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Der versehentlich falsch eingetragene Einheitspreis ist vergaberechtlicher Alltag. Diese instruktive Entscheidung zeigt, wie man es als…
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Taylor Wessing sucht für den Düsseldorfer Standort eine/n Associate (w/m/d) im Bereich des Vergabe-, EU-Beihilfe- und…
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Die Bundesregierung habe wichtige Vorhaben aus ihrem Koalitionsvertrag mit Bezug auf Korruption und Transparenz angestoßen, die Umsetzung gehe jedoch oft nicht weit genug, so die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. (TI Deutschland).
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Nachdem am Mittwoch, 16.12.2015, der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts zustimmte, hat gestern, am 17.12.2015, auch der Bundestag in zweiter und dritter Lesung die Beschlussempfehlung (Gesetzentwurf in der Ausschussfassung) angenommen.
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Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am gestrigen Mittwoch dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Änderungsantrag durchgesetzt, der besonders den Personalübergang nach der Vergabe von Strecken im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) betrifft. Ein Änderungsantrag der Linksfraktion wurde von den drei anderen Fraktionen abgelehnt.
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Ab wann gelten nun die neuen EU-Schwellenwerte? Die Frage war alles andere als einfach zu beantworten, nun herrscht Klarheit: heute am 16.12.2015 werden die Verordnungen zur Änderung der noch geltenden, „alten“ EU-Richtlinien im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt unmittelbar. Die Änderungsverordnungen finden Sie bereits im Mitgliederbereich des DVNW, darin auch ersichtlich die genauen Euro-Beträge der neuen Schwellenwerte. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat zum Entwurf einer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts Stellung genommen und erheblichen Verbesserungsbedarf festgestellt.
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Im November besuchte der Staatssekretär des BMI, Klaus Vitt, das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern in Bonn. Neben der Vorstellung des Hauses und der E-Beschaffung stand die IT-Konsolidierung des Bundes als zentrales Thema auf der Agenda.
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Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte wirkt Verstößen gegen Transparenz, Diskriminierung und Wertungsfehlern effektiv entgegen. Verfahrensrelevante Unterlagen sind bereits in der Bekanntmachung eindeutig und erschöpfend zu fordern; ebenso müssen die aufgestellten Zuschlagskriterien konsequent angewendet werden.
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Zur Erinnerung: Dass die Beiträge im Vergabeblog mit einer Zeitschrift mithalten können, wissen Sie schon lange. Aber: Was lange Zeit fehlte, waren sinnvolle Zitierangaben. Die haben wir nun seit 1 1/2 Jahren und wir und unsere AutorInnen freuen uns, dass diese mehr und mehr genutzt werden! Also, denken Sie daran, nicht das Papier macht den Unterschied, sondern das Wort. So gelesen auf „Vergabeblog.de vom 12/12/2015, Nr. 24427“.
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Der Bund hat mit den bisherigen Projekten der Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) überwiegend gute Erfahrungen gemacht.
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Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf hat in dieser Entscheidung zahlreiche vergaberechtlich umstrittene Gesichtspunkte besprochen. Die Entscheidung ist eine tour d’horizon durch das Vergaberecht und Pflichtlektüre jedes vergaberechtlich Interessierten.
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Was, wenn die Leistungsbeschreibung einen Urheberrechtsvermerkt trägt? Thema der Woche im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.