nr. 48061) weist die am 19.10.2022 vom BMWK veröffentlichte Preisprüfstatistik für 2021 aus, dass 30% aller Preisprüfungen von öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen mit einer Rechnungskürzung endeten. Nach einer schrittweisen Steigerung dieser Quote von 24% in 2005 bis 27% in 2009 pendelt sich der Anteil der Kürzungen seitdem zwischen 28 und 32% ein.