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Das vergaberechtliche Transparenzgebot des § 97 Abs. 1 GWB gebietet es, dass der öffentliche Auftraggeber „die…
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Die Landeshauptstadt Stuttgart sucht für das Haupt- und Personalamt unbefristet eine/-n Volljuristen/-juristin als Leitung des Dienstleistungszentrums im…
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Die Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) hat Ende 2013 ihren jährlichen “Korruptionswahrnehmungsindex” veröffentlicht. Er umfasst 177 Länder und Territorien. Deutschland rangiert auf Platz 12. Übrigens: Auf der nächsten Sitzung der Regionalgruppe Köln-Bonn-Koblenz des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) wird Dr. Christian Lantermann, Mitglied des Vorstands von Transparency International Deutschland e.V., zum Thema referieren.
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Die EU-Kommission hat in den letzten 10 Jahren jedes selbstgesteckte Ziel zur flächendeckenden Einführung der eVergabe wieder eingerissen und um ein paar Jahre aufgeschoben. In den neuen EU-Vergaberichtlinien steht es nun schwarz auf weiß: eVergabe wird von der Kür zur Pflicht. Aber wie?
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Die Bundesregierung äußerst sich in ihrer Antwort (18/170) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/93) zum Vertriebsmodell der Debeka-Versicherung mit Hilfe von Beamten. Die Debeka sieht sich als Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes auf dem Gebiet der Krankenversicherung, weshalb eine Mitgliederwerbung durch Beamte ihrer Ansicht nach unbedenklich sei.
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Im Jahr 2012 betrugen die Mauteinnahmen insgesamt 4,61 Milliarden Euro. Dies geht aus dem Bericht über die Tätigkeit der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) im Jahr 2012 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/207) vorgelegt hat.
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Zuweilen interessieren sich neben Unternehmen der Privatwirtschaft auch öffentliche Auftraggeber für öffentliche Aufträge. Nicht selten können sie die Leistungen ebenso wirtschaftlich wie die private Konkurrenz erbringen. Die Frage ist: Dürfen sie dies auch? Das OLG Düsseldorf hat dies aus Sicht des Vergaberechts grundsätzlich bejaht, und zwar ungeachtet der Rechtsform des Auftraggebers. Einzige Bedingung: Das nationale Recht erlaubt die Leistungserbringung.
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Für das Jahr 2012 führte das Amt für Veröffentlichungen der EU die Zahl von 398.050 Veröffentlichungen in TED auf. Am 31.12.2013 findet sich als höchste Dokument-Nummer die 443079-2013 – damit ist die Gesamtzahl aller auf TED veröffentlichten Dokumente gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 Prozent gestiegen.
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Zuschlagskriterien lenken die Vergabeentscheidung des Auftraggebers. Es ist daher für Bieter wichtig, diese so genau wie möglich zu kennen, um ihr Angebot danach ausrichten zu können. Grundsätzlich sind Kriterien und Unterkriterien sowie deren Gewichtung daher spätestens mit Übersendung der Vergabeunterlagen mitzuteilen. Das OLG Celle hat jedoch für den wettbewerblichen Dialog einen weiteren Spielraum des Auftraggebers anerkannt (OLG Celle, Beschluss vom 16.05.2013 Az.: 13 Verg 13/12).
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Sie werden es am veränderten Layout des Vergabeblogs bemerkt haben: Nun wächst zusammen, was zusammen gehört. 2007 ging der Vergabeblog online, damals noch als 1-Autoren-Blog. Inzwischen zählen 40 regelmäßige Autorinnen und Autoren dazu. 2010 erwuchs aus den über 16.000 monatlichen Lesern des Blogs – ein Vielfaches jedes anderen Mediums zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen – das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW). Und nun führen wir Beides zusammen.
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Österreich hat sein Recht zur öffentlichen Auftragsvergabe reformiert. Die Novellierung bewirkt eine grundsätzliche Vereinheitlichung des Verfahrensrechts sowie eine Neustrukturierung der Gerichtsbarkeit. Die gesetzlichen Änderungen treten zum 1. Januar 2014 in Kraft.
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Bürger und Unternehmen können EU-Förderungen aus dem Strukturfonds künftig komplett über digitale Kanäle beantragen. Dafür sorgt E-Cohesion. Die digitale Agenda der EU verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, den gesamten Datenaustausch mit den Fördermittelempfängern künftig auch elektronisch anzubieten. Bis 2016 soll E-Cohesion umgesetzt werden. Knackpunkt war bislang das Beharren des nationalen Gesetzgebers auf der Schriftform. In Deutschland wurde diese Barriere im Bundesrecht durch das neue E-Government-Gesetz beseitigt.
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Ob es um die Vergabe komplexer Bau- oder Planungsleistungen, die Vergabe von Dienstleistungen in den Bereichen Bewachung, Sicherheit oder Reinigung oder die Vergabe sonstige Leistungen im Bereich Facility Management geht – Ortsbesichtigungen von Bewerbern oder Bietern stehen inzwischen auf der Tagesordnung vieler Vergabeverfahren. Ortsbesichtigungen bergen in mehrfacher Hinsicht vergaberechtliche Fehlerquellen. Öffentliche Auftraggeber sind deshalb gut beraten, mit Vergabeverfahren befassten Mitarbeitern Hilfestellungen zur – vergaberechtskonformen – Durchführung von Vergabeverfahren zu geben. Eine instruktive und sehr hilfreiche Darstellung bietet in diesem Zusammenhang ein aktuelles Rundschreiben Nr. 02/2013 („Durchführung von Ortsbesichtigungen im Rahmen von Vergabeverfahren“) der Freie Hansestadt Bremen. Konkret bestehen für öffentliche Auftraggeber im Zusammenhang mit Ortsbesichtigungen folgende vergaberechtlichen Pflichten:
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Für Vergabeblog-LeserInnen keine News mehr, denn wie bereits im Oktober von uns – übrigens als erstem Medium überhaupt – mitgeteilt, werden zum neuen Jahr die EU-Schwellenwerte erneut leicht angehoben. Nachdem die EU-Kommission im Dezember den entsprechenden Verordnungsentwurf zur Änderung der Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG verabschiedete, wurde dieser am vergangenen Samstag, den 14.12.2013, im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Ab dem 1.1.2014 gelten damit folgende neuen Schwellenwerte: