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Nachdem das BMWi den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Wettbewerbsregisters (WRegG) vorgelegt hat (Anm. d.…
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Die GBG – Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft sucht für den Bereich Baumanagement zum nächstmöglichen Termin einen Bauingenieur /…
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Der Staat schwimmt im Geld, was kommt an bei den Kommunen? Was muss passieren , damit Deutschland eine Insel des Wohlstands bleibt? Und ist das überhaupt möglich? Dazu im Interview Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte-und Gemeindebunds, nachzulesen hier.
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Mit deutlichen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e.V. RA Michael Knipper die aktuelle Debatte über die Ausgestaltung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr und sogenannte Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP).
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Für das Schleswig-Holsteinische Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG) – in Kraft seit 01.08.2013 – sind die Anwendungshinweise überarbeitet und vereinfacht worden. Diese sollen öffentliche Auftraggeber unterstützen und einer möglichst einheitlichen Verwaltungspraxis dienen. Neben Anwendungshinweisen zu neuen Formblättern wird vor allem auf die seit dem 01.02.2017 geltende Erhöhung des nach § 4 Abs. 3 TTG zu zahlenden Mindeststundenentgelts von 9,18 auf 9,99 Euro hingewiesen.
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Bei der Baudurchführung geht es immer auch im Schnelligkeit. Vergabestellen sind daher stets bemüht, das Vergabeprocedere zu beschleunigen. Im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) gibt es gerade eine neue, interessante Diskussion zur zeitlichen Abfolge von Gewerbezentralregisterauszug, Zuschlagsentscheidung und Bieterinformation nach § 134 GWB (hier). Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Das OLG Frankfurt a.M. hatte sich in seiner Entscheidung u.a. mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Missachtung des im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) normierten Grundsatzes des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehre eine Bestimmung des Vergaberechts i.S.d. § 97 Abs. 7 GWB a.F. darstellt, auf die sich der betroffene Bieter im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens berufen kann. Das Gericht verneinte dies und kam folgerichtig zu dem Ergebnis, dass die Antragstellerin hinsichtlich der Geltendmachung dieses Verstoßes nicht antragsbefugt sei.
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Am 31.03.2017 hat der Bundesrat das bereits am 10.03.2017 vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts“ (siehe hier) beschlossen. Dieses verankert in den §§ 650 a – 650 v BGB erstmals spezielle gesetzliche Regelungen zum Bauvertrag (§§ 650 a – 650 o), zum Architekten- und Ingenieurvertrag (§§ 650 p – 650 t) und zum Bauträgervertrag (§§ 650 u – 650 v). Die Änderungen treten zum 01.01.2018 in Kraft und betreffen nur Verträge, die ab diesem Tag abgeschlossen werden. Altverträge sind von der Änderung nicht betroffen.
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Ebenso wie das OLG Celle (Anm. d. Red.: siehe dazu den Beitrag von Herrn Dr. Neusüß in Vergabeblog.de vom 21/04/2016, Nr. 25442) stellt die 3. Vergabekammer Sachsen-Anhalt sehr hohe Anforderungen an eine Verfahrensaufhebung wegen Nichtfinanzierbarkeit.
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Am 3. April 2017 endete die „Begutachtungsfrist“ für die Reform des Vergaberechts in unserem Nachbarland Österreich. Die Zeit drängt: Da Österreich die Europäische Vergaberichtlinie – anders als Deutschland – bislang nur unvollständig umgesetzt hat, droht eine Klage der EU. Hauptziel der Novelle ist es, das so genannte „Bestbieterprinzip“ weiter zu stärken. Das Preisdiktat soll bei der öffentlichen Beschaffung dagegen an Gewicht verlieren, stattdessen mehr soziale und ökologische Kriterien miteinfließen, um Lohn- und Sozialdumping zu unterbinden, zudem Bürokratie abgebaut und mehr Transparenz geschaffen werden.
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Die Bundesingenieurkammer (BIngK) warnt vor einer Abschaffung der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und hat eine „Pro-HOAI“-Webseite ins Leben gerufen.
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Ein ungewöhnlich/unangemessen niedriges Angebot darf nicht bezuschlagt werden. Das regeln die § 60 Abs. 3 VgV und § 16d EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A. Erscheint der Preis eines Angebotes deshalb ungewöhnlich/unangemessen niedrig, so muss der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung verlangen und es näher prüfen (§ 60 Abs. 1 und 2 VgV, § 16d EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Hierfür haben weite Teile der deutschen Vergaberechtsprechung sog. „Aufgreifschwellen“ entwickelt, bei deren Erreichen der Auftraggeber verpflichtet ist, den Angebotspreis eingehend aufzuklären und zu prüfen.
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In einer kleinen Serie möchten wir Ihnen unsere Beiratsmitglieder vorstellen. Diesmal stellten wir unsere Fragen an Dr. Martin Schellenberg. Herr Schellenberg ist Rechtsanwalt und Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, Vorsitzender der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerkes und gehört seit der Stunde Null dem Beirat des DVNW an. Er berät seit vielen Jahren Bundesministerien und Auftraggeber der öffentlichen Hand bei der Durchführung von Vergabeverfahren, öffentlichen Beschaffungsprojekten, Privatisierungen und IT-Projekten und vertritt diese in vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten.
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Wie auf Vergabeblog.de mehrfach berichtet (s.u.), will die Bundesregierung ein Wettbewerbsregister einführen, welches von öffentlichen Auftraggebern genutzt wird. Diese sollen in dem Register vor der Vergabe von Aufträgen abfragen, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist. Am 29.03.2017 hatte das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf des federführenden Bundeswirtschaftsministeriums zugestimmt.
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Die Hochschulverwaltung der Bergischen Universität Wuppertal sucht für das Dezernat Forschungsförderung und Drittmittelverwaltung, Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen, Beschaffung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in in der zentralen Vergabestelle. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie in unserem Stellenmarkt.