Verkehr
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A1 Mobil unterliegt im Rechtsstreit gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (Az. 13 U 127/18) hat am 26. November 2019 die Berufung der A1 mobil GmbH & Co. KG gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover zurückgewiesen, mit dem eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Zahlung von etwa € 700 Mio. abgewiesen worden war.
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Am gestrigen Donnerstag wurde die Beschlussempfehlung (19/15543) zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Pkw-Maut im Bundestag beraten. Das ZDF berichtet unter dem Titel: „Minister Scheuer unter Druck“, dass die vier Oppositionsfraktionen AfD, Grüne, FDP und Linke für die Einsetzung des Gremiums stimmten; die Fraktionen der Regierungsparteien enthielten sich.
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Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro gegen die Bayerische Motoren Werke AG, die Daimler AG und die Volkswagen AG wegen wettbewerbswidriger Praktiken beim Einkauf von Langstahl verhängt. Die verhängten Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide samt der in ihnen getroffenen Feststellungen kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.
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Spiegel Online berichtet unter dem Titel: „Rechnungshof verschärft Kritik an Pkw-Maut“, dass die Kontrolleure des des Bundesrechnungshofs (BRH) teils vernichtende Kritik am Vorgehen des Verkehrsministeriums in ihrem finalen Prüfbericht , der dem SPIEGEL vorliegen soll, äußern. In dem Prüfbericht sollen die Kontrolleure den Vorwurf erhärten, dass das Verkehrsministerium gegen Vergabe- und Haushaltsrecht verstoßen habe. Auf verschiedene Twittermeldungen (bspw. @FAZ_NET) kommentiert das BMVI: „Das BMVI weist die Kritik des Bundesrechnungshofs in sämtlichen Punkten zurück. Die Maut-Verträge stehen im Einklang mit dem Haushalts- und Vergaberecht.“
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Am 15.11. fand die mündliche Verhandlung in dem Beschwerdeverfahren der ALSTOM (siehe Vergabeblog.de vom 21/08/2019, Nr. 41851) gegen die BVG statt. Die BVG will bis zu 1500 U-Bahn-Wagen beschaffen. Verschiedenen Pressemeldungen ist zu entnehmen, dass das Kammergericht sehr deutlich signalisiert habe, dass der Nachprüfungsantrag vollumfänglich unbegründet sei. ALSTOM habe den Antrag indes nicht zurückgenommen. In der Sachen soll entschieden werden. Die Entscheidung der Vergabekammer wurde auf Vergabeblog besprochen (Vergabeblog.de vom 18/11/2019, Nr. 42524).
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Während der Angebotserstellung muss sich ein Bieter mit den Vergabeunterlagen, insbesondere der Bewertungsmethode und den einzelnen Zuschlagskriterien, auseinandersetzen. Von einem vergaberechtlich nicht unerfahrenen Bieter kann und muss erwartet werden, dass er sich mit einer Bewertungsmethode auseinandersetzt und sie durchdringen kann. Die Rügepräklusion tritt ein, wenn der Inhalt der Vergabeunterlagen bei laienhafter rechtlicher Bewertung auf einen Vergaberechtsverstoß hindeutet, ohne dass es einer exakten rechtlichen Einordnung oder des vollständigen Durchdringens etwaiger Rechtsfragen bedarf.
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Unter dem Titel: „Brandenburg könnte Vergabeverfahren bei Berliner S-Bahn verzögern“ berichtet die Berliner Zeitung, dass bei einem Abschluss des Vergabeverfahrens zu Ende 2021 oder Anfang 2022, die Ausschreibung noch dieses Jahr gestartet werden müsse. Ob dies jedoch gelinge sei fraglich, da die Position des Nachbarlandes Brandenburg nach den Wahlen unklar sei.
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Der Haushaltsausschuss hat am vergangenen Donnerstag den Etatentwurf für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/11800, Einzelplan 12) beschlossen.
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Unter dem Titel: „Abstimmung über U-Ausschuss – Wie teuer wird die gescheiterte Maut?“ berichtet die ARD, dass FDP, Grüne und Linkspartei einen Untersuchungsausschuss zur Pkw-Maut auf den Weg bringen wollen. Es würde erwartet, dass die erforderlichen Unterschriftenzahlen noch heute erreicht werden.
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Über das Finanzmanagementsystem der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) wurden im Jahr 2018 Haushaltsmittel (inklusive Mautmittel) für den Bau, Erhalt und Betrieb der Bundesfernstraßen in Höhe von 9,2 Milliarden Euro verausgabt.