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„Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben in meinem Amt, unseren Soldatinnen und Soldaten die bestmögliche Ausrüstung…
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Volljuristen (m/w) für den Fachbereich Vergabe in Friedberg (Hessen) gesucht
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in unbefristeter Festanstellung einen Volljuristen (m/w)…
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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch wie erwartet der neuen Vergabeverordnung (VgV) mit den Änderungswünschen des Bundesrates vom 26. März zugestimmt. Dieser hatte zuvor insgesamt 12, im wesentlichen formale, Änderungsbegehren in die neue VgV eingebracht.
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Ausweislich des vom BMWi im Vorfeld der Vergaberechtsreform eingeholten RambØll-Gutachtens verursacht der bei bei öffentlichen Vergaben einzuhaltende Prozeß jährlich Bürokratiekosten in Höhe von 19 Mrd. Euro, in etwa zu gleichen Teilen auf Seite der Bieter wie der Beschaffer. Auf Bieterseite war dabei bislang einer der größten Kostentreiber mit rund 10 % die Eignungsprüfung. Wenig verwunderlich und richtig, dass die Reformvorschläge des Ministeriums zur neuen VOL/A auch hier ansetzten. Neben der Einführung sog. Präqualifizierungsverfahren, also der auftragsunabhängigen, vorgelagerten Prüfung der Eignungsnachweise, sollte vor allem die Eignungsprüfung an sich vereinfacht werden. Dabei sahen die ersten Entwürfe sogar eine mutige, weil generelle Eignungsvermutung vor, die jedoch weder die Beschaffer noch Anbietervertreter im verantwortlichen DVAL wollten. Neu ist nun, dass statt vieler amtlicher Dokumente vor allem Eigenerklärungen der Bieter zu fordern sind und eine Heilungsmöglichkeit für fehlende Nachweise besteht – mit ein paar Stellschrauben für die Beschaffer.
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Sollten Sie nach den aktuellen EU-Schwellenwerten Ausschau halten, empfehlen wir Ihnen dringend, diese nicht auf den Webseiten der EU zu suchen. Da stehen nämlich noch die vom letzten Jahr (http://simap.europa.eu/supplier/opportunities-in-europe/index_de.htm). Die aktuellen finden Sie bei uns hier.
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In den 14 Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden sind Mitte 2008 insgesamt 270.335 Menschen beschäftigt gewesen. Davon waren 92.561 Frauen und 177.774 Männer, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/1385) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1271) hervorgeht.
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Die leidigen Nachunternehmer. Oft braucht man sie, aber eigentlich will man sie nicht. Der Nachunternehmer ist wie die Bietergemeinschaft eine Form der Kooperation und damit Leid und Segen. Vor jeder Entscheidung, zu kooperieren, sollten daher zahlreiche Faktoren bedacht werden (werden sie aber meist nicht), etwa: Kooperieren oder doch besser eigene Fachkräfte einstellen? Und: Besteht die Gefahr, dass der Kooperationspartner nach der Kooperation Kunden abzieht? Aber auch: Komme ich persönlich mit dem Geschäftsführer des Partners klar, kann ich mich mit seinen Zielen und Idealen identifizieren, „funkt“ es also zwischen uns? Die Konsequenzen, wenn es nicht „funkt“, spielten sich bislang vor allem auf der Vertragsebene ab: Preisanapassung, Kündigung, Schadensersatz. Der EuGH hat nun aber einen weiteren Faktor hinzugefügt, der bei der Frage des Nachunternehmereinsatzes von Anfang an wohl bedacht sein will: Ein Wechsel des Nachunternehmers durch den Auftragnehmer kann nämlich den öffentlichen Auftraggeber dazu veranlassen, den ganzen Vertrag zu kündigen und neu auszuschreiben. Das jedenfalls folgt aus einer neuen Entscheidung des EuGH v. 13.04.2010, Rs. C-91/08.
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Das Mittel aus deutschen Konjunkturprogrammen nicht vor europäischem Vergaberecht gefeit sind, mithin mit diesen Mitteln finanzierte Leistungen europaweit auszuschreiben und ggfs. auch an nicht-deutsche Unternehmen innerhalb der EU zu vergeben sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Bei der Vergabe von zwei Losen im Rahmen des Ausbaus der A2 Warschau – Lodz in Polen ging es nun noch eine Stufe weiter: Den Zuschlag erhielt der chinesischen Staatskonzern COVEC. Das Angebot lag 60 % unter dem kalkulierten Ausschreibungspreis der polnischen Behörden und immer noch um knapp ein Drittel unter den Angeboten der mitbietenden europäischen Konkurrenten.
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Die neue Vergabeverordnung (VgV) gilt bald verbindlich. Darin sollen der Gedanke der „grünen Beschaffung“ und die Umsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (2006/32/EG) durch die Änderungen in § 4 VgV und § 6 VgV hervorgehoben werden. Beim Kauf technischer Geräte und Ausrüstung regelt zukünftig § 4 Abs. 6 Nr.1 VgV bei Beschaffungen oberhalb der Schwellenwerte, dass mit der Leistungsbeschreibung im Rahmen der technischen Anforderungen vom Bieter Angaben zum Energieverbrauch zu fordern sind. Bei der Frage, wer letztendlich den Auftrag erhält, bestimmt dann § 4 Abs. 6 Nr. 2 VgV, dass der Energieverbrauch (mit)ausschlaggebendes Wertungskriterium sein kann.
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meldet heute die Wirtschaftswoche (WiWo). Schon heute zahle der Bund die Pensionen von mehr als 83000 verbeamteten Ruheständlern, was über zwei Mrd Euro im Jahr koste. In den kommenden 30 Jahren wachse das “Pensionärsheer” um knapp 38 Prozent auf etwa 115000: Bei einer jährlichen Erhöhung der Bezüge um drei Prozent müsse der Bundeshaushalt im Jahr 2050 die gut 3-fache Pensionslast von 8,7 Mrd schultern. Dabei existiere eine Vorsorge bislang so gut wie nicht. Den Beamten drohe gleichwohl keine schmerzhafte Reform – “Wahrscheinlicher sind steigende Steuern und höhere Schulden”. Den vollständigen Bericht der WiWo finden Sie hier.
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Erstmals wird in Nordrhein-Westfalen die Energieeffizienz zu einem entscheidenden Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Das sieht ein Erlass vor, den die Landesregierung auf Vorschlag von Wirtschaftsministerin Christa Thoben beschlossen hat. Mit dem Regelungswerk wird ein Erlass aus dem Jahre 1985 zur umweltfreundlichen Beschaffung durch die öffentliche Hand modernisiert und um die Energieeffizienz von Produkten und Verfahren erweitert. Der neue Erlass tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.
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Lange hat man nichts mehr davon gehört, nun sollen in dieser Woche tatsächlich die Arbeiten an einem zweifellos Maßstäbe setzenden Projekt für die elektronische Vergabe (eVergabe) beginnen: Unter dem Arbeitstitel „Einer für alle“ will subreport Verlag Schawe GmbH, ein Unternehmen, das seit 2001 eine eigene eVergabe-Lösung anbietet, noch dieses Jahr eine als “Adapter” bezeichnete Lösung zur Verfügung stellen, mit der die fast 60 verschiedenen eVergabe-Plattformen in Deutschland zentral, d.h. über einen einzigen, interoperablen Einstieg bieterseitig adressiert werden können – der lang erwartete, universelle Bieterclient. Ist das Ende des Flickenteppichs eVergabe also tatsächlich in Sicht?
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Wir freuen uns sehr, im Team des Vergabeblog zwei neue, kompetente Autoren begrüßen zu können, Dr. Rainer Noch sowie Monika Prell.
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Es wird ja immer wieder die angebliche Intransparenz bei der Rechtsetzung der VOL und VOB durch die hierfür zuständigen Verdingungsausschüsse kritisiert. Das für den DVAL zuständige BMWi hat nun dessen „Arbeits- und Organisationsschema“ auf der Webseite des Ministeriums öffentlich eingestellt.
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Der Kölner Stadtkämmerer Dr. Norbert Walter-Borjans sprach sich bei der Eröffnung der Branchenwerkstatt „Öffentliche Unternehmen führen und steuern“ am 14. März in Köln dafür aus, dass die Leitlinie für die zukünftige Beteiligungspolitik der Städte und Gemeinden weder die ideologische Festlegung nach dem Motto „Privat vor Staat auf Teufel komm raus“ noch das dogmatische Festhalten an jeder kommunalen Beteiligung sein müsse.