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Die Transdev GmbH sucht zur Verstärkung des Teams in Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Jurist (w/m/d)…
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Die Planungen für die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft sind Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am Mittwoch, dem 13. April 2016.
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Die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek sucht zur Verstärkung des Public Sector Teams in München einen Rechtsanwalt (m/w). Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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Für das Jahr 2014 liegen jetzt die Rechenschaftsberichte der im Bundestag vertretenen Parteien als Unterrichtung (18/7910) des Parlamentspräsidenten vor.
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Der Beachtung der vergaberechtlichen Pflichten kommt im Zuwendungsverhältnis eine überragende Bedeutung zu. Allzu oft ist sich der Zuwendungsempfänger den Konsequenzen bei Vergabeverstößen nicht hinreichend bewusst. Dies ist bedauerlich, weil ihn insofern eine Holschuld trifft.
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Wie bereits berichtet (siehe hier) veröffentlichte das BMI die neuen Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für den Kauf (EVB-IT Kauf) und die Instandhaltung (EVB-IT Instandhaltung) von Hardware. Wie bereits bei den zuvor verabschiedeten EVB-IT zur Überlassung und Pflege von Software (siehe hier) handelt es sich bei der Überarbeitung im Kern um eine Übernahme der bereits durch die Systemverträge bekannten Regelungen, insbesondere zum Haftungsregime. Dies bedeutet zugleich, dass die „Basis-EVB-IT“ an Umfang und Komplexität zugenommen haben.
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Zu der Frage, wann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten exklusiv mit dem bestehenden Vertragspartner über eine Leistungserweiterung verhandelt werden kann, hat die VK Bund entschieden,
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Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd sucht zur Verstärkung des Teams „Zentrale Beschaffung“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Fachwirt/in in Vollzeit für den Einkauf in München. Für weitere Einzelheiten schauen Sie in unseren Stellenmarkt.
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In dieser Entscheidung setzt sich die Vergabekammer Bund mit den Tatbestandsvoraussetzungen der neuen Vertragsänderungsregelung im Fall des Auftragnehmerwechsels näher auseinander. Ausgangspunkt ist naturgemäß noch die Richtlinienvorschrift im Wege der Vorwirkung. Wegen der überwiegenden Übereinstimmung im Wortlaut zwischen Richtlinie und GWB 2016 enthält die Entscheidung jedoch viele interessante Aspekte zur zukünftigen Anwendung der Neuregelung.
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Elf Projekte mit einem Volumen von 15 Milliarden Euro umfasst die „Neue Generation“ ÖPP.
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Nordrhein-Westfalen: Der Erlass vom 6. August 2015 (MBl. NRW. S. 497) , der im Zusammenhang mit der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen vergaberechtliche Erleichterungen geschaffen hat, läuft am 31.März 2016 aus. An seiner Stelle tritt ab 01.04.2016 der Erlass vom 12.02.2016 (MBL NRW. S. 146). Dieser ist bis zum 31.12.2016 befristet. Sie finden ihn hier. Quelle: Finanzministerium NRW