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Heute hat der Europäische Gerichtshof die lang ersehnte Entscheidung zum vergabespezifischen Mindestlohn nach dem Tariftreue- und…
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Das Bezirksamt Neukölln von Berlin sucht ab sofort eine/n Stadtinspektor/-in (auch auf Probe)/ Stadtoberinspektor/-in bzw. Tarifbeschäftigte/-r,…
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“Wir werden Anreize für öffentliche Beschaffungsstellen setzen, damit diese verstärkt neueste technische Produkte für die öffentlichen Verwaltungen erwerben. Wir sehen z.B. erhebliches Potenzial im Bereich modernster IT-Ausstattung und bei Dienstfahrzeugen. […]. Wir werden Pilotprojekte starten, um das neue, bereits in den USA und einigen europäischen Ländern eingeführte Förderinstrument der vorkommerziellen Beschaffung zu testen.” So heisst es im druckfrischen Innovationskonzept des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie – Abrufbar im Mitgliederbreich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
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Gegenstände, die zwar eigens für militärische Zwecke Verwendung finden sollen, aber auch weitgehend gleichartige zivile Nutzungsmöglichkeiten bieten, unterfallen nur dann der vergaberechtlichen Ausnahmenbestimmung gemäß § 100 Abs. 6 Nr. 2 GWB i.V.m. Art. 346 Abs. 1 Buchst. b) AEUV, wenn die Güter aufgrund ihrer Eigenschaften – auch aufgrund von substantiellen Veränderungen – als speziell für militärische Zwecke konzipiert und entwickelt angesehen werden können. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem am 7.6.2012 – also heute – veröffentlichten Urteil entschieden (Rs.: C-615/10 „InsTiimi“).
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Nach dem Willen der Bundesregierung soll das Kartellverbot und die Missbrauchsaufsicht auch auf die Beziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu den Versicherten sowie für Abreden und Vereinbarungen zwischen den Kassen gelten.
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Vor einigen Wochen hatten wir vom Schreiben der Bundestagsabgeordneten Kerstin Andreae (Interview im Vergabeblog), seit Februar übrigens stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/ Die Grünen im Bundestag, an Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler zur anstehenden Reform der europäischen Vergaberichtlinien berichtet. Nun hat dieser geantwortet.
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Am 1.6.2012 startete die neue eVergabeplattform für Kommunen in Rheinland-Pfalz. Ab diesem Zeitpunkt steht diesen sowie deren Eigenbetrieben unter http://rlp.vergabekommunal.de eine eVergabelösung zur Verfügung. Verbunden mit einer für Bieter interessanten Ankündigung.
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Während man aktuell über das Für und Wider und insbesondere das “Wie” einer PKW-Maut auf deutschen Autobahnen streitet, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Zuschlag für den von ihm ausgeschriebenen Beratervertrag “MAUT 2015” vergeben (Ted-Doc-Nr. 2012/S 103-171846 vom 1.6.2012).
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Man kann es zweifellos besser machen als die Kollegen in der Hauptstadt: Die rheinland-pfälzische Landesregierung, genauer das Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur in Mainz, schreibt im Wege des Verhandlungsverfahrens eine “Allgemeine Managementberatung zur Weiterentwicklung des Flughafens Frankfurt-Hahn” aus (Ted-Doc-Nr. 2012/S 99-165212 v. 25.05.2012). Dabei sind “unterschiedliche Vorschläge und Ideen von interessierten Wirtschaftsteilnehmern zu sammeln”.
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Am 10. Mai 2012 drehte sich auf einer gemeinsamen Tagung der c//m//t Computer- und Mangement Trainings GmbH München und dem Hüthig-Jehle-Rehm-Verlag München an der verkehrsreichen und damit umweltbelasteten Inneren Kanalstraße in Köln im vornehmen Hotel Park Inn alles um die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung.
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Seit Beginn des neuen Jahrtausends rückt eine neue Form der kommunalen Verschuldung in den Fokus: der Kassenkredit. Deutschlands Kommunen häufen immer mehr Kassenkredite an – zu diesem Schluss kommt eine neue Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Bonn.
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Art. 23 Abs. 6 und 8, 25, 44 Abs. 2, 48 und 53 Abs. 1 RL 2004/18/EG Bei Beschaffungsvorhaben sehen sich viele öffentliche Auftraggeber zunehmend in der Verantwortung, auch Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. In der Praxis beliebt – weil leicht zu handhaben – sind hier Vorgaben, die auf Umweltzeichen oder Fairtrade-Siegel setzen. Doch das ist vergaberechtlich nicht ohne Risiko. Hinweise auf Fallstricke, aber auch Leitlinien zur zulässigen Vorgehensweise, lassen sich einer aktuellen Entscheidung des EuGH (Urteil vom 10. Mai 2012, Rs. C-368/10) entnehmen. Sie verdeutlicht Maßstäbe, die für die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte als Produktanforderung, Zuschlagskriterium und auch als Eignungsnachweis gelten.
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Am 26. April stellte die schwarz-gelbe Koalition in Sachsen ihren Entwurf für das neue Rettungsdienstgesetz vor, dass im Kern eine weitere Privatisierung der Dienste beinhaltet. Dies rief einen bislang beispiellosen Protest der Rettungsdienstmitarbeiter aller großen Hilfsorganisationen hervor. Sie gründeten in Dresden die „Gruppe der Mitarbeiter Rettungsdienst (GdMR)“ und treten für die Anwendung des sog. Konzessionsmodells statt des im Gesetzentwurf vorgesehenen Submissionsmodells ein.
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Mit der rechtzeitigem Umsetzung der EU-Richtlinie für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung (Richtlinie 2009/81/EG) tut sich offenbar nicht nur Deutschland schwer: Nachdem die EU-Kommission im Januar dieses Jahres mit einer sog. “mit Gründen versehenen Stellungnahme”, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag, von der Bundesregierung die Umsetzung einforderte, wurden mittlerweile auch das Vereinigte Königreich, Bulgarien und Luxemburg aufgefordert, innerhalb der nächsten zwei Monate Maßnahmen zu melden, die sie zur Umsetzung der Richtlinie ergreifen.
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Es war wahrlich eine “Große” Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7426) zur nachhaltigen Beschaffung und den diesbzgl. Plänen der Bundesregierung, entsprechend umfangreich und dabei auffallend detailliert fällt die Antwort aus. Von Zielkonflikten, keiner Notwendigkeit einer weiteren Verrechtlichung bis zur konkreten Angabe der Anzahl in diesem Sinne fachkundiger Mitarbeiter in den Beschaffungsstellen der Bundesverwaltung – die interessantesten Fragen&Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.