Digitales Netzwerk
Login
-
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin hat in einem gesonderten Informationsschreiben über den aktuellen…
2 Minuten
-
Die Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, sucht für das Team „Vergabemanagement“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n…
1 Minute
-
Bei vermeintlichen Unterkostenangeboten ist der Auftraggeber verpflichtet, gezielte positions- und titelbezogene Fragen zur Aufklärung eines objektiv ungewöhnlich niedrigen Angebotes zu stellen.
-
Am 07.02.2017 wurde die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie soll den 1. Abschnitt der bisher geltenden Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) ersetzen. In ihrer letzten Fassung wurde die UVgO noch in einigen Punkten geändert. Dieser Beitrag vergleicht die Endfassung der UVgO mit dem bislang bekannten Diskussionsentwurf (nachfolgend: Entwurf) vom 31.08.2016.
-
In einer kleinen Serie möchten wir Ihnen in loser Folge die Beiratsmitglieder im DVNW vorstellen. Unser heutiger Interviewpartner Prof. Dr. Michael Eßig ist Leiter des Forschungszentrums für Recht und Management öffentlicher Beschaffung (FoRMöB) und Inhaber des Lehrstuhls für Materialwirtschaft und Distribution der Universität der Bundeswehr München.
-
Heute, am 7.2.2017, erfolgte die Bekanntmachung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im Bundesanzeiger (BAnz AT 07.02.2017 B1).
-
Gelungene Reform oder missglücktes Reförmchen? Ist nach der Reform vor der Reform? Wie schneidet die UVgO, das neue Regelwerk zur Unterschwellenvergabe im Vergleich zur VOL-Novelle 2009 ab?
-
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde mit der Vergaberechtsreform 2016 in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Form des § 97 I 2 eingearbeitet und stellt nunmehr einen Grundsatz für das öffentliche Beschaffungswesen im Oberschwellenbereich dar. Damit wird die „proportionalitas“ in einem Atemzug mit der Wirtschaftlichkeit genannt und als ebenso obwaltendes Prinzip eingesetzt[1].