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Wir freuen uns, vier weitere Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) begrüßen zu können. Zukünftig unterstützen uns…
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Die ALBA Group plc & Co. KG sucht für den Standort in Berlin-Charlottenburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt…
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Die ausführlich begründete Entscheidung zeigt auf, dass die Bedeutung einer ordnungsgemäßen, vollständigen, zeitnahen und nachvollziehbaren Dokumentation des Vergabeverfahrens von öffentlichen Auftraggebern in keinem Fall unterschätzt werden sollte. Dies gilt insbesondere für die Schätzung des Auftragswertes, aber auch für die Begründung eines Angebotsausschlusses aufgrund formaler Mängel des Angebotes. Öffentliche Auftraggeber tun in ihrem eigenen Interesse gut daran, sich dezidiert mit den in den Vergabeordnungen vorgesehenen Nachforderungsregelungen und der hierzu ergangenen aktuellen Rechtsprechung auseinanderzusetzen und es nicht bei lediglich floskelhaften Begründungen zu belassen.
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Wegen Wartungsarbeiten war der Vergabeblog vorrübergehend nicht ereichbar. Jetzt sind wir wieder für Sie da. Sogar noch etwas besser.
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Nach Bestimmungen in einigen Bundesländern soll in korruptionsgefährdeten Bereichen wie der Vergabestelle eine begrenzte Verwendungszeiten für Mitarbeiter gelten, entsprechend eine Rotation des Personals stattfinden. Ein interessanter Erfahrungsaustausch im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Am 23. Oktober 2014 findet in Berlin der 1. Deutsche Vergabetag 2014 des Deutschen Vergabe-netzwerks (DVNW) statt. In insgesamt acht Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und konkrete Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen die Workshops vorstellen. Heute der Workshop: “IT-Beschaffung in der Praxis: Im Spannungsfeld von Produktneutralität und Leistungsbestimmungsrecht”.
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Der sog. No-Spy-Erlass des Bundesministeriums des Innern (BMI) hat es in kürzester Zeit zu einiger Berühmtheit geschafft. Zuletzt war er Gegenstand einer Entscheidung der VK Bund (VK Bund, Beschl. v. 24.06.2014 – Az. VK 2-39/14, vgl. den Beitrag von RAin Sonja Stenzel). Nun hat das BMI eine, so wörtlich, “Handreichung zu praktischen Fragen bei der Anwendung und Auslegung” veröffentlicht.
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Die Berliner Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer eine Reform des Vergaberechts angekündigt. Dass diese im Vorfeld allein mit den Wirtschaftsverbänden abgestimmt worden sei, kritisiert das Berliner FAIRgabe-Bündnis – bestehend aus Gewerkschaften sowie umwelt- und entwicklungspolitischen Verbänden.
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Die Regeln zur Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise werfen nach wie vor Fragen auf. Die VK Nordbayern hat sich nun u.a. mit der Frage beschäftigt, wann ausnahmsweise nicht nur bei fehlenden sondern sogar bei fehlerhaften Erklärungen nachgefordert werden kann.
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Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession wird, insbesondere der Bereich der Entsorgungstätigkeiten, gerne genutzt um Aufgaben der Gemeinde vergaberechtsfrei auf einen Konzessionär zu übertragen. Allerdings lädt die Dienstleistungskonzession regelmäßig auch dazu ein, deren vergaberechtsfreien Anwendungsbereich zu überdehnen und unter dem Mantel der Konzession vergaberechtswidrige de-facto Vergaben durchzuführen.
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In einem Schulterschluss mit der Handwerkskammer Berlin und den Unternehmensverbänden Berlin-Brandenburg setzt sich die Berliner Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Cornelia Yzer, für eine Reform des Vergaberechts ein. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 19. August haben die Senatorin sowie UVB-Präsident Dr. Udo Niehage und Handwerkskammerpräsident Stephan Schwarz konkrete Vorschläge präsentiert.
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Insbesondere bei komplexen Bauausschreibungen mit oftmals umfangreichen Leistungsverzeichnissen kommt es in der Praxis immer wieder zu dem (vermeintlichen) Angebotsmangel, dass durch den Auftraggeber mit dem Angebot geforderte Produktangaben der Bieter, wie Fabrikats-, Hersteller- oder Typbezeichnungen im Angebot vollständig fehlen, teilweise unvollständig oder nicht eindeutig sind. Nach wie vor ist nicht abschließend geklärt, wie mit solchen „Angebotsmängeln“ im Vergabeverfahren umzugehen ist.
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Aktuelle veröffentlichte gerichtliche Entscheidungen haben in preisrechtlichen Angelegenheiten Seltenheitswert. Das kürzlich ergangene Urteil des Landgerichts Bonn räumt nun mit zwei weitverbreiteten Fehlvorstellungen über das öffentliche Preisrecht auf. Es zeigt einerseits auf, dass Preisprüfungen auch möglich sind, wenn ein Ausschreibungsverfahren stattgefunden hat und ein Vertrag über einen (vermeintlichen) Marktpreis geschlossen wurde. Darüber hinaus zeigt das Urteil auf, dass Preisprüfungsbehörden (PÜ´s) keinesfalls unfehlbar und ihre Preisprüfberichte für die Parteien rechtlich nicht bindend sind. Vielmehr besteht die Möglichkeit, gegen Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers, die auf Preisprüfberichte der PÜ´s gestützt werden, gerichtlich vorzugehen. Das Urteil des Landgerichts Bonn steht insoweit in einer Linie mit einem aktuellen Beschluss des OLG Koblenz vom 30.10.2013 (2 U 1116/12), in dem die Rechte von Auftragnehmern gegenüber Auftraggebern und den PÜ´s in ähnlicher Weise gestärkt werden.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) ist die führende Informations- und Wissensplattform im Vergaberecht. Aufgrund unseres rasanten Wachstums suchen wir ab sofort eine/n RechtsreferendarIn und/oder Wissenschaftliche/n MitarbeiterIn