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Morgen, am 28.03.2014, ist die Veröffentlichung der neuen EU-Vergaberichtlinien im Amtsblatt der EU vorgesehen. Damit würden…
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Referentin/Referent im Bereich strategischer Einkauf in Offenbach am Main gesucht
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) sucht im Referat „Beschaffung“ des Geschäftsbereichs „Personal und Betriebswirtschaft“ in Offenbach am…
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Ein Landkreis in Rheinland-Pfalz hatte im Jahr 2004 die Einsammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) an einen privaten Entsorger vergeben. Die Ausschreibungsunterlagen sahen vor, dass der erfolgreiche Bieter an den Landkreis ein über die Vertragslaufzeit unveränderliches Entgelt für die Möglichkeit der Mitbenutzung der kommunalen Papiertonnen für die Erfassung von Verkaufsverpackungen aus PPK zu zahlen hatte. Nachdem während der Vertragslaufzeit die Entgelte, die der private Entsorger seinerseits von den für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen aus PPK zuständigen Dualen Systemen für die Mitbenutzung erhält, gesunken waren, wollte der private Entsorger auch das an den Landkreis zu zahlende Entgelt kürzen; dies allerdings ohne Erfolg (LG Kaiserslautern, Urteil v. 28.07.2010 – 2 O 298/08 – nicht rechtskräftig).
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Fortan wollen wir im Vergabeblog ab und an auch abseits des unmittelbaren vergabe(rechtlichen) Bezugs über den eigenen Tellerrand schauen und Ihnen Informationen liefern, die jedenfalls mittelbar von Interesse sind. Dementsprechend lautet diese neue Beitragskategorie im Vergabeblog auch “Tellerrand”. Den Auftakt bildet dieser Beitrag, dessen Titel deswegen in Anführungszeichen steht, weil er genau so von der Uni Rostock verwendet wird. Diese startet zum Wintersemester 2010/2011 mit dem neuen Bachelorstudiengang „Good Governance” eine Juristenausbildung ohne Staatsexamen. Bemerkenswert: Man will damit “den universitären Anspruch an die Juristenausbildung erhöhen“. So so.
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„Die Erholung hat die deutsche Wirtschaft in ihrer vollen Breite erfasst”, wird Rainer Brüderle heute in einer Pressemitteilung seines Ministerium zitiert. Industrie als auch Dienstleistungssektor befänden sich im Aufwind. Anlass der frohen Botschaft: Das Statistische Bundesamt (StBA) in Wiesbaden hat seine Schnellmeldung vom 13.08. zur wirtschaftlichen Entwicklung bestätigt. Demnach nahm die wirtschaftliche Aktivität im zweiten Vierteljahr mit +2,2 % zum Vorquartal zu – mehr als in jedem anderen Quartal seit der Einheit. Laut StBA waren es im Inland vor allem die Investitionen von Staat und Unternehmen, die für den Aufschwung im zweiten Quartal sorgten. Explizit werden auch “die positiven Auswirkungen der staatlichen Konjunkturprogramme” genannt.
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Haben Sie´s gewußt? Seit dem 19. Juli 2010 befinden sich die Vergabekammern des Bundes auf dem Gelände des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in Bonn. Die Vergabekammern haben ab diesem Zeitpunkt folgende neue Postanschrift: Villemombler Str. 76 53123 Bonn Die Fax- und Telefonnummern bleiben unverändert.
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Im Internet kursieren zahlreiche Vorlagen und Muster für die Erstellung von Vergabevermerken – die meisten sind veraltet oder unvollständig und damit unbrauchbar. Dabei ist die eigenständige Erstellung des Vergabevermerks eine der wesentlichen Aufgaben des öffentlichen Auftraggebers, die er auch nicht delegieren kann! Der Transparenzgrundsatz verlangt, dass die einzelnen Schritte der Vergabe nachvollziehbar dokumentiert werden – nachvollziehbar vor allem für den Rechnungsprüfer und die Vergabekammer. Vergabeblog stellt Ihnen die Vorlage eines mustergültigen Vergabevermerks zur Verfügung – natürlich wie immer kostenlos. Gleichwohl gilt: Muster von Vergabevermerken ersetzen nicht die eigene Denkarbeit.
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§ 12 Abs. 1 der neuen VOL/A sieht vor, dass, sofern eine Ausschreibung im Internet bekanntgemacht wird, diese “auch zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de” ermittelbar sein muss. Eine gute, weil vernünftige Regelung im Sinne der Bieter, die sich nicht auf unzähligen elektronischen Bekanntmachungsplattformen von Ländern, Städten und Gemeinden parallel informieren wollen und können. Damit aber eine Ausschreibung auf bund.de überhaupt vernünftig gesucht und gefunden werden kann, muss sie zuvor entsprechend für die dortige Datenbank aufbereitet werden, z.B. nach Auftragsgegenstand, Ort der Leistungserbringung, etc. Diese Aufbereitung erledigen bislang private Ausschreibungsdienste und stellen die so recherchierbaren Ausschreibungen mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen interessierten Bietern zur Verfügung. Das die Neuregelung bei diesen auf Widerstand stößt, überrascht also wenig. Staatlich verordnete Wettbewerbsverzerrung oder Sturm im Wasserglas?
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Die Bundesregierung plant eine Kürzung der Mittel zur Städtebauförderung. Auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2555) zur ”Zukunft der Städtebauförderung“ heisst es (17/2664), die Kürzung erfolge vor dem Hintergrund der aktuellen Konsolidierungsmaßnahmen zum Bundeshaushalt.
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Wo wir gerade beim Thema Umwelt waren: Im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sollen bis Ende 2011 insgesamt 600 herkömmliche Desktop-PCs durch „moderne, energieeffiziente Notebooks“ (so die Pressemitteilung) ersetzt werden. Zusammen mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) wurden die Stromverbrauchswerte im täglichen Arbeiten über einen längeren Zeitraum gemessen, die so ermittelten möglichen Stromeinsparungen waren Grund der Entscheidung. Ist das aber nicht ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen?
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Am 16. Juni richtete der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin die Fachkonferenz „Grüne Beschaffung. Handlungsfelder und politische Rahmenbedingungen“ aus. Nun liegt der Konferenzreport vor.
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Laut Handelsblatt schreibt nur die Hälfte der Notenbanken der 16 EU-Mitgliedsstaaten ihre Aufträge zum Druck der Euro-Banknoten europaweit aus. Nun will die Deutsche Bundesbank, die von allen das größte Bargeldvolumen hält, für das Jahr 2011 den Druck der Scheine zu 80 Prozent an Betriebe in Frankreich und den Niederlanden vergeben.
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Die EU-Kommission prüft gegenwärtig die Notwendigkeit einer Initiative zur Verbesserung des geltenden Rechtsrahmens für Konzessionen. Dazu hat sie u.a. einen Fragebogen für öffentliche Auftraggeber, die Konzessionen vergeben, als auch für Bieter erstellt.
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Im Zusammenhang mit der Verzögerung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Lehnt der Bieter den verspäteten und abändernden Zuschlag ab, geht es meist um Schadensersatzansprüche der Vergabestelle, die einen teureren Bieter beauftragen muss. Häufiger sind jedoch die Fälle, in denen der Bieter wegen eines verzögerten und abändernden Zuschlags Mehrvergütungsansprüche geltend macht. Meist ist eine mit dem Zuschlag mitgeteilte Veränderung des Bauzeitenplans Anlass der Streitigkeiten. Fraglich ist dann, ob dadurch das ursprüngliche Angebot des Bieters aus dem Vergabeverfahren angenommen wird, oder das abändernde Zuschlagsschreiben eines neues Angebot ist, das durch den Bieter erst noch angenommen werden muss. Der BGH hat nun kürzlich seine bisherige Rechtsprechung (Grundsatzurteil vom 11. Mai 2009 – VII ZR 11/08) zu Mehrvergütungsansprüchen nach verzögertem Zuschlag bestätigt (Urteile vom 22. Juli 2010 – VII ZR 129/09 u. VII ZR 213/08).
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Auch wenn der Titel es suggerieren mag – mangels Vergleichbarkeit von Zeitraum, Aufwand und Mitteln ist keine Gegenüberstellung angestrebt, interessant ist es trotzdem: Für die Sanierung von Bahnhöfen sind aus den Konjunkturpaketen I und II bisher 82 Millionen Euro verwendet worden (Antwort der Bundesregierung 17/2692 auf Kleine Anfrage Bündnis 90/Die Grünen 17/2585). Für die Erhaltung der Bundesfernstraßen sind von 2003-09 allein in NRW 2,02 Milliarden Euro aufgewendet worden, zur Fertigstellung begonnener Bedarfsplanprojekte werden ab 2011 noch ca. 1,3 Mrd. Euro eingesetzt (Antwort der Bundesregierung 17/2700 auf eine andere Kleine Anfrage der Fraktion 17/2603).