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Das Bundesbauministerium hat mit Datum vom 9. September 2016 den Erlass zur Einführung der Vergabe- und…
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Die Grün Berlin GmbH sucht für den Standort in Berlin einen Vergabemanager (m/w/d) insbesondere für Bau-…
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Es ist tatsächlich eine Premiere: Zum ersten Mal hat die Rechtsprechung darüber entschieden, ob Abfindungen aufgrund eines Sozialplans preisrechtlich den Kosten oder dem allgemeinen Unternehmerwagnis zuzurechnen sind.
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Das Vergaberecht ist im Wandel – damit Sie auf dem aktuellen Stand bleiben, nutzen Sie das Angebot der DVNW Akademie. Gerne möchten wir Sie auf folgende Seminare vor und nach der Sommerpause hinweisen:
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Das VHB setzt die VOB Teile A und B um und schafft die Voraussetzung für eine einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren. Es wird als Arbeitsmittel für die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen genutzt. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht geht auch eine Änderung des VHB einher.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) hat in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung (KOINNO) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einen neuen Fachausschuss im DVNW eingerichtet. Dieser hat zum Ziel, die Rahmenbedingungen und den Stand der öffentlichen Beschaffung in Bezug auf Strategie, Innovationskraft und Nachhaltigkeit zu beleuchten.
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Der öffentliche Einkauf wird nachhaltiger. Das zeigte sich bei der Verleihung des ersten deutschen GPP-Awards am 1. Juni im Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern in Bonn. (Foto: Beschaffungsamt)
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Die Mitgliederversammlung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie hat in Berlin Dipl.-Ing. Peter Hübner, Mitglied des Vorstands der STRABAG AG, Köln, zum Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie gewählt.
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Kaum eine Thematik hat die Praxis öffentlicher Auftraggeber und die Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen in den vergangenen Jahren so sehr bewegt, wie die Reichweite der rechtlich zulässigen Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise. Das OLG Düsseldorf hat nunmehr festgestellt, dass eine auf einem Angebotsvordruck geforderte elektronische Signatur nicht nachforderungsfähig ist, wenn