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Seit dem 20.04.2020 gilt für das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie für…
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Die Autobahn GmbH des Bundes sucht eine/n Volljurist/in (w/m/d) im Vergaberecht für die Zentrale Vergabestelle. Nähere…
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Katrin Suder, ehemalige Staatssekretärin im Bundesministerium der Verteidigung, war gestern als Zeugin vor dem Unterausschusses des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss geladen. Die frühere Rüstungsstaatssekretärin Katrin Suder hat versichert, in ihrer Amtszeit im Verteidigungsministerium Berufliches und Privates strikt voneinander getrennt zu haben.
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Am gestrigen Donnerstag erfolgte die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit. Der Bundesrat hatte vor Weihnachten keine Einwände gegen den Gesetzesentwurf erhoben (Vergabeblog.de vom 07/01/2020, Nr. 42985). Im Bundestag wurde kontrovers debatiert.
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Im Juni 2019 wurde darüber berichtet, dass aufgrund einer „Belastungssituation“ der Vergabesenat des OLG Düsseldorf personelle Veränderungen erfahren hatte (Vergabeblog.de vom 25/06/2019, Nr. 41357). Im Geschäftsjahr 2020 kehrt ausweislich des Geschätfsverteilungsplans Ruhe ein.
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Hier finden Sie die aktuelle Übersicht unserer Schulungen zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Viele neue & aktuelle Themen werden in den intensiven Seminaren vermittelt und diskutiert. Ein weiterhin aktuelles Thema in unserem Programm ist das Seminar „HOAI: Das EuGH-Urteil in der Rechtspraxis“, mit den aktuellen vertrags- und vergaberechtlichen Folgen des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 (s. auch Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456).
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Im ersten Teil (Vergabeblog.de vom 23/01/2020, Nr. 43117) haben wir gesehen, wie leicht Kaufentscheidungen durch Köderangebote beeinflusst werden können. Aber gilt das auch für Zuschlagsformeln, die Beschaffer bei öffentlichen Vergaben anwenden? In diesem und dem folgenden Beitrag (Teil 3) wird anhand von zwei der gebräuchlichsten Zuschlagsformeln untersucht, ob diese für den sogenannten Decoy-Effekt anfällig sind.
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Unter dem Titel: „Verlorener Marine-Auftrag: Kieler Werft reicht Rüge ein“ berichtet der NDR, dass die in der Vergabe des Marine-Kampfschiff „MKS180“ unterlegene Kieler Werft German Naval Yards (GNYK) am Montag eine vergaberechtliche Rüge beim BAAINBw eingereicht habe. Die Auswalentscheidung in dem rund 5,3 Milliarden-Rüstungsauftrag der Deutschen Marine, die die Auftragsvergabe an eine niederländische Werft vorsieht, war in Politik und Wirtschaft auf massive Kritik gestoßen (siehe Vergabeblog.de vom 21/01/2020, Nr. 43144).
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Seit dem 26. November pilotiert das Statistische Bundesamt (StBA) die E-Akte Bund und folgt somit dem Bundesamt für Justiz (BfJ), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) nach.
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Umgang mit Rügen • Ablauf des Nachprüfungsverfahrens • Strategien für Öffentliche Auftraggeber – Fehler im Vergabeverfahren lassen sich angesichts der Komplexität des Verfahrens und der sich wandelnden Rechtsprechung nicht immer vermeiden. Das Seminar gibt einen Überblick über die relevanten Aspekte des vergaberechtlichen Rechtsschutzes. Außerdem berichten die ReferentInnen umfassend aus der Praxis und präsentieren den Teilnehmenden verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Information & Anmeldung
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In der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position Sachbearbeitung im Bereich Beschaffung/Vergabe (m/w/d) zu besetzen. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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„Auch wenn die Kritiker aus Teilen der Opposition und des Baugewerbes nicht müde werden, eine nachweislich effiziente Beschaffungsvariante zu diskreditieren, werden die Vorwürfe dadurch nicht richtiger.“ Mit diesen Worten reagierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie
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In der Presseberichterstattung gab es jüngst erneute Hinweise zu mangelnder Transparenz und fehlenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei ÖPP-Projekten im Autobahnbau. Dazu erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB):
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Zum 01.01.2020 wurden in Bayern die Vergaberechtsbestimmungen der UVgO in den Zuwendungsbereich eingebunden. Dies erfolgt durch die Änderung der im Zuwendungsrecht vorzugebenden Allgemeine Nebenbestimmungen. Insbesondere die Anlage 2 zu Art. 44 BayHO – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) – wurde wie folgt geändert:
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Vergaberechtsfreie Formen der Zusammenarbeit sind in der öffentlichen Beschaffung nicht mehr wegzudenken. Dabei sind seit der grundlegenden Teckal-Entscheidung (EuGH, Urt. v. 18.12.1999 – C-107/98) Inhouse-Geschäfte am bedeutendsten. Die bei Anwendung der Teckal-Kriterien im Laufe der Jahre entstandene Rechtsunsicherheit wollte der europäische Richtliniengeber mit der Normierung in Art. 12 Abs. 1 bis 3 und 5 RL 2014/24/EU (in Deutschland in § 108 Abs. 1 bis 5 sowie 7 und 8 GWB umgesetzt) eigentlich beseitigen. Neues Recht schafft jedoch häufig neue Unsicherheiten. Das Irgita-Urteil versucht u.a. aufzuklären, ob einem richtlinienkonformen Inhouse-Geschäft andere Rechtshindernisse entgegenstehen können.
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Ob Benachrichtigung bei neuen Beiträgen, Bewertung von Beiträgen oder die Weitergabe über soziale Medien. Der Vergabeblog verfügt über ein Reihe von Funktion. Haben Sie es gewusst? Nachfolgend finden Sie eine Übersicht.
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Im Rahmen des 4. Deutschen Bauvergabetags am 26.03.2020 wird die jüngere Geschichte und die nun bevorstehende Zukunft der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) eine zentrale Rolle einnehmen. Der nachfolgende Blogbeitrag von Dr. Schnepel zeigt auf, dass nach Auffassung der Bundesarchitektenkammer (BAK) auch in Zukunft das Honorarrecht zur qualitätvollen Planung und zum Verbraucherschutz beitragen muss.