Digitales Netzwerk
Login
-
“Weg frei für größte Reform des Vergaberechts seit über zehn Jahren”, so der Bundesminister Sigmar Gabriel.…
1 Minute
-
Die Landeshauptstadt Stuttgart sucht für das Haupt- und Personalamt unbefristet eine/-n Volljuristen/-juristin als Leitung des Dienstleistungszentrums im…
1 Minute
-
Im Jahr 2011 haben die damals sechs im Bundestag vertretenen Parteien Gesamteinnahmen von zusammen 433,52 Millionen Euro verzeichnet nach 413,68 Millionen Euro im Vorjahr. Dies geht aus dem als Unterrichtung (18/100) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vorgelegten Bericht über die Rechenschaftsberichte 2010 und 2011 der Parteien sowie über die Entwicklung der Parteienfinanzen hervor.
-
Ein öffentlicher Auftraggeber soll Aufträge erst dann ausschreiben, wenn er auch tatsächlich davon ausgehen kann, dass er diese vergeben wird. Dieser Grundsatz wird in der deutschen Rechtspraxis unter dem Begriff der Vergabereife diskutiert. In seinem Beschluss vom 27.11.2013 (Az.: Verg 20/13) nimmt das OLG Düsseldorf zu der Frage Stellung, welche Auswirkungen ein nicht bestandskräftiger Bau- und Planfeststellungsbeschluss auf die Vergabereife hat.
-
Seit dem 1. Januar 2012 ist das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVergG) in Kraft. Seitdem gilt für alle öffentlichen Aufträge, die nicht in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes fallen oder Leistungen des Öffentlichen Personennahverkehrs zum Gegenstand haben, ein Mindestarbeitsentgelt in Höhe von 8,00 Euro je Arbeitsstunde (§ 3 Absatz 3 Satz 1 Bbg VergG). Dieser wurde nun angehoben.
-
Ein ständiges Dilemma des öffentlichens Auftraggebers: Größtmöglicher Wettbewerb mit vielen Bietern versus Begrenzung des Aufwands bei der oft umfangreichen Angebotsprüfung. Der Teilnahmewettbewerb bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, in einem vorgeschalteten Verfahren geeignete Bieter auszusuchen und nur die bestplazierten Bieter zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Kriterien zur Auswahl und zur Anzahl der besten Bieter müssen konkret in der Bekanntmachung festlegt werden. Wie der aktuelle Beschluss des OLG München (Beschluss v. 19.12.2013 – Verg 12/13) zeigt: Der Auftraggeber muss sich vorher sehr genau überlegen, wie viele Bieter er im Angebotsverfahren will und nach welchen Vorgaben er diese auswählt, ein Nachschieben festgelegter Kriterien ist nicht möglich. Und: Der Bieter muss nicht immer gleich rügen.
-
Der Deutsche Städte und Gemeindebund (DStGB) hat die Absicht des EU-Parlaments begrüßt, die kommunale Vergabe von Aufträgen zu vereinfachen. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Ausgabe vom 16.01.14) sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg, er unterstütze das Ziel eines einfachen und entbürokratisierten Vergaberechts. Landsberg kritisierte jedoch die Schwellenwerte bei der europaweiten Ausschreibungspflicht für Liefer- und Dienstleistungen, die zu gering seien.
-
Die Prüfung der Eignung des Bewerbers/Bieters stellt Auftraggeber häufig vor größere Herausforderungen. Zunächst müssen sie sich genau überlegen, welche Nachweise und Erklärungen die Bewerber/Bieter vorzulegen haben, um sicherzugehen, dass der Auftrag ordnungsgemäß erfüllt wird. Bei der Angebotsprüfung stellt der Auftraggeber plötzlich fest, dass die abgefragten Referenzprojekte nicht wie gewünscht beschrieben wurden: Der Bieter hat sich mit einem Zweizeiler begnügt. Der Bieter ist in der Branche bekannt und gehört zu einem erfolgreichen Unternehmen am Markt. Darf der Auftraggeber nun trotzdem eine Vervollständigung der Referenz nachfordern? Und was ist, wenn er schlechte Erfahrung mit dem Bieter hatte? Darf er diese bei der Eignungsprüfung berücksichtigen? Und wie war das noch mal mit dem Grundsatz „kein Mehr an Eignung?“ Unser langjähriger Autor, Herr Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner, befasst sich in der neuen zweiteiligen Serie mit all diesen Fragen.
-
Eine aktuelle Ergänzung der FAQ-Liste der Landesregierung zum TVgG NRW macht Furore: Wie bekannt, hat die Vergabekammer Arnsberg mit Beschluss vom 26.09.2013 (VK 18/13) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Tariftreue- und Mindestlohnvorschriften des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW („TVgG NRW“) gegen Europarecht verstoßen. Nun hat die Landesregierung in ihrer FAQ-Liste zum TVgG zu der Vorlageentscheidung Stellung genommen – und hiermit neue Unsicherheiten heraufbeschworen.
-
Das Deutsche Vergabenetzwerk (DVNW) bildet zusammen mit seinem Vergabeblog die reichenweitenstärkste Informationsplattform zum Vergaberecht und öffentlichen Auftragswesen. Sie bindet alle Marktbeteiligten des Public Sector, d.h. öffentliche Einkäufer, Anbieter, Vertreter der Rechtspflege und Wissenschaft als auch der Politik gleichberechtigt ein und stellt ihnen eine interaktive Kommunikations- und Informationsplattform zur Verfügung. Um unsere rechtliche wie technologische Expertise weiter zu stärken und auszubauen, freuen wir uns, folgende strategische Partner dieses leitungsstarken Netzwerks begrüßen zu dürfen:
-
“Die Ursachen für die Schwäche der deutschen Verkehrsinfrastruktur liegen in unzureichender und ineffizienter Finanzierung, zu später Bürgerbeteiligung und unnötig langwierigen Planungsverfahren”, so der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und andere Verbände anlässlich der Vorstellung einer von diesen in Auftrag gegebenen Studie der Unternehmensberatung Roland Berger. Diese hat nun erstmals Lösungsvorschläge anhand von Best-Practice-Beispielen in EU-Nachbarländern vorgelegt.
-
Bislang wurde kaum Notiz davon genommen, dass die Bildung der neuen Bundesregierung auch Auswirkungen auf die Zuständigkeit für das Bauvergaberecht hatte: Während der Bereich Straßenbau im neustrukturierten Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verbleibt, wandert der Hoch- und übrige Tiefbau ins ebenso neu gefasste Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit (BMUB). Fraglich ist damit auch die weitere Zukunft des bislang beim alten BMVBS angesiedelten Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Hier geht es zur entsprechenden Diskussion im Fachausschuss Baurecht des DVNW.
-
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments (EP) haben erwartungsgemäß heute, Mittwoch, den 15.01.2014, in Straßburg den neuen EU-Vergaberichtlinien mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit ist das europäische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Im Juni 2013 wurden die neuen Regeln bereits mit dem Rat der Europäischen Union, der zusammen mit dem EP die Rechtsetzung der Europäischen Union ausübt, vereinbart. Die 2011 von der EU-Kommission angestoßene Überarbeitung der EU-Vergaberichtlinien ist Teil eines Gesamtpakets, mit dem die öffentliche Auftragsvergabe in der Europäischen Union tiefgreifend modernisiert werden soll. Die neuen Richtlinien werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Veranstaltungshinweis: Auf der nächsten Sitzung der Regionalgruppe Berlin des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 21. Januar wird Herr Dr. Thomas Solbach, Leiter des Referats Öffentliche Aufträge im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, zu den neuen Richtlinien und deren möglicher Umsetzung in Deutschland berichten. Kostenlose Anmeldung im Mitgliederbereich des DVNW oben.
-
Am 24. Dezember 2013 trat die Novelle des polnischen Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens vom 8. November 2013 (GBl. 2013, Pos. 1473, nachfolgend: „Änderungsgesetz”) in Kraft. Die Neuerungen beziehen sich auf den Schutz von Subunternehmern in öffentlichen Vergabeverfahren und werden nachfolgend kurz dargestellt.
-
Rechtzeitig zum Inkrafttreten des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) am 01.01.2014 hat das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine Servicestelle eingerichtet, die über das Gesetz und über Tariftreue- und Entgeltregelungen informiert.