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Die Bundesregierung hat am 7. Januar die „Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts“ des Bundesministeriums für Wirtschaft…
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BIG direkt – Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse – sucht zur Verstärkung des Expertenteams in der Abteilung…
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Am 6. Februar, 19 Uhr, findet die nächste Sitzung der Regionalgruppe Hamburg statt, am 7. Februar, 18 Uhr, die konstituierende Sitzung der neuen Regionalgruppe München des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). In Hamburg referiert RA Dr. Drömann (Graf von Westphalen) zur interkommunalen Zusammenarbeit, in München liegt der Schwerpunkt auf der aktuellen Rechtsprechung zu den Nachforderungsregelungen in VOB/A, VOL/A, VOF und SektVO, hierzu trägt unser Autor, RA Dr. Mantler (Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft) vor. Wie immer gibt es reichlich Raum zum Netzwerken. Teilnahme kostenlos, Anmeldung im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
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Bei 221 Brücken von Bundesautobahnen und -straßen ist eine umgehende Instandsetzung beziehungsweise Erneuerung erforderlich. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. „Eine Vielzahl der Straßenbrücken in der Verantwortung des Bundes wurde in den 60er-, 70er- und 80er-Jahren gebaut. Infolge ihrer hohen Beanspruchung vor allem durch den heute vorhandenen Schwerverkehr besteht bei einem maßgeblichen Teil von ihnen erheblicher Sanierungsbedarf“, so die Regierung. Bei einigen Brücken zeige sich, dass aufgrund des Zustands der Bauwerke nur Abriß und Neuplanung in Frage komme.
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Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Dr. Hilmar Brunner, Fachhochschule für angewandtes Management Zur Komplettierung der hier erscheinenden Rettungsdienstserie möchte ich es zum Jahreswechsel nicht versäumen, noch auf eine – für Bayern – wichtige Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 24. Mai 2012 hinzuweisen (Aktenzeichen: Vf. 1-VII-10). Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte im Rahmen einer Popularklage über die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 13 Abs. 1, 2, 4 Satz 3 und Abs. 5 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 429, BayRS 215-5-1-I) zu befinden.
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Die nächste Sitzung der Regionalgruppe Berlin-Brandenburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) findet am Dienstag, den 12.02.2013 um 18.30 Uhr statt. Die Sitzung steht dieses Mal unter dem Thema „Haushaltspolitik“. Wir freuen uns, dass sich dazu der Berliner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung, Carsten Spallek bereit erklärt hat, einen Einblick in die Praxis im Bezirksamt Mitte von Berlin zu geben und zur Diskussion zur Verfügung zu stehen. Wie immer gibt es daneben reichlich Raum zum Netzwerken. Sie sind herzlich eingeladen, Teilnahme kostenlos. Anmeldungen im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
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Einrichtungen des Bundes hatten über die Bundesfinanzagentur am 30. Juni 2012 insgesamt 34,9 Milliarden Euro am Kapitalmarkt angelegt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11660) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11113) weiter mitteilt, waren außerdem 2,3 Milliarden Euro von Einrichtungen des Bundes bei der Finanzagentur als liquide Mittel angelegt. Die Antwort enthält eine detaillierte Aufstellung über die Vermögensanlagen der verschiedenen Einrichtungen.
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Auf der Homepage des Deutschen Städe- und Gemeindebundes (DStGB) finden Sie einen interessanten Aufsatz von RA Eckhard Brieskorn, Emschergenossenschaft/ Lippeverband zu den Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Nr. 1 c VOB/A (“Prüfung und Wertung der Angebote”). Den Aufsatz finden Sie als PDF-Dokument hier.
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Der Hightech-Verband BITKOM, das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sowie die Bundesagentur für Arbeit haben einen gemeinsamen Leitfaden „Produktneutrale Leistungsbeschreibung Drucker“ veröffentlicht. Die Publikation wurde im Rahmen der Online-Plattform „www.ITK-Beschaffung.de“ erstellt und ist dort kostenlos abrufbar.
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Die Vergabe von Dienstleistungen der Gebäudereinigung (Unterhaltsreinigung und Glasreinigung) bewegt sich in einem äußerst schwierigen Marktumfeld. Seit dem Wegfall des Meistervorbehalts im Jahre 2004 hat sich die Anzahl der Betriebe vervielfacht. Das Gebäudereinigerhandwerk sieht sich daher einem immensen Wettbewerbs- und Kostendruck ausgesetzt, entsprechend intensiv ist der Kampf um den Erhalt öffentlicher Aufträge. Ein vergleichbares Marktumfeld lässt sich auch in einigen anderen Dienstleistungsmärkten beobachten, insbesondere in solchen, in denen ebenfalls tarifliche Mindestlöhne gelten. Bei der rechtssicheren und wirtschaftlichen Gestaltung von Vergabeverfahren zur Beauftragung von Reinigungsdienstleistungen stehen derzeit vor allem zwei Aspekte im Fokus des Vergaberechts:
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§§ 7 Abs. 5 S. 1, 9 Abs. 4 VOL/A-EG Der öffentliche Auftraggeber ist verpflichtet, Aufträge nur an geeignete Bieter zu vergeben. Hierzu hat er bereits in der Bekanntmachung die von ihm geforderten Nachweise zur Feststellung der Eignung teilnehmender Bieter anzugeben. Hat die Vergabestelle diese Vorgabe nicht eingehalten, sind die in den Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise als nicht rechtmäßig gefordert anzusehen. Die Folge hiervon ist, dass die Eignungsnachweise keine Berücksichtigung bei der Eignungsprüfung finden dürfen. In der Rechtsprechung wurde zwar mehrfach schon über die Unzulässigkeit von Angebotsausschlüssen entschieden, bei denen unrechtmäßig geforderte Eignungsnachweise fehlten. Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.11.2012 – VII-Verg 8/12) hat aber nunmehr erstmals festgestellt, dass die sich ebenfalls zwingend ergebende Verringerung des Eignungsniveaus in derartigen Fällen vergaberechtlich irrelevant ist.
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Was waren die meist gelesenen Beiträge in diesem Jahr? Wir haben die TOP 12 und ihre Autoren ausgezählt. Allen Vergabeblog Leserinnen und Lesern wünschen wir ein gutes neues Jahr 2013!
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Die AutorInnen des Vergabeblog wünschen allen Lesern und Leserinnen schöne und besinnliche Weihnachtstage und ein gutes neues Jahr 2013 (Foto vom 22.12.2012)
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Die Erhebung einer Rüge ist formlos möglich und auch inhaltlich keinen besonders strengen Anforderungen unterworfen. Allerdings muss die Rüge so verfasst und auch verschickt werden, dass der Empfänger erkennen kann, dass es sich tatsächlich um eine mit rechtlichen Wirkungen beabsichtigte Rüge handelt. Welche Voraussetzungen dabei im Falle einer Rüge per E-Mail einzuhalten sind, stellte die VK Bund in ihrem Beschluss vom 11.05.2012 fest. Dabei hat der Bieter, so die VK Bund, im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens insbesondere auch den Zugang der E-Mail nachzuweisen.
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Die SPD-Bundestagsfraktion hatte sich in einer Kleinen Anfrage (17/11066) erkundigt, mit welchen Summen die Bundesregierung Forschung- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen in den letzten zehn Jahren unterstützt hat und wie sich die Projektförderung an den Unternehmen seit 2005 entwickelt hat.