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Die Vergabekammer hat sich in einer lesenswerten Entscheidung mit etlichen schwierigen Themen des Vergaberechts befasst. Aus…
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Die SammlerUsinger Rechtsanwälte Partnerschaft mbB sucht einen Rechtsanwalt (m/w/d) mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung für den…
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Die Empfehlung, den Pech-und-Pleiten-Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) besser abzureißen als ihn bis zum Sankt Nimmerleinstag zu sanieren, hatten ja schon Viele. Fast unbemerkt schrieb der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH europaweit den “Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten” aus (TED 2017/S 051-094556).
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Deutschland hat im Bereich der digitalen Dienstleistungen und Transparenz der Verwaltung großen Nachholbedarf. Das war die einhellige Meinung der Sachverständigen in einem Öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Digitale Agenda
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Bedarfsposition, Eventualposition, Wahlposition oder Alternativposition worin liegt der Unterschied? Viele öffentliche Auftraggeber verwenden die Begriffe relativ unbedarft und messen dieser Frage wenig Bedeutung bei. Wie eine aktuelle Entscheidung der Vergabekammer des Bundes zeigt, kann genau das aber ziemlich riskant sein.
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Öffentliche Auftraggeber des Bundes können seit gestern ihre Bedarfe für Rahmenverträge über das neue elektronische Bedarfserhebungstool (BET) an die zentralen Vergabestellen des Bundes melden.
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Die zum 1. Januar 1996 erfolgte Übertragung der Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf die Länder (Regionalisierung) hat den Wettbewerb in diesem Marktbereich befördert. Zu dieser Einschätzung gelangt die Bundesregierung in ihrem „Bericht zur Vergabepraxis im Schienenpersonennahverkehr nach der Änderung der Vergabeverordnung vom 1. Dezember 2002“, der als Unterrichtung (18/12711) vorliegt.
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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat gestern eine Studie veröffentlicht, die die sog. EPC-Fähigkeit (Engineering, Procurement & Construction) deutscher Unternehmen untersucht für die Bereiche Bauwirtschaft, Maschinen- und Anlagenbau, Bahnindustrie, Planung und Beratung sowie Elektro- und Elektronikindustrie.
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Mit dem Thema „Moderner Staat – Chancen durch Digitalisierung“ befasst sich der Ausschuss für Digitale Agenda am Mittwoch, 21. Juni 2017 in einem öffentlichen Fachgespräch.
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Mit dem Beitrag im Vergabeblog am 18.4.2017 unter dem Titel „eVergabe: Heute zündet die 2. Stufe der Umsetzungspflicht für Zentrale Vergabestellen“ wurde über die die grundsätzliche Verpflichtung zur eVergabe durch Zentrale Beschaffungsstellen ab dem 18.4.2017 berichtet (Vergabeblog.de vom 18/04/2017, Nr. 30786). Bereits ein Jahr zuvor wurde die 1. Stufe mit Inkrafttreten des neuen oberschwelligen Vergaberechts im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) gezündet.
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Allein die fehlerhafte Wahl des Vergabeverfahrens rechtfertigt als schwerer Vergabeverstoß bereits den Widerruf einer Zuwendung, ohne dass der Zuwendungsgeber verpflichtet ist, einen zusätzlichen Verstoß gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung zu belegen. Ein unzulässiges Vergabeverfahren (hier: die beschränkte Ausschreibung) kann nicht im Nachhinein damit gerechtfertigt werden, dass auch eine andere Vergabeart (hier: die freihändige Vergabe) zulässig gewesen wäre.
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Das Präsidium des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie hat Dieter Babiel zum Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes ernannt. Babiel tritt spätestens zum 01.11.2017 die Nachfolge von RA Michael Knipper an, der – nach über 21 Jahren als Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes – in den Ruhestand tritt (Foto: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. ).
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Heute Abend findet in Berlin-Mitte das nächste Treffen der Regionalgruppe Berlin des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Wenn Sie noch teilnehmen möchten, Anmeldung hier. Noch kein Mitglied im DVNW? Zur Anmeldung geht es hier.
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Die in § 97 GWB normierten Grundsätze des Vergaberechts sind während des gesamten Vergabeverfahrens einzuhalten. Neben der Erstellung der Vergabeunterlagen zur Angebotsaufforderung stellt dabei die Angebotswertung in ihren vier Stufen für die Zuschlagserteilung ein wesentliches Instrument dar.
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Am 1. bzw. 2. Juni haben Bundestag und Bundesrat notwendige Änderungen zum Inkraftreten der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) beschlossen. Geändert wurden § 30 Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) sowie § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO).
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Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßt den Beschluss von Bund und Ländern zur Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft. Damit wird der Bau und der Unterhalt der Bundesfernstraßen neu organisiert und die Planung und Umsetzung von Neubau- und Erhaltungsmaßnahmen des Netzes in einer Hand gebündelt.
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Bei der Bundesingenieurkammer (BIngK) hat sich der neue Arbeitskreis EUROPA konstituiert.
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Öffentlich-öffentliche Kooperationen sind nicht grundsätzlich vom Vergaberecht ausgenommen. Vergabefrei sind sie nur, wenn – im Ausnahmefall – die Grundsätze der interkommunalen Zusammenarbeit greifen. Mit den Details dieser Grundsätze beschäftigt sich das OLG Naumburg in seiner Entscheidung vom 17.03.2017, die noch auf Grundlage der bis zum 18.04.2016 geltenden Rechtslage erging, aber auch für die Auslegung des aktuellen § 108 Abs. 6 GWB herangezogen werden kann.
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Darf die Vergabestelle bei einer beschränkten Ausschreibung oder freihändigen Vergabe Angebote von Bietern akzeptieren, die sie gar nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert hat? Interessante Frage und Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.