Digitales Netzwerk
Login
-
Der BGH setzt der Kalkulationsfreiheit der Bieter Grenzen. Spekulative Preisangaben, welche beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen zu…
13 Minuten
-
Bei der Hauptverwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz – Bundesbehörde – sind in der Abteilung Organisation, Haushalt…
1 Minute
-
Für öffentliche Auftraggeber gewinnt die Bearbeitung und Organisation von Auftragsvergaben – insbesondere vor dem Hintergrund der finanziellen Handlungsfähigkeit – immer mehr an Bedeutung. Rechtssichere, wirtschaftlich und technisch durchdachte Vergaben sparen Geld und Zeit.
-
Der Start für intelligente Stromzähler in deutschen Haushalten ist nach wie vor unklar. Noch liege die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme nicht vor, wie die Bundesregierung (BT-Drs. 19/494) auf eine „Kleine Anfrage“ der Linken-Fraktion (BT-Drs. 19/363) erklärte. Eigentlich sollten die intelligenten Stromverbrauchmesser („Smart Meter“) bereits 2017 Pflicht sein.
-
Mit Erlass vom 08.12.2017 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf die Neuherausgabe des auch von vielen Kommunen bei Vergaben zugrunde gelegten Vergabe- und Vertragshandbuches des Bundes (VHB) in der Ausgabe 2017 hingewiesen (siehe Vergabeblog.de vom 20/12/2017, Nr. 34867). In diesem sind nicht unerhebliche Änderungen für die Praxis enthalten.
-
Am 28.03.2018 findet die 31. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks in Hamburg statt. Als Referent konnte Herr Jan-Pieer Reinstorf von der Hamburger Finanzbehörde, Organisation und Zentrale Dienste, Referat für Grundsatzangelegenheiten des Vergaberechts, gewonnen werden. Herr Reinstorf wird einen Vortrag zum Thema „Unterschwellenvergabe erste Umsetzungspraxis“ halten.
-
Kann der Auftraggeber vorgelegte Referenzen nicht überprüfen, weil er den Referenzgeber telefonisch nicht erreicht oder dieser auf die Anfragen des Auftraggebers nicht reagiert, so kann er von einem nicht erbrachten Nachweis der Eignung ausgehen und muss diese nicht werten.
-
Städte, Gemeinden, Landkreise und Regionen können sich ab sofort beim Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2018“ bewerben. Prämiert werden u.a. Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz. Die Projekte können zum Beispiel aus den Bereichen Beschaffung, Stadtplanung und -entwicklung, Mobilität und Fuhrpark oder Infrastruktur kommen und mit technischen, organisatorischen oder sozialen Innovationen verbunden sein.
-
Am 27.03.2018 findet die 24. Sitzung der Regionalgruppe Berlin/Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Das Hauptthema dieser ersten Sitzung der RG Berlin/Brandenburg in 2018 wird die Präqualifizierung im Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) sein.
-
Dass der Tatbestand der Dringlichkeit bei der Beschaffung kein Allheilmittel für kurzfristige Bedarfsspitzen ist, wurde schon am Beispiel der Berliner U-Bahn deutlich (Vergabeblog berichtete u.a. hier und hier).
-
Nicht selten betrauen öffentliche Auftraggeber externe Dienstleister mit der Abwicklung von Vergabeverfahren. Das beinhaltet oft auch die Angebotsöffnung. Die Vergabekammer Südbayern zeigte sich gegenüber dieser etablierten Praxis nun überraschend kritisch.
-
Der Erfolg eines Nachprüfungsverfahrens kann allein von der ordnungsgemäßen Dokumentation und der Erstellung des Vergabevermerks abhängen. Im nächsten Seminar der DVNW Akademie am 13. März in Köln werden die Anforderungen an eine Dokumentation und an das Management während des Vergabeverfahrens sowie deren Auswirkungen auf die vergaberechtliche Nachprüfung vor der Vergabekammer dargestellt.
-
Per Rundschreiben hatte der Berliner Senat bereits Ende 2017 beschlossen, die Umweltschutzanforderungen für die Beschaffung von Fahrzeugen zu aktualisieren, um die Dienstwagenflotte schrittweise auf emissionsarme Fahrzeuge, wie Hybrid- und Elektrofahrzeuge, umzustellen.
-
Die Bundesregierung hat sich zu dem Desaster bei der Einführung des „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“ (beA) geäußert. Sie will nun sicherstellen, dass das beA so zügig wie möglich wieder in Betrieb genommen werden kann.
-
In seinem am gestrigen Montag vorgelegten Jahresbericht hat der Thüringer Rechnungshof vermehrt Verstöße der Kommunen gegen das Vergaberecht festgestellt. Diese würden häufig Aufträge nicht an das wirtschaftlichste Angebot vergeben, sondern nach dem Motto “bekannt und bewährt” regelmäßig ortsansässige Unternehmen bevorzugen. Mit dieser Vergabepraxis setzten die Kommunen nicht zuletzt auch erhaltene Fördermittel aufs Spiel.
-
Vor der Einführung und Geltung der Unterschwellenvergabeordnung im Land Berlin ist wie berichtet noch eine Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) vonnöten, um den Gleichrang von öffentlichen Ausschreibung und der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb herzustellen.
-
An die Landesverwaltung in Nordrhein-Westfalen werden geschätzt bis zu fünf Millionen Rechnungen jährlich versendet. Weniger als ein Zehntel davon auf elektronischem Weg. Dies soll sich bald ändern. Ziel der Anpassung des E-Government-Gesetzes NRW ist ein von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung durchgängig elektronischer Prozess.