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Am 25. & 26. Oktober 2018 findet der 5. Deutsche Vergabetag im Presse- und Informationsamt der…
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Zur Unterstützung seiner Vergabeverfahren sucht der AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt…
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Welche Mittel im Jahr 2017 für den Neu- und Ausbau von Projekten des Bedarfsplans Straße den Ländern zur Verfügung stehen, interessiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
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Das Bundeskartellamt hat Ende Juli den Abschlussbericht seiner Sektoruntersuchung der Zement- und Transportbetonindustrie veröffentlicht. Das Bundeskartellamt kann die Untersuchung eines bestimmten Wirtschaftszweiges durchführen, wenn besondere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb im Inland möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist (Sektoruntersuchung, § 32e GWB).
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Kann ein Bieter im Rahmen der Angebotserstellung erkennen, dass ein Leitfabrikat den an anderer Stelle geforderten technischen Mindestanforderungen nicht entspricht, muss er dies vor Ablauf der Angebotsfrist rügen. Versäumt ein Bieter die Rüge eines solchen erkennbaren Vergaberechtsverstoßes, kann er sich im Nachprüfungsverfahren
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Wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie in der neuesten Ausgabe seines Aktuellen Zahlenbildes mitteilt, legte der baugewerbliche Umsatz* im Mai im Vergleich zum Vorjahresmonat um nominal 16,2 % zu. Alle Bausparten weisen ein zweistelliges Umsatzplus aus.
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Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Dobrindt hat vergangenen Donnerstag 209 Förderbescheide aus dem milliardenschweren Bundesprogramm für den Glasfaserausbau vergeben. In der vierten Runde überreicht das BMVI rund 865 Millionen Euro Fördermittel an Landkreise und Kommunen in unterversorgten Regionen und ermöglicht damit Gesamtinvestitionen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro.
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Der Beschluss des OLG München ist in dreierlei Hinsicht interessant (und überzeugend): Erstens stellt das Gericht (jedenfalls im Leitsatz) klar, dass eine einmal in Gang gesetzte Rechtsmittelfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Kalendertage nach Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge) nicht durch nachfolgende „Verhandlungen“ gehemmt werden kann. Zweitens muss ein „mit dem Angebot“ geforderter Eignungsnachweis (hier: Zertifizierung)
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Das Bundeskartellamt wird kein Verfahren gegen die geplante Beteiligung des Unternehmens German Naval Yards Kiel GmbH („GNYK“) an der ARGE K130 im Hinblick auf das deutsche und europäische Kartellverbot einleiten. Die ARGE K130 ist ein bestehendes Konsortium der Unternehmen Thyssen Krupp Marine Systems GmbH und der Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG.
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Vor 25 Jahren wurde das Europäische Umweltzeichen – das EU Ecolabel – ins Leben gerufen. Ca. 40.000 Produkte und Dienstleistungen in ganz Europa sind damit ausgezeichnet. Es entspricht – wie der Blaue Engel – den Anforderungen des § 34 VgV und kann daher in Ausschreibungen als Nachweis zur Einhaltung der Kriterien des Zeichens verlangt werden.
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Versieht ein Bieter die vom Auftraggeber geforderte Urkalkulation mit einem Sperrvermerk, kann der Auftraggeber das Angebot aus diesem Grund nicht ausschließen, sondern ist zur Nachforderung verpflichtet.
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Für Staubsauger, Hygienepapiere, Ordner sowie andere Produkte aus Recyclingkarton hat das Umweltbundesamt neue Leitfäden für die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung herausgegeben.
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Der Bund ist an insgesamt 29 Projekten der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) beteiligt.
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Seit der Vergabereform 2016 darf ein Auftraggeber im Verhandlungsverfahren die aufgestellten Mindestanforderungen nicht mehr verändern. Dadurch hat das Verhandlungsverfahren in dramatischer Weise an Flexibilität verloren. Die festgelegten Mindestanforderungen müssen zudem klar und bestimmt sein, ansonsten droht eine Zurückversetzung in das Stadium vor Erstellung der Vergabeunterlagen.
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Die Hochschulverwaltung der Bergischen Universität Wuppertal sucht für das Dezernat Forschungsförderung und Drittmittelverwaltung, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Beschaffung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in in der zentralen Vergabestelle. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie in unserem Stellenmarkt.
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Ungenauigkeiten und Widersprüche in Angeboten verlangen Auftraggebern häufig die schwerwiegende Entscheidung ab: Ausschluss des Angebotes oder nicht? Bei einem Ausschluss droht die Rüge gefolgt vom Nachprüfungsantrag. Wenn der Auftraggeber das Angebot aufklärt und in der Wertung belässt, besteht ebenfalls das Risiko, dass ein konkurrierender Bieter dies angreift oder die Vergabekammer den Ausschlussgrund in einem Nachprüfungsverfahren selbst erkennt. Die Vergabekammer Westfalen entwickelt für diese Problematik eine nachvollziehbare und praktikable Lösung, die Auftraggebern mehr Sicherheit gibt.