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Die EU-Kommission hat am 07.03.2019 beschlossen, Aufforderungsschreiben an sieben Mitgliedstaaten (Österreich, Frankreich, Deutschland, Polen, Portugal, Schweden…
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Die Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. (ABSt) sucht am Standort in Dresden eine neue Geschäftsführung (m/w/d). Nähere Einzelheiten…
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Der sog. No-Spy Erlass des Bundesministerums des Innern, nach dem Anbieter von ITK-Produkten versichern müssen, keinen Auskunftspflichten ausländischer Geheimdienste zu unterliegen, ist Thema der Abendgala des 2. Deutschen Vergabetages. Es diskutieren, wohl in dieser Konstellation einmalig anzutrefffen: Christina Kampmann, Mitglied des Deutschen Bundestages (Mitglied im Innenausschuss und Ausschuss Digitale Agenda), Heinz-Peter Dicks, Vors. Richter, Vergabe- und 2. Kartellsenat, OLG Düsseldorf, Dr. Oliver Maor, Bundesministerium des Innern, Felix Zimmermann, BITKOM, und Dr. Friedrich Ludwig Hausmann, PWC. Zu Programm & Anmeldung.
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Im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hat sich eine rege Diskussion um die Umsetzung der eVergabepflicht als Teil der Vergaberechtsreform entwickelt. Der aktuelle Entwurf der VgV enthält hierzu Regelungen. Im Kern: Keine verpflichtende Signatur (Textform reicht) und eine Registrierung für den Erhalt der Bekannmachung und der Vergabeunterlagen ist unzulässig. Sie finden weitere Informationen und die Diskussion darüber im Mitgliederbereich hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Das VG Düsseldorf hat das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) dem VerfGH Münster zur Prüfung vorgelegt. Nach Auffassung des VG Düsseldorf ist das TVgG-NRW mit der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vereinbar. Es verpflichtet Anbieter von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dazu, ihren Arbeitnehmern mindestens den Lohn zu zahlen, der in einem sogenannten „repräsentativen“ Tarifvertrag vereinbart ist.
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Das Bundeskartellamt hat eine Informationsbroschüre zur Aufdeckung von Submissionsabsprachen veröffentlicht. Eine Checkliste mit typischen Indikatoren soll es Vergabestellen erleichtern, Hinweise auf mögliche Absprachen von Unternehmen im Rahmen der Vergabeverfahren zu erkennen.
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Primärer Rechtsschutz bei Auftragsvergaben unterhalb der europäischen Vergabeschwellenwerte kann regelmäßig – abgesehen von besonderen landesrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten, z.B. in Sachsen-Anhalt – vor den ordentlichen Gerichten gewährt werden.
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In der aktuellen Ausgabe des Ministerialblattes NRW wurde ein gemeinsamer Runderlass des Finanzministeriums, des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und des Ministeriums Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr vom 06.08.2015 zur „Beschaffung von Leistungen zum Zweck der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen“ veröffentlicht.
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Darauf haben sicherlich viele Kommunen gewartet: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen veröffentlicht.
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Am 15. und 16. Oktober 2015 findet in Berlin der zweite deutsche Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. In insgesamt 12 Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen einzelne Workshops vorstellen. Heute der Workshop C.1: Zuschlagskriterien, Wirtschaftlichkeit und Methoden.
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Öffentliche Auftraggeber können bei der Frage, ob sie ein Angebot im Hinblick auf dessen Auskömmlichkeit überprüfen, sowohl auf Erfahrungswerte aus vergleichbaren Ausschreibungen, als auch auf die Preise von ausgeschlossenen Angeboten zurückgreifen.
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Eine Fusion des deutschen Rüstungskonzerns Krauss-Maffei Wegmann mit dem französischen Konzern Nexter würde unter die Zusammenschlusskontrolle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fallen und wäre damit vom Bundeskartellamt zu prüfen.
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Der Rat der IT-Beauftragten der Ressorts des Bundes hat mit Beschluss vom 29. Juli Kriterien für die Nutzung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft durch die Bundesverwaltung festgelegt. Ziel, trotz Auslagerung der Datenhaltung und -verarbeitung “die Autonomie und Handlungsfähigkeit der IT des Staates zu erhalten und insbesondere die technologische Souveränität für die IT des Staates zu stärken”, weshalb, “vor Inanspruchnahme und Beschaffung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft zu prüfen [ist], ob vergleichbare und anforderungsgerechte Leistungen durch die Bundesverwaltung selbst oder im Auftrag der Bundesverwaltung durch Dritte bereitgestellt werden.” Dabei wird abermals explizit auf ein mögliches Ausspähen durch ausländische Geheimdienste Bezug genommen.
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Wie angekündigt, stellen wir Ihnen fortan mit der neuen Serie “Steckbriefe” die Autorinnen und Autoren hinter den Beiträgen vor. Heute, Frau Dr. Valeska Pfarr, Rechtsanwältin bei Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart. Sie ist auf das Vergaberecht spezialisiert, ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der Beratung der öffentlichen Hand. Einen Überblick über die Beiträge von Dr. Pfarr finden Sie hier.
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Für die Einführung der Infrastrukturabgabe („PKW-Maut“) ist bereits eine Ausschreibung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgt.