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Der Vergabeblog berichtete am 15.11.2018 über das EuGH-Verfahren C-465/17 zur sogenannten Bereichsausnahme „Bereichsausnahme Rettungsdienst“ („Falck Rettungsdienste…
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Die Unternehmensberatung Dr. Knoll, Pfeifer und Partner sucht bundesweit Vertriebspartner (m/w/d) in der Kommunalberatung. Nähere Einzelheiten…
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„Die Deutsche Bauindustrie begrüßt die weitere Aufstockung der Verkehrswegeinvestitionen des Bundes und deren Verstetigung auf hohem Niveau. Damit wird der Investitionshochlauf auch in der neuen Legislaturperiode konsequent fortgesetzt“. Mit diesen Worten kommentierte Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, in Berlin die zu Ende gehenden Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag.
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Die neuen Vorschriften im BGB zur rechtlichen Behandlung von Bauverträgen haben zahlreiche Auswirkungen auf die Beschaffung. Wie ist mit den Änderungen in der Baupraxis und bei Ausschreibungen umzugehen? Wo liegen die Abweichungen zur VOB/B? Welche Widersprüche und rechtlichen Konflikte sind entstanden? Übersichtlich und verständlich werden in dem Seminar die Änderungen vermittelt, welche sich für die Beschaffung, Baupraxis, Vertragsgestaltung und Planerverträge ergeben. Weitere Informationen und Anmeldung. Melden Sie sich bis zum 29.07.2018 an und sichern Sie sich den Frühbucherrabatt!
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass die Stadt Düsseldorf die soziale Betreuung von Flüchtlingen nicht europaweit ausschreiben muss, sondern die Aufgabe der sozialen Betreuung den örtlichen Wohlfahrtsverbänden überlassen kann und diesen dafür finanzielle Zuwendungen zukommen lassen darf. Der Senat änderte damit eine anderslautende Entscheidung der Vergabekammer Rheinland und gab der Stadt Düsseldorf und dem Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Düsseldorf e.V. (SKFM) Recht, die gegen die Entscheidung der Vergabekammer sofortige Beschwerde eingelegt hatten.
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„Ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien in der öffentlichen Beschaffung als Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung weltweit“ lautet der Titel einer Großen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3166). Wie die Fraktion darin schreibt, bekennen sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag „zu einer konsequenten Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)“. Hierbei werde das öffentlichen Beschaffungswesen hervorgehoben. Schließlich könne die öffentliche Hand durch die Stärkung von Nachhaltigkeitsaspekten ihre Vorbildfunktion wahrnehmen.
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Das Land Berlin sucht eine Beamtin /einen Beamten bzw. eine Tarifbeschäftigte/ einen Tarifbeschäftigten für das Aufgabengebiet II D 5: Vorsitz der 1. Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Bei der Vergabe von Planungsleistungen ist nach wie vor nicht abschließend geklärt, ob unterschiedliche Planungsdisziplinen bei der Ermittlung des Auftragswerts zusammenzurechnen sind. In diesem Zusammenhang hat die Vergabekammer Nordbayern entschieden, dass eine Addition der Auftragswerte unterschiedlicher Leistungsbilder nur in Betracht kommt, wenn eine besonders enge Verzahnung zwischen den unterschiedlichen Planungsleistungen vorliegt, wie es für komplexe oder hochtechnische Anlagen typisch ist.
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Die VDI/VDE Innovation + Technik Gmb sucht an ihrem Standort in Berlin einen/eine Betriebswirt / Verwaltungsfachwirt/in (d/m/w) für Vergabeverfahren. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Nachfolgend möchten wir Ihnen in einer Übersicht unsere kommenden Seminarveranstaltungen im Vergaberecht vorstellen. Wussten Sie schon? Die Fortbildungsseminare der DVNW Akademie eignen sich als Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Fachanwaltstitel für Vergaberecht tragen oder erwerben wollen. Ob Anwältin/Anwalt oder nicht – alle Teilnehmer erhalten ein Teilnahmezertifikat, welches die absolvierten Zeitstunden vermerkt.
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Die VDI/VDE Innovation + Technik Gmb sucht an ihrem Standort in Berlin einen/eine Beauftragte/n für Vergabeverfahren / Volljurist Öffentliches Recht (d/m/w). Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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§ 122 Abs. 4 GWB fordert, dass Eignungskriterien in der Bekanntmachung aufzuführen sind. Werden die Voraussetzungen einer wirksamen Bekanntmachung nicht erfüllt, hat der Auftraggeber die entsprechenden Eignungsnachweise nicht wirksam gefordert. Der Bieter muss diese mithin auch nicht vorlegen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Durchführung der Eignungsprüfung und Erstellung der Eignungsprognose ist
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Öffentliche Aufträge werden im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben. So sieht es § 2 Abs. 1 UVgO und § 97 Abs. 1 GWB ausdrücklich vor. Doch kann dies auch für Fortbildungen gelten? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Bundeshaushalts 2019 beschlossen. Dieser sieht für das Bundeswirtschaftsministerium im kommenden Jahr Ausgaben von über 8 Milliarden Euro vor, davon rund 7 Milliarden Euro Fördermittel.
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In einigen Bundesländern ist die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bereits in Kraft, andere Länder bereiten dies gerade vor. Doch was ändert sich durch die Ablösung der VOL/A im Einzelnen? Welche Leistungen werden davon erfasst? Schwerpunkte des Seminars sind u.a. Fragen rund um die eVergabe, Wertgrenzen und Ausnahmebereiche sowie die Abgrenzung zur VgV. Weitere Informationen und Anmeldung. – Melden Sie sich bis zum 21.07.2018 an und sichern Sie sich den Frühbucherrabatt!
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Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat im Haushaltsausschuss am Freitagvormittag den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2019 und die Finanzplanung 2020 bis 2022 vorgestellt. Im kommenden Jahr sollen die Ausgaben des Bundes demnach auf 356,8 Milliarden Euro steigen. Das sind 13,2 Milliarden Euro mehr (+3,8 Prozent) als im Haushalt 2018, der am Donnerstag beschlossen wurde. Wesentliche Steigerungen sind unter anderem im Verteidigungsetat geplant: Der Ansatz soll von 38,52 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 42,9 Milliarden Euro im nächsten Jahr steigen.