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Norbert Portz ist Beigeordneter beim Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) für das Vergaberecht. Er spricht wie…
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Das Max-Planck-Institut für Neurobiologie des Verhaltens – caesar (MPINB) sucht eine Fachgebietsleitung Einkauf (m/w/d). Nähere Einzelheiten…
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Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Sitz in München eine/n Sachbearbeiter/in (w/m/d) für das Vergabe-, Vertrags-, Haushalts- und Zuwendungsrecht. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Am 29.01.2020 findet die 39. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in Hamburg statt.
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Die Angabe des CPV-Codes (Common-Procurement-Vocabluary – https://simap.ted.europa.eu/de_DE/web/simap/cpv -) dient dazu, Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU das Auffinden eines Vergabeverfahrens zu erleichtern. Die Angabe eines falsches CPV-Codes behindert somit die Unternehmen in Ihrer Suche. Dem will die EU-Kommission entgegen treten. Nach der neuen Regelung
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Wie bereits berichtet, wurde die Bundesregierung unter Bezug auf die DVNW-Umfrage zum öffentlichen Auftragswesen gefragt, ob die Privatwirtschaft über zu wenig Kenntnis des Vergaberechts verfüge (Vergabeblog.de vom 10/12/2019, Nr. 42877). Die Kleine Anfrage wurde zwischenzeitlich beantwortet.
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Die Digitalisierung weiterer Elemente des Beschaffungsprozesses – neben der Veröffentlichungsplattform eVergabeonline und dem KdB – sind Bestandteil der Maßnahme „E-Beschaffung“ im Rahmen der IT-Dienstekonsolidierung des Bundes. Die Maßnahme solle sukzessive bis 2025 umgesetzt werden.
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Ein öffentlicher Auslober bzw. Auftraggeber muss auch in einem Planungswettbewerb vergaberechtliche Prinzipien wie Transparenzgrundsatz und Gleichbehandlungsprinzip beachten. Die Einhaltung vergaberechtlicher Prinzipien in einem Planungswettbewerb kann isoliert von einer EU-Ausschreibung in einem Nachprüfungsverfahren überprüft werden.
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Festes Entgelt und der Erlös aus dem Fahrkartenverkauf obendrauf – Ganz klar ein öffentlicher Auftrag, oder doch nicht? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den Dienstorten Erfurt und Bonn unbefristet mehrere Volljuristinnen / Volljuristen (m/w/d) als Referentinnen / Referenten im IKT-Vergabe- und Vertragsrecht sowie in der Dienstleistungsvergabe. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) freut sich im Kreis der bisherigen Förderer seit 01.01.2020 einen weiteren Partner zu begrüßen. Die Precision Landing GmbH, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz tätige Unternehmensberatung, engagiert sich bereits seit einigen Jahren bei den verschiedenen Tagungen des DVNW.
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Die VOB/A soll erhalten bleiben – Dies soll nach Information des BVMB – Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen, die Arbeitsgruppe zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts beschloßen haben.
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Hier finden Sie die aktuelle Übersicht unserer Schulungen zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Viele neue & aktuelle Themen werden in den intensiven Seminaren vermittelt und diskutiert. Einen Einstieg uns Auffrischung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte bietet Ihnen unser Seminar „Grundlagen des allgemeinen Vergaberechts“ mit Dipl.-Verwaltungswirt Michael Wankmüller, vormals BMWi.
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Seit der Entscheidung des EuGH vom 19.12.2018 (Vergabeblog.de vom 28/01/2019, Nr. 39655) zu der Vorlagerfrage eines italienischen Instanzengerichts, ob es zulässig ist, dass die eine Rahmenvereinbarung nicht unterzeichnenden öffentlichen Auftraggeber (die aber als Beitrittskandidaten benannt sind) nicht die Leistungsmenge bestimmen (müssen), die verlangt werden kann, wenn sie denn beitreten und Leistungen abrufen, wird die Frage, ob nun stets eine Höchstmenge beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen festzulegen ist, streitig diskutiert.
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Der Bundesrechnungshof hat seine „Bemerkungen 2019 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ (19/15700) vorgelegt. Auch die Feststellung zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2018 des Bundes ist Teil des Berichtes. Zudem enthält die Vorlage mehr als 20 einzelplanbezogene und übergreifende Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes. Der BRH sieht in den App-Angebote der Bundesverwaltung eine Verschwendung in Millionenhöhe.
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Unter dem Titel: „Pensionierungswelle trifft den Staatsdienst – Beamte dringend gesucht“, berichtet das Handelsblatt, dass in Deutschland mindestens 200.000 Beamte fehlen und die Lücke größer werde.
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„§ 132 GWB – Eine schrecklich nette Vorschrift“ – Die Regelung ermöglicht, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens mit dem bisherigen Leistungserbringer Auftragsänderungen zu vereinbaren. Die komplexen Voraussetzungen sind für die Praxis nicht immer leicht durchschaubar. Unser neues Seminar soll öffentlichen Auftraggebern dazu verhelfen, die Vorschrift rechtssicher anzuwenden und auftretende erforderliche Auftragsänderungen vergaberechtskonform vereinbaren zu können. Information & Anmeldung