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Am 25. & 26. Oktober 2018 findet der 5. Deutsche Vergabetag im Presse- und Informationsamt der…
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Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH („Cyberagentur“) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Jurist/in mit…
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Vertreter der öffentlichen Hand unter Führung des Bundesinnenministeriums und Vertreter des Hightech-Verbands BITKOM haben sich auf neue Bedingungen für den Einkauf von Informationstechnologie verständigt. Mit den neuen „EVB-IT Erstellung“ (EVB-IT: „Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“) steht nunmehr ein weiterer Mustervertrag zur Vergabe öffentlicher Aufträge zur Verfügung. Dieser richtet sich speziell an die Erstellung von Individualsoftware und Anpassung von Standardsoftware.
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Gut gemeint ist noch nicht gut gemacht, wird sich der unterlegene Bieter denken: In einer Ausschreibung bot er ein aus seiner Sicht besseres Produkt als das vom Auftraggeber geforderte an – und wurde vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Zu Recht, wie der Vergabesenat entschied. Dass die Leistungsbeschreibung eine unzulässige Produktvorgabe enthielt, spielte keine Rolle.
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Das Bundeskartellamt hat gegen das Unternehmen Moravia Steel Deutschland GmbH mit Sitz in Kürten ein Bußgeld iHv. 10 Mio. Euro verhängt. Damit hat die Behörde das Ermittlungsverfahren gegen Hersteller und Lieferanten von Schienen wegen wettbewerbswidriger Absprachen zu Lasten der Deutschen Bahn AG abgeschlossen.
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Nachdem der EuGH im Jahre 2008 die damaligen Tariftreueregelungen des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes (LVergabeG) für europarechtswidrig erklärt hatte (Urteil v. 03.04.2008, Rs C-346/06, Rüffert ./. Land Niedersachsen), unternimmt das Land jetzt einen erneuten Versuch, „Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenzuwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, und Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme zu mildern“ (LT Drs. 17/259). An Vorbildern und Orientierungshilfen für die Gestaltung des Gesetzestextes mangelt es dem Niedersächsischen Gesetzgeber Dank der in den letzten Jahren zu beobachtenden „Renaissance“ der Landesvergabegesetze immerhin nicht.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW), ein internetbasiertes Expertennetzwerk zum Vergaberecht und Public Sector, vereint bereits mehrere Tausend Mitglieder aus Verwaltung, Wirtschaft, Rechtspflege, Wissenschaft und Politik (Mitgliederstruktur s. Grafik). Hierzu zählen Öffentliche Einkäufer aus Bund, Ländern und Kommunen, überregional tätige Organisationen und NGOs, ebenso wie global aufgestellte Unternehmen und leistungsstarke Mittelständler. Das DVNW repräsentiert damit wie kein zweites Netzwerk den Public Sector in Deutschland. Zudem existierten Regionalgruppen in Berlin, Hamburg, Köln/Bonn, Frankfurt, München und Stuttgart für den unmittelbaren persönlichen Austausch vor Ort. Wenn Sie noch kein Mitglied sind, können Sie die kostenfreie Mitgliedschaft bei der Geschäftsstelle des DVNW hier beantragen.
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In Baden-Württemberg ist das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) zum 01. Juli 2013 in Kraft getreten. Es soll sicherstellen, dass öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen sowie sonstiger öffentlicher Auftraggeber, die in Baden-Württemberg Aufträge vergeben, nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags ein Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Es findet Anwendung auf öffentliche Aufträge, deren Vergabe ab dem 01.07.2013 eingeleitet worden ist.
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Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen vorgelegt (e-invoicing). Begleitet wird diese Richtlinie von einer Mitteilung, in der die Kommission ihre Vorstellungen von einer vollständigen Digitalisierung der öffentlichen Auftragsvergabe, die sogenannte durchgängig elektronische Vergabe („end-to-end e-procurement“), beschreibt. Im September lädt die Kommission zu einer Konferenz zum Thema.
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Die Vergabeverordnung (VgV) wird wieder einmal erneuert. Die „siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ soll noch vor Ablauf dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Hauptgegenstand der Novellierung ist die – eingeschränkte – Zulassung bieterbezogener Qualitätsmerkmale als Zuschlagskriterien im Bereich der sogenannten „nachrangigen Dienstleistungen“. Außerdem sollen die EU-Schwellenwerte in Zukunft über eine dynamische Verweisungsnorm bestimmt werden.
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Passend zum Entwurf der 7. Änderungsverordnung zur VgV, in der für IB-Dienstleistungen nun im Vorgriff auf die Umsetzung der neuen Vergaberichtlinie die Trennung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien aufgelöst werden soll (siehe dazu den Beitrag von RAin Julie Wiehler), hat sich auch das OLG Frankfurt (Beschluss v. 28.05.2013 – 11 Verg 6/13) in einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung zur Thematik geäußert – und trägt damit zur weiteren Verwirrung bei!
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Ab sofort sind zwei überarbeitete und an den Stand der Technik angepasste Leitfäden zur Beschaffung umweltfreundlicher Notebooks und Desktop-PCs auf der Internetplattform www.itk-beschaffung.de verfügbar. Die Publikationen wurden erstellt durch eine Arbeitsgruppe des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, der Bundesagentur für Arbeit, des Hightech-Verbandes BITKOM und des Umweltbundesamtes (UBA).
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Häufig werden Subventionen (Zuwendungen) anteilig oder ganz zurückgefordert, weil Zuwendungsempfänger gegen das Vergaberecht verstoßen haben. Bereits im November 2011 hatte der BGH entschieden, dass die Rückforderung eines Investitionszuschusses rechtmäßig ist, wenn ein schwerwiegender Verstoß gegen Vergabevorschriften vorliegt (vgl. den Beitrag des Autors hier). Mit Beschluss vom 13.02.2013 hat nunmehr das BVerwG entschieden, dass eine fehlerhafte Wahl der Vergabeart im Regelfall zur Rückforderung von Zuwendungen führt (Az.: 3 B 58.12).
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Über die Besetzung neuer Planstellen und Stellen in den Ressorts der Bundesregierung will sich die SPD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (17/14263) informieren. Die Regierung soll unter anderem mitteilen, wie viele neue Planstellen und Stellen mit der Besoldung nach A 13 oder höher in den Jahren 2009 bis 2013 im Bundeshaushalt neu geschaffen und wie diese Stellen besetzt wurden. (Quelle: Bundestag)
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Kommunale Spitzenverbände und VKU begrüßen das Ergebnis der Trilogverhandlungen zur Konzessionsrichtlinie und Vergaberechtsreform. Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände und des VKU wiesen darauf hin, dass die Herausnahme des Wassers aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie eine ihrer zentralen Forderungen war, die man in den vergangenen Monaten immer wieder in den Gesprächen mit Kommission, Parlament und Bundesregierung erhoben hatte.
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Das Vergaberecht etabliert sich auch in der Anwaltschaft als eigenständiges Rechtsgebiet. Nun hat sich eine Initiative innerhalb der Anwaltschaft im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) gebildet, einen „Fachanwalt für Vergaberecht“ einzurichten.
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§ 16 Abs. 1 Nr. 1 b i.V.m § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A-EG Als Erzeuger bzw. Besitzer von Abfällen ist der öffentliche Auftraggeber für die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Abfälle verpflichtet. Ordnungsgemäß und beendet ist die Abfallentsorgung erst dann, wenn der Abfall seine Abfalleigenschaft verliert bzw. vollständig entsorgt wird. Dies ist in der Regel der Fall bei Verbrennung der Abfälle und Entsorgung der dort anfallenden Rückstände. Aus diesen Gründen verpflichtet der öffentliche Auftraggeber in der Regel die Bieter, die konkrete Entsorgungsanlage in der Ausschreibung anzugeben.
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In Ergänzung zum Beitrag von Julie Wiehler zur siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge finden Sie hier die Stellungnahme des Ausschusses Vergaberecht im Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Das Bundeskartellamt hat scharfe Kritik an der Ausgestaltung der Energiewende geübt. „Bei der Ausgestaltung der Energiewende bleibt das Wettbewerbsprinzip bislang unberücksichtigt. Die Folgen sind unmittelbar ablesbar an einer Fehlsteuerung von Ressourcen sowie einem anhaltenden Kostenanstieg, der sowohl die deutsche Wirtschaft als auch die privaten Haushalte zu überfordern droht“, warnt das Kartellamt.