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Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat am vergangenen Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und unter Enthaltung…
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Südwestfalen-IT (Kommunaler Zweckverband) sucht für das Rechtsgebiet Vergabe- und Vertragswesen eine/n Sachbearbeiter/in (m/w/d) für das Vertragsrecht.…
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Das deutsche Handwerk hat davor gewarnt, nach der Modernisierung des Vergaberechts auch die Vergabe von Aufträgen im Baubereich in das neue Recht einzubeziehen. „Im Baubereich bestehen andere Rahmenbedingungen als bei Lieferungen und Dienstleistungen, die in jedem Fall eine separate Regelung in einer Vergabe- und Vertragsordnung rechtfertigen“.
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Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat am 5. Februar den feierlichen ersten Spatenstich für das ÖPP-Projekt auf der A 94 durchgeführt.
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Die Firma Secura Protect Nord GmbH zeichnet ab sofort nicht mehr für die Sicherheit in Erstaufnahmeeinrichtungen und Landesunterkünften für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein verantwortlich. Das Land als öffentlicher Auftraggeber hat die bestehenden Verträge aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fristlos gekündigt.
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Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind im Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer nicht präkludiert. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel sind
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Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum § 46 Energiewirtschaftsgesetz zugestimmt, der das Ziel hat, die Konzessionsvergabe von Strom- und Gasnetzen rechtssicherer und einfacher zu regeln.
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Rechtsanwalt und Mitglied im DVNW Dr. Sebastian Conrad wechselte zu Februar innerhalb Berlins von der Kanzlei Gleiss Lutz zu HfK Rechtsanwälte.
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Am 14.03.2016 findet die 5. Sitzung der Regionalgruppe Rhein-Main des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Im Jahr 2007 als Ein-Mann-Blog gestartet ist es heute die mit Abstand meist gelesene Informationsquelle zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen: der Vergabeblog legte auch im Jahr 2015 weiter an Lesern zu.
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Die AOK-Gemeinschaft hat jetzt im Europäischen Amtsblatt die Ausschreibung der 17. Tranche der bundesweiten Rabattverträge für Generika veröffentlicht. AOK XVII umfasst demnach 58 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen (59 Fachlose).
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Das die e-Vergabe früher oder später kommt, ist seit Jahren Gewissheit. Weil aber wohl eher später, hatten sich die Wenigsten damit beschäftigt.
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Zu den Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs des Bieters aus § 241 Abs. 2 BGB wegen Verstoßes des Auftraggebers gegen Rücksichtnahmepflichten durch Zuschlag bei rechtlich erheblichem Kalkulationsirrtum im Angebot des Bieters.
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Auf der Zielgeraden: Die Verordnung der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO), aus der Feder des Bundeswirtschaftsministeriums ist dem Bundestag zur Beschlussfassung überwiesen worden.